CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Echte Wahlfreiheit für Frauen
Berlin (ots)
Zum Internationalen Frauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der Internationale Frauentag trägt durch zahlreiche offizielle und informelle Veranstaltungen auch in der Bundesrepublik Deutschland zu einem weiter zunehmenden Bewusstsein für die Belange von Frauen bei. Dies begrüße ich sehr, da es immer noch viele Hindernisse und Ungerechtigkeiten gibt, die Frauen in ihren Lebensmöglichkeiten unnötig beschränken. Diese müssen weiter Schritt für Schritt abgebaut werden.
Dabei dürfen aber die Leitbilder und die politischen Maßnahmen nicht neue Barrieren aufstellen. Forderungen, die nur einen bestimmten Lebensentwurf für Frauen propagieren, begrenzen ihre Wahlfreiheit aufs Neue ein. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich daher nachdrücklich für Rahmenbedingungen ein, die echte Wahlfreiheit und volle Teilhabe für Frauen ermöglichen.
Neben einer Verbesserung und Flexibilisierung der beruflichen Möglichkeiten steht hierbei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an erster Stelle. Aufgrund unterschiedlicher persönlicher Wünsche, verschiedener Familienphasen und variierenden Lebenssituationen heißt Vereinbarkeit immer wieder etwas anderes. Die familienpolitischen Instrumente müssen dieser Tatsache gerecht werden. Dabei kann eine Änderung des Erziehungsgeldes, wie sie von Frau Ministerin Bergmann vorgelegt wird, nur wenig hilfreich sein. Wer nur ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch nimmt, soll 12 Monate lang 900 DM statt nur 600 DM erhalten. Dieser erhebliche Anreiz nur 12 statt z.B. 24 Monate Erziehungsgeld zu beziehen, muss wenige Wochen nach der Geburt getroffen werden, da dann der Erziehungsurlaub endgültig zu beantragen ist. Ein flexibles Eingehen auf Unerwartetes ist nachher unmöglich. Weder die Arbeitslosigkeit des Partners noch z.B. eine langwierige Krankheit des Kindes können den Verzicht auf 12 mal 300 DM rückgängig machen. Eine solche Regelung engt ein, statt Wahlfreiheit zu schaffen und wird der alltäglichen Realität von Familien nicht gerecht.
Wie alle anderen staatlichen Leistungen muss sich auch das Erziehungsgeld daran messen lassen, ob es echte Wahlfreiheit fördert oder ob es für ganz bestimmte Lebensentwürfe deutliche Anreize setzt. Aufgrund dieses Maßstabes begrüßt die CDU/CSU-Fraktion die geplante Flexibilisierung des dritten Jahres Erziehungsurlaub bis hin zum achten Lebensjahr des Kindes. Aber aufgrund der gleichen Meßlatte ist die geschilderte Budgetregelung abzulehnen.
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