CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ein Sprecher der Fraktion teilt mit:
Berlin (ots)
Zu dem Artikel von Herrn Förster in der Berliner Zeitung vom 3.4.2000 unter der Überschrift "Stasi-Abhörprotokolle über CDU-Politiker vernichtet", wird auf die Presseerklärung vom Berliner Innensenator, Dr. Eckart Werthebach, die wir als Anlage beifügen, seitens der Fraktion hingewiesen. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Innensenator Dr. Werthebach zu dem Artikel in der heutigen Ausgabe der "Berliner Zeitung":
Der Artikel von Herrn Förster in der "Berliner Zeitung" vom 3.4.2000 "Stasi-Abhörprotokolle über CDU-Politiker vernichtet" ist in wesentlichen Teilen falsch. Weder ich noch andere Bundesbedienstete haben seinerzeit Stasi-Abhörprotokolle beschafft oder "gefleddert".
Richtig ist vielmehr folgendes: Beginnend mit der Ausgabe 19/1990 vom 3. Mai 1990 begann die damals noch existierende Illustrierte "Quick" mit einer Artikelserie "Die geheimen Stasi-Akten über unsere Politiker", die mit Ausrissen aus Abhörprotokollen des Ministeriums für Staatssicherheit gestützt wurde. Diese Artikel betrafen Politiker aus allen Parteien.
Der damalige Bundesinnenminister Dr. Schäuble hat diese Veröffentlichungen mit einem Brief vom 2. Mai 1990 an den damaligen Chefredakteur der "Quick", Peter Balsinger, scharf kritisiert und ihn aufgefordert, die Veröffentlichung weiterer Stasi-Protokolle zu unterlassen, die nach unserem Verständnis unter Verletzung der grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erstellt worden waren. Er hat auch auf die mögliche Strafbarkeit solcher Veröffentlichungen hingewiesen.
Die Quick-Serie wurde dann noch im Mai 1990 beendet. Ein Teil des der Illustrierten vorliegenden Materials wurde in Form von Kopien an eine Bundesbehörde übergeben.
Inzwischen hatte sich das Bundeskabinett mit dem Vorgang beschäftigt und den von den zuständigen Parlamentsgremien unterstützten Beschluss gefasst, dass alle in den Besitz von Bundesbehörden gelangten Materialien über bespitzelte Bundesbürger "sofort und ohne Einblick" vernichtet werden sollten. Das ist geschehen.
Diese Grundsatzentscheidung wurde durch Beschluss der Länderinnenministerkonferenz auch für den Bereich der Bundesländer übernommen.
Erst nach dem 3. Oktober 1990, dem Tag der Wiedervereinigung und des Inkrafttretens des Einigungsvertrages, entstand die sog. Gauck-Behörde, an die nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Folge alle Stasi-Unterlagen abzuliefern waren.
Das Vorstehende ist mit dem damaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans Neusel, abgestimmt worden.
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