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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Großer Wurf beim Bundeserziehungsgeldgesetz nicht gelungen

Berlin (ots)

Zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des
Bundeserziehungsgeldgesetzes erklärt die Vorsitzende der Gruppe der
Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Vollmundig hatte Rot-Grün zu Beginn der Legislaturperiode verkündet,
zwar nicht alles anders, aber doch vieles besser machen zu wollen.
Davon war in der Vergangenheit nicht viel zu erkennen.
Auch die Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes kann hier
keine Überraschungen bieten. Sie setzt auf das bewährte, einst von
der CDU eingeführte, Instrument des Erziehungsgeldes und -urlaubs
ohne im Wesentlichen zu nennenswerten Weiterentwicklungen zu kommen.
Vielmehr wird deutlich erkennbar, dass ideologische Denkstrukturen
die Novellierung bestimmen. Notwendige, realitätsorientierte
Fortschritte bleiben dagegen in den Anfängen stecken und oft weit
hinter den Forderungen der Union zurück.
Seit Dezember 1999 sind die Forderungen der CDU auf dem Tisch: Der
bisherige Erziehungsurlaub muss zu einem Anspruch auf Familienzeit
weiterentwickelt werden. Flexibilität und Möglichkeiten der Betreuung
bis ins Schulalter müssen hierbei oberste Prinzipien sein. Zudem
müssen deutliche Anreize für eine  partnerschaftlichen Teilung des
Familienzeitkontos entstehen.
Bei der Regierungsvorlage gibt es nur verbale Aufforderungen an
beide Elternteile zur Inanspruchnahme, nicht jedoch Anreize.
Im übrigen haben Familienverbände gefordert, zukünftig auf den
Begriff "Erziehungsurlaub" zu verzichten, da er in keiner Weise der
geleisteten Familienarbeit gerecht wird.
Die Union hat dieses berechtigte Anliegen - ganz im Gegensatz zur
Bundesregierung - aufgegriffen.
Eine weitere entscheidende Forderung der CDU ist die
Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes zum Familiengeld unter
Einbeziehung des Kindergeldes.
Ein bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist
ebenso wie die Aufhebung der zeitlichen Grenze für eine
Erwerbstätigkeit innerhalb der Familienzeit Voraussetzung für die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mit solch differenzierten Lösungsansätzen wie sie die Union
vorschlägt kann sie den unterschiedlichen Lebensplanungen und
Bedürfnissen von Eltern gerecht werden und ermöglicht eine echte
Wahlfreiheit.
Sie entspricht damit den Wünschen der jungen Generation nach
Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen klebt an überholten
Rollenbildern und versucht über die weitgehend unveränderte Höhe des
Erziehungsgeldes einerseits die Entscheidung von Eltern zu
beeinflussen und andererseits einen nicht unerheblichen Spareffekt zu
erbringen. Die Anhebung der Einkommensgrenzen für den Bezug des
Erziehungsgeldes ist darüber hinaus viel zu spärlich ausgefallen und
wird durch die höhere Anrechnung jeder darüber liegenden Mark
zusätzlich nivelliert.
Auch die anderen Aussagen der Gesetzesnovelle fallen gegenüber den
Erwartungen, die diese Koalition besonders gegenüber den Frauen
erweckt hat, eher spärlich aus. Aber auch das ist ja nichts Neues!

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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