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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Herausgabe der Stasi-Abhörprotokolle war rechtswidrig

Berlin (ots)

Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die Herausgabe der MfS-Abhörprotokolle durch die "Gauck-Behörde"
war eindeutig rechtswidrig. Auf Anfrage der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte der Bundesbeauftragte Gauck zunächst
wahrheitswidrig versichert, die von seiner Behörde herausgegebenen
Vermerke über abgehörte Telefonate hätten nicht das Privatleben der
betroffenen Personen zum Inhalt. Später musste Gauck jedoch
einräumen, dass auch "Informationen privaten Charakters herausgegeben
wurden". Bereits nach seiner eigenen Einlassung hat seine Behörde
also rechtswidrig gehandelt.
Völlig unakzeptabel ist auch der Rechtfertigungsversuch, die
abgehörten Gespräche seien nicht im Wortlaut wiedergegeben worden,
sondern nur in verdichteter Form aufgrund einer von MfS-Mitarbeitern
vorgenommenen Wertung; damit seien die Vermerke vergleichbar mit
gewöhnlichen MfS-Treffberichten.
Mit dieser Begründung hebelt der Bundesbeauftragte die Intention
des Stasiunterlagengesetzes aus und setzt Täter und Opfer gleich. Das
Stasiunterlagengesetz intendiert, inoffizielle Mitarbeiter der Stasi
- im Osten wie im Westen - zu enttarnen. Es schützt die Rechte
Aus-spionierter oder unbeteiligter Dritter ausdrücklich, auch wenn
sie Personen der Zeitgeschichte sind. Wenn Treffberichte von
Stasispitzeln herausgegeben werden, sind die Namen Betroffener und
Dritter zu schützen. Dies ist bei der jüngsten Herausgabe von
Abhörprotokollen und Vermerken nicht geschehen.
Auch die Argumentation des Bundesbeauftragten, die Herausgabe der
Abhörprotokolle diene der "politischen Bildung", ist nicht
nachvollziehbar. Die Wertung der Staatsicherheit über ihre Opfer und
Vorgänge sind tendenziös und oft falsch. Wenn diese "Einschätzungen",
wie in einigen Medien geschehen, zu gültigen und glaubwürdigen
Interpretationen der Zeitgeschichte aufgewertet werden, dann regiert
Lüge unser Geschichtsverständnis. Die Akten der Staatssicherheit sind
zuverlässig in bezug auf die Täter - über die Opfer sagen sie selten
die Wahrheit.
In der Diskussion um die Herausgabe von Stasi-Abhörprotokollen
wurde von seiten einiger Politiker der SPD, der Grünen und der PDS
der Eindruck erweckt, westdeutsche Politiker sollten unter einen
besonderen Schutz gestellt werden gegenüber Ostdeutschen, denen die
Veröffentlichung ihrer Stasiakten zugemutet werde.
Dieser Eindruck ist falsch. Es handelt sich nicht um ein Ost-West
- sondern um ein Täter-Opfer-Problem. Bisher wurde nicht ein einziges
Abhörprotokoll eines bespitzelten ehemaligen DDR-Bürgers
veröffentlicht. Wenn das Bundesverfassungsgericht etwa bei der
Überprüfung des PDS-Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi in der
vergangenen Legislaturperiode erlaubt hat, Abhörprotokolle
beizuziehen, so ging es um eine Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit.
Bezeichnend ist, dass auch der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz Jacob der unzutreffenden Rechtsauffassung des
Bundesbeauftragten Gauck vehement widerspricht. Beide ressortieren
beim Bundesminister des Innern. Innenminister Schily ist
aufgefordert, unverzüglich seine Rechtsaufsicht konsequent
wahrzunehmen und bei der "Gauck-Behörde" wieder rechtmäßige Zustände
herzustellen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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