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Geis: Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte

Berlin (ots)

Zu dem umstrittenen Vorhaben einer
Zivilprozeßreform erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die vom Bundesjustizministerium vorgesehene Zivilprozeßreform ist
ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte. Die vorgeschlagene
Reform ist in Fachkreisen, also auch in der Anwaltschaft, in höchstem
Maße umstritten. Die Behauptung der Frau Ministerin, den Anwälten
gehe es dabei nicht um die Sache, sondern nur um ihre Gebühren,
grenzt an Verleumdung. Wer so argumentiert, muß schlechte Karten
haben.
Die Frau Ministerin bedenkt offenbar nicht, dass, wird ihr
Reformvorhaben durchgesetzt, kein Rechtssuchender mehr ohne
anwaltschaftliche Hilfe zum Gericht gehen kann. Ohne Anwalt wird er
sich im Gestrüpp der geplanten Regelungen verirren.
Der Sachvortrag in der ersten Instanz ist für den ganzen
Rechtsstreit von überragender Bedeutung. Der normale Bürger wird das
Risiko eines Rechtsstreits ohne Anwalt gar nicht mehr eingehen
können. Zu leicht können ihm Fehler unterlaufen, in dem er z. B.
Tatsachenvortrag unterläßt, weil er ihn für unbedeutend hält, der
sich aber als wichtig herausstellt. In vielen Fällen wird er damit in
der nächsten Instanz, so er sie denn erreicht, nicht mehr gehört.
Das zeigt, daß die Kritik an den Anwälten völlig absurd ist und
auch, wie wenig die Ministerin ihr eigenes Reformvorhaben durchschaut
hat.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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