CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischer/Blank/Sebastian:Brandstifter statt Feuerwehr
Berlin (ots)
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB, und die Berichterstatter für die Verkehrsinfrastruktur, Renate Blank MdB, und den Güterkraftverkehr, Wilhelm Josef Sebastian MdB, erklären zur Aussprache im Verkehrs- und Bauausschuss mit Verkehrsminister Klimmt zu seinen jüngsten Ideen für ein weiteres Verkehrsinfrastrukturprogramm:
Im Güterkraftverkehrsgewerbe brennt's wirklich, das hat der Präsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), Hermann Grewer, bei einem Spitzentreffen mit Kanzleramtsminister Steinmeier deutlich gemacht. Erhebliche Steuermehrbelastungen, insbesondere durch die mehrstufige Öko-Steuer, ohne entsprechende Kompensation bei den Lohnnebenkosten bringen eine Vielzahl der deutschen Transportunternehmen in extreme Existenznöte und gefährden damit rd. 20000 Arbeitsplätze für LKW-Fahrer. Kanzleramtsminister Steinmeier signalisierte Verständnis und versprach, konkrete politische Handlungsmöglichkeiten auszuloten.
Die Realität ist, wie bei Rot-Grün schon Regel, eine andere. Verkehrsminister Klimmt betätigt sich als Brandstifter statt als Feuerwehr. Er will das LKW-Gewerbe zusätzlich mit einer rd. fünffachen Anhebung der Straßenbenutzungsgebühr belasten, in Anlehnung an die Empfehlungen der Pällmann-Kommission. Seine diesbezüglichen Vorstellungen hat er am 22. März im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages vorgetragen.
25 Pfennig Maut pro Fahrzeug-Kilometer sollen 4 Mrd. DM zusätzliche Jahreseinnahmen erbringen. Davon fließen 1,5 Mrd. DM als Vorab-Abzug in die Kasse des Finanzministers. 1,5 Mrd. DM sollen zur Finanzierung des sogenannten "Anti-Stau-Programms" dienen, das sich bei näherem Hinsehen aber als Investitions-Verzögerungs-Programm entpuppt, denn Mittel, die in den Jahren 1999 bis 2002 im Investitionsprogramm allein im Straßenbau in einer Höhe von rd. 5 Mrd. DM gestrichen wurden, sollen jetzt in den Jahren 2003 bis 2007 in deutlich geringerem Umfang eingesetzt werden. Von den jährlich 1,5 Mrd. DM in diesen fünf Jahren erhält die Straße lediglich 750 Mio DM, das ist weniger, als der Güterkraftverkehr derzeit bereits über die Vignette für die Benutzung der deutschen Autobahnen zahlt. Die zweite Hälfte soll Unterhaltungsrückstände bei Schiene und Wasserstraße finanzieren.
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Anti-Stau-Maßnahmen bei der Straße und dringend nötigen Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen bei Schiene und Wasserstraße:
Lediglich 1/3 der Einnahmen aus der neuen nutzungsabhängigen Lkw-Gebühr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind eine völlig falsche Verteilung und die Verschiebung auf den Zeitraum 2003 bis 2007 realitätsfremd. Zu denken gibt auch, dass die Einlösung des Versprechens für mehr Geld in die Verkehrsinfrastruktur auf die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl verschoben wird, somit dem Wählerurteil entzogen wird.
25 Pfennig LKW-Gebühr pro Fahrzeugkilometer, so wie die Pällmann-Kommission es vorgeschlagen hat, sind zu viel. Das gibt selbst Verkehrsminister Klimmt zu. Festlegen auf einen deutlich geringeren Satz will er sich aber nicht. Das kann er auch nicht, denn die erwartete 4 Mrd. DM-Einnahme ist ja bereits zu 3/4 verausgabt. Er hat also lediglich einen theoretischen Spielraum von 1 Mrd. DM, das entspricht etwa 6 Pfennig pro Fahrzeugkilometer. Diese 1 Mrd. DM hat sein Koalitionspartner von den Grünen allerdings schon fest verplant, natürlich nicht für Straßenbau. Hinzu kommt, dass der Sachaufwand für die Einführung der elektronischen Erhebung der LKW-Gebühr in Höhe von rd. 600 Mio DM umgelegt werden muss, sich damit der Spielraum weiter verkleinert. Fazit: Unter 20 Pfennig pro Fahrzeugkilometer wird die neue Gebühr wohl kaum liegen können. Ohne eine Kompensation an anderer Stelle ist diese zusätzlich Belastung für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe untragbar.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung zur Auskunft aufgefordert, wie ihr Konzept für eine Neuordnung der Verkehrssteuern und ihrer Aufteilung bei den vorgesehenen Änderungen im System der Verkehrswegefinanzierung lautet und welche Kompensationsmöglichkeiten genutzt und wie die Harmonisierung im Wettbewerb weiter gefördert werden sollen.
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