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Geis: Däubler-Gmelin mit dem Kopf durch die Wand
Berlin (ots)
Zum Vorgehen der Bundesjustizministerin bei der sogenannten Zivilprozessreform erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Mit der Durchsetzung der von ihr angestrebten sogenannten Zivilprozessreform will die Justizministerin mit dem Kopf durch die Wand.
Bereits im Vorfeld der Erörterung des Referentenentwurfes wurde von fast allen am Verfahren des Zivilprozesses beteiligten Berufsgruppen massive Kritik geübt.
Insbesondere die inhaltliche Einschränkung der Berufung, die Verlagerung der Berufungsinstanz allgemein zum Oberlandesgericht und die damit vorbereitete Umstellung auf eine dreistufige Gerichtsorganisation mit der Folge der Schließung zahlreicher Amtsgerichte standen im Zentrum der Kritik.
Dies alles hat die Ministerin nicht bewogen, den Referentenentwurf nochmals zu überdenken. Er ist vielmehr weitgehend unverändert eingebracht und dem Bundesrat zugeleitet worden.
Eine so umfassende Reform lässt sich nicht gegen dien Willen und gegen den fundierten Widerspruch der davon Betroffenen mit Gewalt durchsetzen. Die inhaltliche Kritik am Entwurf ist berechtigt.
Zu einer weiteren Beschleunigung der Zivilverfahren besteht kein Anlass. Es gibt kein Land in Europa, in dem Zivilprozesse zügiger durchgeführt werden als in Deutschland.
Auch das Argument der Überlastung überzeugt seit einigen Jahren nicht mehr. Die Eingangszahlen bei den Gerichten gehen zurück.
Mit der Entwertung der Berufung als umfassender Überprüfungsinstanz wird ein Stück gewachsener Rechtskultur mutwillig zerstört.
Die mit der "Reform" notwendig verbundene Schließung zahlreicher Amtsgerichte in den Flächenländern entfernt die Rechtsprechung von den Bürgern.
Was die Justizministerin plant, ist eine Reform um der Reform Willen und zugleich eine vorweggenommene Denkmalpflege.
Wie anderswo sollte auch in der Justiz der Grundsatz gelten: Wenn es nicht notwendig ist, etwas zu ändern, ist es notwendig, es nicht zu ändern.
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