CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte
Berlin (ots)
Zu dem umstrittenen Vorhaben einer Zivilprozeßreform erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die vom Bundesjustizministerium vorgesehene Zivilprozeßreform ist ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte. Die vorgeschlagene Reform ist in Fachkreisen, also auch in der Anwaltschaft, in höchstem Maße umstritten. Die Behauptung der Frau Ministerin, den Anwälten gehe es dabei nicht um die Sache, sondern nur um ihre Gebühren, grenzt an Verleumdung. Wer so argumentiert, muß schlechte Karten haben.
Die Frau Ministerin bedenkt offenbar nicht, dass, wird ihr Reformvorhaben durchgesetzt, kein Rechtssuchender mehr ohne anwaltschaftliche Hilfe zum Gericht gehen kann. Ohne Anwalt wird er sich im Gestrüpp der geplanten Regelungen verirren.
Der Sachvortrag in der ersten Instanz ist für den ganzen Rechtsstreit von überragender Bedeutung. Der normale Bürger wird das Risiko eines Rechtsstreits ohne Anwalt gar nicht mehr eingehen können. Zu leicht können ihm Fehler unterlaufen, in dem er z. B. Tatsachenvortrag unterläßt, weil er ihn für unbedeutend hält, der sich aber als wichtig herausstellt. In vielen Fällen wird er damit in der nächsten Instanz, so er sie denn erreicht, nicht mehr gehört.
Das zeigt, daß die Kritik an den Anwälten völlig absurd ist und auch, wie wenig die Ministerin ihr eigenes Reformvorhaben durchschaut hat.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell