CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Mit Ergänzung G10-Gesetz nicht länger warten!
Berlin (ots)
Bis heute ist nicht erkennbar, wie die Bundesregierung das letztjährige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum G10-Gesetz umsetzen will. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Früher hat die SPD die allzu zögerliche Umsetzung von Verfassungsurteilen durch die Bundesregierung immer scharf kritisiert. Aus dem "Hause Schily" waren dagegen bislang keinerlei Signale zu vernehmen, wann und wie das BVerfG-Urteil zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den BND umgesetzt werden soll.
Auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion hat die Bundesregierung nunmehr erste Eckpunkte genannt und dem Parlament auch ihre Zeitvorstellungen offenbart: Spätestens im Mai soll ein Referentenentwurf vorliegen. Man darf gespannt sein, ob diese Frist eingehalten wird.
Es geht darum, auch künftig die Instrumente des Verbrechensbekämpfungsgesetzes von 1994 nutzen zu können, um terroristische Anschläge, organisierten Drogenhandel, Geldfälschung oder die Weiterverbreitung von Kriegswaffen frühzeitig erkennen und abwehren zu können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt bei ihrer Zusicherung vom letzten Sommer, die Bundesregierung bei der Umsetzung des Verfassungsurteils zu unterstützen. Gut, dass bald ein hoffentlich diskussionswürdiger Entwurf vorliegen soll, denn spätestens bis zum 30. Juni nächsten Jahres müssen die Bedenken des BVerfG durch Neuregelung ausgeräumt sein.
Für die CDU/CSU-Fraktion kommt es dabei darauf an, dass möglichst schlagkräftige Aufklärungs- und Strafverfolgungsinstrumente erhalten bzw. geschaffen werden, um auch künftig Bedrohungen von außen wirksam abwehren zu können.
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