CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Eichhorn: Neues Erziehungsgeldgesetz hat erhebliche Mängel
Berlin (ots)
Zur heutigen Kabinettsbefassung des Entwurfs einer Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes erklären die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB, und die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der Entwurf eines neuen Bundeserziehungsgeldgesetzes enthält wesentliche Mängel. Die Freibeträge für Eltern und Kinder sollen um ca. 10 % angehoben werden. Dies findet grundsätzlich Zustimmung. Doch wird hier nach klaren SPD-Kriterien angehoben. Benachteiligt werden verheiratete Eltern und kinderreiche Familien. Der Freibetrag für ein Kind liegt mit zukünftig 4.800 fast 2000 DM unter dem offiziellen Existenzminimum von Kindern. Ebenso liegt der neue Freibetrag für Paare deutlich unter dem steuerfreien Existenzminimum, der von Alleinerziehenden jedoch weit darüber. Gerecht ist das sicher nicht - und wohl auch nicht mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, wonach verheiratete Eltern gegenüber Alleinerziehenden nicht benachteiligt werden dürfen.
Die Behauptung, dass mit den neuen Freibeträgen mehr Eltern Erziehungsgeld erhalten als bisher, ist leider falsch. Es werden zwar einerseits die Freibeträge angehoben, gleichzeitig wird jedoch die Minderungsquote von 40 auf 50% erhöht. Das heißt, für jede DM monatliches Einkommen, das über den Freibeträgen liegt, werden nicht mehr nur 40 sondern zukünftig 50 Pfennig Erziehungsgeld monatlich abgezogen. Im Ergebnis wird es dabei Familien geben, die zukünftig weniger Erziehungsgeld erhalten als bisher, auch wenn es gleichzeitig mehr Familien gibt, die volles Erziehungsgeld erhalten. Es handelt sich also in erster Linie um eine Umverteilung von Eltern mit mittlerem Einkommen an Eltern mit niedrigen Einkommen.
Die neue Budgetregelung setzt einen wesentlichen Anreiz, den Erziehungsurlaub der Eltern auf das erste Lebensjahr zu begrenzen. Wer nur ein Jahr Erziehungsgeld beansprucht, erhält 900 DM im Monat statt 600 DM, d.h., wer nur 12 Monate lang sein Kind rund um die Uhr selbst betreut und erzieht, erhält zunächst einen Extrabonus. Gleichzeitig wird dabei wohl auch auf Einsparungen spekuliert, falls sich viele Eltern dadurch zu einem verkürzten Erziehungsgeldbezug verlocken lassen. Eine solche familienpolitisch verfehlte Regelung lehnen CDU und CSU ab. Dies auch deshalb, weil Eltern mit gekürztem Erziehungsgeld nicht in der Lage sein werden, die besonders komplizierten Berechnungen bei der Budgetregelung selbst durchzuführen. D.h., sie müssen sich kurz nach der Geburt definitiv festlegen, wer, wie und wann Erziehungsurlaub nimmt, können aber gleichzeitig nicht absehen, wie viel Erziehungsgeld sie jeweils erhalten werden. Kosten für mehr Beratungskapazität der Ämter sind im Gesetzentwurf jedoch nicht eingeplant. Bürgerfreundlich ist das sicher nicht.
Obwohl es kein Geld gekostet hätte, enthält der Entwurf immer noch den inzwischen von sehr vielen Bürgern und Familienverbänden erheblich kritisierten Begriff des Erziehungsurlaubs. CDU und CSU setzen sich für den Begriff Erziehungszeit ein, da die Erziehung von Kleinkindern wahrlich kein "Urlaub" ist.
Die rot-grüne Koalitionsvereinbarung versprach "die Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes ... mit besonderen Maßnahmen". Beim bisherigen Entwurf sehen wir jedoch keine besonderen Maßnahmen, sondern viele Fragen und Ungerechtigkeiten.
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