CDU/CDU-Bundestagsfraktion
Geis: Internationale Vollstreckungshilfe auf dem Prüfstand
Berlin (ots)
Zu der in dieser Woche von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Großen Anfrage "Erleichterungen bei der internationalen Vollstreckungshilfe" und dem heutigen Antrag Bayerns im Bundesrat einer Entschließung "Zur Erleichterung des Vollstreckungshilfeverkehrs" erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Unsere Große Anfrage und die Entschließung Bayerns für den Bundesrat zielen in die gleiche Richtung: Ausländische Verurteilte einfacher, schneller und flexibler in ihre Heimatländer zur dortigen weiteren Strafvollstreckung überstellen zu können. Die Bundesregierung sollte das Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen zügig ratifizieren, weitere Vorschläge zur Vereinfachung des Vollstreckungshilfeverkehrs erarbeiten und auf entsprechende Zusatzvereinbarungen mit den anderen europäischen Staaten hinwirken.
Die zunehmende internationale Verflechtung und Mobilität sowie das Zusammenwachsen Europas haben auch zu einer ansteigenden Bedeutung des Vollstreckungshilfeverkehrs geführt. Dies hat seinen Ausdruck in dem Abschluss verschiedener Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe gefunden. Hervorzuheben ist hierbei das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983, welches für die Bundesrepublik Deutschland am 01. Februar 1992 in Kraft trat. Ein Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen mit der Möglichkeit, die Überstellung eines Häftlings gegen den eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt, auch ohne seine Zustimmung vorzunehmen, sofern sich Urteils- und Vollstreckungsstaat über die Überstellung einigen, ist noch nicht ratifiziert.
Vor dem Hintergrund einer geringen Zahl von Überstellungen nach dem Überstellungsübereinkommen fragen wir die Bundesregierung nach den Ursachen und den Maßnahmen, um eine verstärkte Anwendung zu erreichen. Dabei interessiert uns unter anderem, welche Bestrebungen der Bundesregierung es gibt, zusätzlich die Anwendung des Übereinkommens im Verhältnis zu anderen Staaten dadurch zu fördern, dass die Kosten des weiteren Vollzugs von aus Deutschland überstellten Straftätern von der Bundesrepublik Deutschland - ganz oder teilweise - getragen werden.
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