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Schmidt: Aussageverweigerung Weyrauchs vor dem 1. UA ist zu bedauern
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Mit Schreiben vom 9. März 2000 an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses teilte der Rechtsbeistand des Zeugen Horst Weyrauch mit, Herr Weyrauch werde im Hinblick auf gegen ihn laufende Strafverfahren von seinem umfassenden Aussageverweigerungsrecht als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss Gebrauch machen.
Wir bedauern, dass der Zeuge, nachdem er bisher wiederholt umfassend ausgesagt hat, nunmehr nicht bereit ist, auch vor dem Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beizutragen. Herr Weyrauch nimmt damit aber lediglich ein selbstverständliches Recht wahr. Angesichts dessen ist das über die Medien verbreitete Gezeter der SPD zur Haltung des Zeugen Weyrauch völlig unverständlich. Die SPD muß endlich zur Kenntnis nehmen, dass auch im Untersuchungsausschuss die Prinzipien des Rechtsstaates gelten.
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