CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Information zur Fraktionsvorstandswahl
Berlin (ots)
Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt mit:
Auf ihrer Sitzung am 29. Februar 2000 wählt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die engere Fraktionsführung (Geschäftsführender Vorstand). Dazu gehören neben dem Fraktionsvorsitzenden die stellvertretenden Vorsitzenden, die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Justiziare.
Gemäß der Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU und der Arbeitsordnung der Fraktion wird der Vorsitzende auf Vorschlag der Parteivorsitzenden von CDU und CSU von der Gesamtfraktion gewählt.
Über die von der CDU bzw. CSU gestellten Stellvertreter, Parlamentarischen Geschäftsführer und Justiziare entscheiden die Abgeordneten von CDU und CSU gesondert. Da die CSU ihre Vertreter (1. Stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der CSU-Landesgruppe Michael Glos, stellvertretender Vorsitzender Horst Seehofer, Parlamentarischer Geschäftsführer Peter Ramsauer, Justiziar Wolfgang Bötsch) zu Beginn der Legislaturperiode für vier Jahre gewählt hat, stehen am 29. Februar 2000 nur die CDU-Positionen der engeren Fraktionsführung zur Neuwahl an.
Auf Vorschlag des designierten Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz hat die CDU/CSU-Fraktion in ihrer Sitzung am 22. Februar 2000 gebilligt, dass die stellvertretenden Vorsitzenden für feststehende Aufgabenbereiche gewählt werden. Den Grundzügen des künftigen Aufgabenzuschnitts hat die Fraktion in dieser Sitzung zugestimmt. Sie hat ebenfalls zugestimmt, dass der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Horst Seehofer den Aufgabenbereich Arbeit, Soziales und Gesundheit und der Fraktionsvorsitzende selbst die Zuständigkeit für Europa übernehmen wird.
Aufgrund dieser Vorentscheidung sind vom CDU-Teil der Fraktion für folgende Aufgabenbereiche stellvertretende Vorsitzende zu wählen:
Aufgabenbereich Außen, Verteidigung, Sicherheit Aufgabenbereich Recht und Innen Aufgabenbereich Finanzen und Wirtschaft Aufgabenbereich Aufbau Ost Aufgabenbereich Infrastruktur (Bauwesen, Verkehr, Umwelt, Landwirtschaft) Aufgabenbereich Familie, Bildung, Gesellschaftspolitik und Kirchen
Für das Wahlverfahren gilt grundsätzlich:
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (absolute Mehrheit) erhält.
Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Wird im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erreicht, findet ein dritter Wahlgang statt, zu dem auch weitere Kandidaten vorgeschlagen werden können.
Wird im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer und der Justiziar des CDU-Teils der Fraktion werden auf Vorschlag des Vorsitzenden in einem Wahlgang gewählt.
Die Wahl der Arbeitsgruppenvorsitzenden, der Obleute und der sonstigen Ämter der Fraktion ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
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