CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Reform ist ungerecht, mutlos und verspätet
Berlin (ots)
Anlässlich der 1. Lesung zur Unternehmensteuerreform und zum Steuersenkungsgesetz äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Wenn es nach den Versprechungen der Regierung gegangen wäre, hätten wir bereits zum 1.1.2000 Steuersätze für Unternehmen, die einschließlich der Gewerbesteuer bei 35 % liegen. Jetzt liegt zwar endlich ein Gesetzentwurf vor, der aber nicht nur zeitlich sondern auch inhaltlich weit hinter den Versprechungen zurückbleibt. Das hätte vermieden werden können, wenn die SPD incl. des jetzigen Finanzministers die notwendige Reform der Union der vergangenen Legislaturperiode nicht blockiert hätte.
Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung begünstigt jedoch einseitig ertragsstarke Großunternehmen und wird der Unternehmensstruktur in Deutschland nicht gerecht. 85 % der Betriebe werden als Personenunternehmen geführt. Diese Unternehmen schaffen und erhalten Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Von der Senkung der Körperschaftsteuer auf 25 % profitieren die Personengesellschaften nicht. Im Gegensatz zu den Körperschaften bleibt ihr Steuersatz bei 45 %, aber erst im Jahr 2005.
Deshalb wird von der Bundesregierung eine Krücke in Form des Optionsmodells gewählt, die von kaum einem Unternehmen angewendet werden kann. Die Option bringt außer einem hohen bürokratischen Aufwand unzählige Fallstricke mit sich, die für das Unternehmen nicht überschaubar sind. Der Unternehmer muss Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung für die kommenden Jahre anstellen. Durch die Option wird er gewerbesteuerpflichtig, stille Reserven, die beispielsweise in Sonderbetriebsvermögen wie der Überlassung von Grundstücken stecken, sind aufzudecken und zu versteuern. Auch wenn die Steuerzahlung auf zehn Jahre verteilt wird, wird der noch nicht gezahlte Betrag bei der Rückoption sofort fällig.
Die Erbschaftsteuer verfünffacht sich aufgrund der anderen Bewertung des Unternehmens. Dies ist für viele Unternehmen ruinös. Der optierende Unternehmer ist in der Option schlichtweg gefangen. Dieses Optionsmodell ist das Eingeständnis der Bundesregierung für eine Ungleichbehandlung von ertragsstarken Kapitalgesellschaften zu Personenunternehmen.
Kleine und mittlere Unternehmen, Land- und Forstwirte und Freiberufler werden durch die Absenkung der Einkommensteuersätze nur ungenügend entlastet. Sie sind aber bereits durch die Gegenfinanzierungsmaßnahmen aus dem Steuerentlastungsgesetz vorab zu Kasse gebeten worden, durch die Abschaffung des Mitunternehmererlasses, die Beseitigung der steuerneutralen Übertragung von Veräußerungsgewinnen und die Abschaffung des halben durchschnittlichen Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben. Ihre minimale Entlastung wird auf das Jahr 2005 verschoben. Im übrigen beginnt der Spitzensteuersatz bei den Regierungsvorschlägen bereits ab 98.000,- DM. Das ist unzumutbar.
Die Unternehmen in Deutschland müssen ebenso wie Arbeitnehmer, Selbständige und Land- und Forstwirte gleichmäßig entlastet werden. Das kann nur geschehen durch eine deutliche Senkung des Einkommensteuertarifs, wie im Konzept der Union vorgesehen, mit einer gleichzeitigen Abflachung des Tarifverlaufs. Unternehmensumstrukturierungen müssen auch für Personenunternehmen möglich gemacht werden, indem eine 60 %ige steuerfreie Rücklage eingeräumt wird. Die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes zur Altersabsicherung von Unternehmen ist wieder einzuräumen.
Die Union wird keine Blockadepolitik betreiben, aber die wirtschaftliche Geisterfahrt für Unternehmen wird sie nicht mittragen.
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