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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Reform ist ungerecht, mutlos und verspätet

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Lesung zur
Unternehmensteuerreform und zum Steuersenkungsgesetz äußert die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB:
Wenn es nach den Versprechungen der Regierung gegangen wäre,
hätten wir bereits zum 1.1.2000 Steuersätze für Unternehmen, die
einschließlich der Gewerbesteuer bei 35 % liegen. Jetzt liegt zwar
endlich ein Gesetzentwurf vor, der aber nicht nur zeitlich sondern
auch inhaltlich weit hinter den Versprechungen zurückbleibt. Das
hätte vermieden werden können, wenn die SPD incl. des jetzigen
Finanzministers die notwendige Reform der Union der vergangenen
Legislaturperiode nicht blockiert hätte.
Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung begünstigt jedoch
einseitig ertragsstarke Großunternehmen und wird der
Unternehmensstruktur in Deutschland nicht gerecht. 85 % der Betriebe
werden als Personenunternehmen geführt. Diese Unternehmen schaffen
und erhalten Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Von der Senkung der
Körperschaftsteuer auf 25 % profitieren die Personengesellschaften
nicht. Im Gegensatz zu den Körperschaften bleibt ihr Steuersatz bei
45 %, aber erst im Jahr 2005.
Deshalb wird von der Bundesregierung eine Krücke in Form des
Optionsmodells gewählt, die von kaum einem Unternehmen angewendet
werden kann. Die Option bringt außer einem hohen bürokratischen
Aufwand unzählige Fallstricke mit sich, die für das Unternehmen nicht
überschaubar sind. Der Unternehmer muss Prognosen über die
wirtschaftliche Entwicklung für die kommenden Jahre anstellen. Durch
die Option wird er gewerbesteuerpflichtig, stille Reserven, die
beispielsweise in Sonderbetriebsvermögen wie der Überlassung von
Grundstücken stecken, sind aufzudecken und zu versteuern. Auch wenn
die Steuerzahlung auf zehn Jahre verteilt wird, wird der noch nicht
gezahlte Betrag bei der Rückoption sofort fällig.
Die Erbschaftsteuer verfünffacht sich aufgrund der anderen
Bewertung des Unternehmens. Dies ist für viele Unternehmen ruinös.
Der optierende Unternehmer ist in der Option schlichtweg gefangen.
Dieses Optionsmodell ist das Eingeständnis der Bundesregierung für
eine Ungleichbehandlung von ertragsstarken Kapitalgesellschaften zu
Personenunternehmen.
Kleine und mittlere Unternehmen, Land- und Forstwirte und
Freiberufler werden durch die Absenkung der Einkommensteuersätze nur
ungenügend entlastet. Sie sind aber bereits durch die
Gegenfinanzierungsmaßnahmen aus dem Steuerentlastungsgesetz vorab zu
Kasse gebeten worden, durch die Abschaffung des
Mitunternehmererlasses, die Beseitigung der steuerneutralen
Übertragung von Veräußerungsgewinnen und die Abschaffung des halben
durchschnittlichen Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen und
Betriebsaufgaben. Ihre minimale Entlastung wird auf das Jahr 2005
verschoben. Im übrigen beginnt der Spitzensteuersatz bei den
Regierungsvorschlägen bereits ab 98.000,- DM. Das ist unzumutbar.
Die Unternehmen in Deutschland müssen ebenso wie Arbeitnehmer,
Selbständige und Land- und Forstwirte gleichmäßig entlastet werden.
Das kann nur geschehen durch eine deutliche Senkung des
Einkommensteuertarifs, wie im Konzept der Union vorgesehen, mit einer
gleichzeitigen Abflachung des Tarifverlaufs.
Unternehmensumstrukturierungen müssen auch für Personenunternehmen
möglich gemacht werden, indem eine 60 %ige steuerfreie Rücklage
eingeräumt wird. Die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen
Steuersatzes zur Altersabsicherung von Unternehmen ist wieder
einzuräumen.
Die Union wird keine Blockadepolitik betreiben, aber die
wirtschaftliche Geisterfahrt für Unternehmen wird sie nicht
mittragen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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