CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Nur ein erster Schritt beim Stiftungsrecht
Berlin (ots)
Zu den Beschlüssen der Koalition erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Der Sprung, den die Koalitionsfraktionen bei der steuerlichen Behandlung von Stiftungen wagen, bleibt klein. Dies wird erneut die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Koalition am 24. März erweisen.
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages ist absehbar, dass es zwar zu einer ersten Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen kommt, die allerdings deutlich hinter dem zurückbleibt, was nach der Ankündigung der rot-grünen Koalition zu erwarten war.
Sämtliche weiterführenden konkreten Änderungsanträge der Union zu
* Ermöglichung von Zustiftungen (sogenannte Endowments) * Verdopplung der Abzugsfähigkeit von Spenden * Spendenabzug von 1 Million DM in 10 Jahren * Wiederherstellung des Großspendenabzugs
wurden abgelehnt
Im Steuerrecht bleiben die Verbesserungen also bescheiden und wegen offensichtlicher ideologischer Voreingenommenheit auf die Begünstigung von Kleinspenden beschränkt. Vor allem aber ist zu kritisieren, dass sich die Koalition auf steuerrechtliche Änderungen beschränkt und Änderungen im Zivilrecht lediglich ankündigt.
Das Stiftungsrecht braucht eine durchgreifende Überprüfung und Modernisierung. Denn nur so kann privates Engagement ermutigt werden und die Vision einer aktiven Zivilgesellschaft Wirklichkeit werden.
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