CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Die EU-Kommission stellt die Agenda 2000-Beschlüsse in Frage, die Bundesregierung sieht tatenlos zu
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission, die Interventionskriterien für Getreide zu verschärfen, erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Nunmehr geht es los. Jetzt wird das, was die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürchtet hat, wahr. Die Agenda 2000-Beschlüsse halten nicht das, was sie versprochen haben - und dies war schon wenig genug. Wenn die Bauern in Deutschland eine kleine Atempause bei den ständigen Belastungen durch die rot-grüne Bundesregierung haben, fügt ihnen nun die EU-Kommission neue hinzu.
So hat die EU-Kommission jetzt die Verschärfung der Interventionskriterien bei Getreide beschlossen. Danach erfolgt die Absenkung der Höchstfeuchte um 1 % für alle Getreidearten auf 14,5 % mit entsprechend großen Preisabschlägen für die Überschreitung der Höchstfeuchte. Für Weizen kommt eine Erhöhung des Mindest-hl-Gewichtes und des Sedimentationswertes sowie die Einführung eines Mindestproteingehaltes verbunden mit der Einführung von Preisabschlägen. Bei Roggen erfolgt eine Anhebung des Mindest-hl-Gewichtes sowie die Anhebung der Fallzahl. Diese Änderungen sollen bereits für die diesjährige Ernte wirksam werden. Es ist völlig unverständlich, dass sich die Bundesregierung bei der Abstimmung der Stimme enthalten und keine Partner für eine Mehrheit im Sinne unserer Landwirte gesucht hat.
Für die Praxis heißt dies: Die Absenkung der Höchstfeuchte bedeutet für die Landwirte ein höheres Wetterrisiko. Je schlechter das Erntewetter, desto stärker wirken sich die Preisabschläge aus. Die jetzt beschlossene Fallzahl von 120 sec. bei Roggen bedeutet für die Verhältnisse in Deutschland, dass dieses Kriterium im Durchschnitt der Jahre bei 20 % der Ernten nicht erfüllt werden kann. Dieser Roggen müsste dann in Konkurrenz mit Billigimporten von Futtermitteln verfüttert werden; die Landwirte stünden vor einem Preisverfall des Roggens.
Diese Entscheidung der EU-Kommission ist eine reine Willkürmaßnahme und eine Unverschämtheit gegenüber unseren Landwirten, da diese Regelung schon für die Ernte in diesem Jahr greift. Die Landwirte haben also keinerlei Möglichkeit, durch die Wahl anderer Sorten bzw. durch das Ausweichen auf andere Früchte auf die veränderten Bedingungen zu reagieren. Es klingt wie ein Hohn, wenn die Kommission die Entscheidung damit erklärt, sie sei ein Signal für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Die Landwirte können nicht mit dem Wetter konkurrieren und erst recht nicht, wenn ihnen die Kommission selbst jede Möglichkeit zu alternativem Handeln beschneidet.
Mit einem solchen Vorgehen wird deutlich, wie absolutistisch und undemokratisch das Beschluss- und Gesetzgebungsverfahren in der EU ist. Deutlicher kann kein Hinweis sein, dass eine Reform der Strukturen der EU dringend notwendig ist. Bei den Landwirten verliert die Kommission durch eine solche Verfahrensweise jegliches Vertrauen.
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