CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Däubler-Gmelin unter Feuer
Berlin (ots)
Zu der Kritik des Deutschen Anwaltvereins am Regierungsentwurf zur sog. Zivilprozeßreform erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die massive Kritik der Anwaltschaft am Referentenentwurf der Justizministerin zur Reform des Zivilprozesses ist berechtigt.
Insbesondere die inhaltliche Einschränkung der Berufung, die Verlagerung der Berufungsinstanz zu den Oberlandesgerichten und die damit notwendige Umorganisation des Gerichtsaufbaus auf die Dreistufigkeit stehen zu Recht im Zentrum der Kritik.
Offenbar ist der Frau Ministerin entgangen, dass Deutschland gerade im Zivilprozess im ganzen EU-Gebiet vorbildlich ist. Die Erledigungszahlen beim Amtsgericht und in 1. Instanz beim Landgericht beweisen dies: Über 80% der Fälle finden dort ihren Abschluß. Allerdings müssen von dem Rest, der in Berufung geht, in ca. der Hälfte der Fälle die Entscheidungen aufgehoben oder abgeändert werden.
Deswegen ist die Verkümmerung der Berufung zu einem "Rechtsmittel light" der völlig falsche Ansatz. Gerade bei der Entscheidung durch den Einzelrichter muß die Berufung in vollem Umfange möglich sein, und zwar durch eine Kammer, nicht wiederum durch den Einzelrichter. Fiskalische Überlegungen dürfen nicht eine Reform dominieren, die dem Recht zu dienen beansprucht.
Diese gut funktionierende Justiz wird durch die Umsetzung der Pläne der Frau Ministerin nach Auffassung der meisten Fachleute schwer geschädigt werden. Die Umorganisierung der Gerichte zur Dreistufigkeit würde nicht mehr Bürgernähe, sondern den Rückzug der Justiz aus dem ländlichen Raum und damit Bürgerferne und mehr Bürokratie bedeuten.
Deswegen ist es unredlich, wenn die Ministerin in einem Interview sagt, es werde bei den Amts- und Landgerichten bleiben. Denn der nächste Schritt in den völligen Umbau der Gerichtsorganisation ist längst geplant - es sei denn, die Ministerin hätte sich von diesem Vorhaben etwa verabschiedet.
Auch das Argument der Überlastung hat sein Gewicht verloren: Seit einigen Jahren sind die Eingangszahlen bei den Gerichten rückläufig.
Eine so umfassende Reform, wie sie von der Ministerin vorgeschlagen wird, ist nicht notwendig. Was das Justizministerium plant, ist eine Reform um der Reform willen und zugleich eine vorweggenommene Denkmalpflege.
Sofern es um einzelne vernünftige Verbesserungen geht, kann die Koalition mit der Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion rechnen. Dies kann aber in nur Abstimmung mit den Betroffenen und nicht gegen deren fundierten Widerspruch über deren Köpfe hinweg geschehen.
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