CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Großer Wurf beim Bundeserziehungsgeldgesetz nicht gelungen
Berlin (ots)
Zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB: Vollmundig hatte Rot-Grün zu Beginn der Legislaturperiode verkündet, zwar nicht alles anders, aber doch vieles besser machen zu wollen.
Davon war in der Vergangenheit nicht viel zu erkennen.
Auch die Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes kann hier keine Überraschungen bieten. Sie setzt auf das bewährte, einst von der CDU eingeführte, Instrument des Erziehungsgeldes und -urlaubs ohne im Wesentlichen zu nennenswerten Weiterentwicklungen zu kommen.
Vielmehr wird deutlich erkennbar, dass ideologische Denkstrukturen die Novellierung bestimmen. Notwendige, realitätsorientierte Fortschritte bleiben dagegen in den Anfängen stecken und oft weit hinter den Forderungen der Union zurück.
Seit Dezember 1999 sind die Forderungen der CDU auf dem Tisch: Der bisherige Erziehungsurlaub muss zu einem Anspruch auf Familienzeit weiterentwickelt werden. Flexibilität und Möglichkeiten der Betreuung bis ins Schulalter müssen hierbei oberste Prinzipien sein. Zudem müssen deutliche Anreize für eine partnerschaftlichen Teilung des Familienzeitkontos entstehen.
Bei der Regierungsvorlage gibt es nur verbale Aufforderungen an beide Elternteile zur Inanspruchnahme, nicht jedoch Anreize.
Im übrigen haben Familienverbände gefordert, zukünftig auf den Begriff "Erziehungsurlaub" zu verzichten, da er in keiner Weise der geleisteten Familienarbeit gerecht wird.
Die Union hat dieses berechtigte Anliegen - ganz im Gegensatz zur Bundesregierung - aufgegriffen.
Eine weitere entscheidende Forderung der CDU ist die Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes zum Familiengeld unter Einbeziehung des Kindergeldes.
Ein bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist ebenso wie die Aufhebung der zeitlichen Grenze für eine Erwerbstätigkeit innerhalb der Familienzeit Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mit solch differenzierten Lösungsansätzen wie sie die Union vorschlägt kann sie den unterschiedlichen Lebensplanungen und Bedürfnissen von Eltern gerecht werden und ermöglicht eine echte Wahlfreiheit.
Sie entspricht damit den Wünschen der jungen Generation nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen klebt an überholten Rollenbildern und versucht über die weitgehend unveränderte Höhe des Erziehungsgeldes einerseits die Entscheidung von Eltern zu beeinflussen und andererseits einen nicht unerheblichen Spareffekt zu erbringen. Die Anhebung der Einkommensgrenzen für den Bezug des Erziehungsgeldes ist darüber hinaus viel zu spärlich ausgefallen und wird durch die höhere Anrechnung jeder darüber liegenden Mark zusätzlich nivelliert.
Auch die anderen Aussagen der Gesetzesnovelle fallen gegenüber den Erwartungen, die diese Koalition besonders gegenüber den Frauen erweckt hat, eher spärlich aus. Aber auch das ist ja nichts Neues!
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