CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Herausgabe der Stasi-Abhörprotokolle war rechtswidrig
Berlin (ots)
Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die Herausgabe der MfS-Abhörprotokolle durch die "Gauck-Behörde" war eindeutig rechtswidrig. Auf Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte der Bundesbeauftragte Gauck zunächst wahrheitswidrig versichert, die von seiner Behörde herausgegebenen Vermerke über abgehörte Telefonate hätten nicht das Privatleben der betroffenen Personen zum Inhalt. Später musste Gauck jedoch einräumen, dass auch "Informationen privaten Charakters herausgegeben wurden". Bereits nach seiner eigenen Einlassung hat seine Behörde also rechtswidrig gehandelt.
Völlig unakzeptabel ist auch der Rechtfertigungsversuch, die abgehörten Gespräche seien nicht im Wortlaut wiedergegeben worden, sondern nur in verdichteter Form aufgrund einer von MfS-Mitarbeitern vorgenommenen Wertung; damit seien die Vermerke vergleichbar mit gewöhnlichen MfS-Treffberichten.
Mit dieser Begründung hebelt der Bundesbeauftragte die Intention des Stasiunterlagengesetzes aus und setzt Täter und Opfer gleich. Das Stasiunterlagengesetz intendiert, inoffizielle Mitarbeiter der Stasi - im Osten wie im Westen - zu enttarnen. Es schützt die Rechte Aus-spionierter oder unbeteiligter Dritter ausdrücklich, auch wenn sie Personen der Zeitgeschichte sind. Wenn Treffberichte von Stasispitzeln herausgegeben werden, sind die Namen Betroffener und Dritter zu schützen. Dies ist bei der jüngsten Herausgabe von Abhörprotokollen und Vermerken nicht geschehen.
Auch die Argumentation des Bundesbeauftragten, die Herausgabe der Abhörprotokolle diene der "politischen Bildung", ist nicht nachvollziehbar. Die Wertung der Staatsicherheit über ihre Opfer und Vorgänge sind tendenziös und oft falsch. Wenn diese "Einschätzungen", wie in einigen Medien geschehen, zu gültigen und glaubwürdigen Interpretationen der Zeitgeschichte aufgewertet werden, dann regiert Lüge unser Geschichtsverständnis. Die Akten der Staatssicherheit sind zuverlässig in bezug auf die Täter - über die Opfer sagen sie selten die Wahrheit.
In der Diskussion um die Herausgabe von Stasi-Abhörprotokollen wurde von seiten einiger Politiker der SPD, der Grünen und der PDS der Eindruck erweckt, westdeutsche Politiker sollten unter einen besonderen Schutz gestellt werden gegenüber Ostdeutschen, denen die Veröffentlichung ihrer Stasiakten zugemutet werde.
Dieser Eindruck ist falsch. Es handelt sich nicht um ein Ost-West - sondern um ein Täter-Opfer-Problem. Bisher wurde nicht ein einziges Abhörprotokoll eines bespitzelten ehemaligen DDR-Bürgers veröffentlicht. Wenn das Bundesverfassungsgericht etwa bei der Überprüfung des PDS-Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi in der vergangenen Legislaturperiode erlaubt hat, Abhörprotokolle beizuziehen, so ging es um eine Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit.
Bezeichnend ist, dass auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Jacob der unzutreffenden Rechtsauffassung des Bundesbeauftragten Gauck vehement widerspricht. Beide ressortieren beim Bundesminister des Innern. Innenminister Schily ist aufgefordert, unverzüglich seine Rechtsaufsicht konsequent wahrzunehmen und bei der "Gauck-Behörde" wieder rechtmäßige Zustände herzustellen.
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