CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischbach/Pofalla: Beabsichtigte Neuregelung des Kindesunterhaltsrechts ist praxisuntauglich
Berlin (ots)
Zu der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Rechtsausschusses am 05. April 2000 erklären die beiden Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Ingrid Fischbach MdB und Ronald Pofalla MdB:
Die Sachverständigen sprachen mehrheitlich der Neuregelung des Kindesunterhaltes durch Änderung des § 1612 b Absatz 5 BGB die Praxistauglichkeit ab.
Zum einen ist der in dem Gesetzentwurf vorgesehene Wert von 130 Prozent des Regelbeitrags, also einer 30-prozentigen Erhöhung, willkürlich gewählt. Die Sachverständigen kamen insoweit zu dem Ergebnis, dass insbesondere die unteren Einkommensgruppen durch den Gesetzentwurf benachteiligt würden. In vielen Fällen würde die von der Bundesregierung beabsichtigte Gesetzesänderung dazu führen, dass der Unterhalt des Kindes den des u.U. ebenfalls unterhaltsberechtigten betreuenden Ehegatten übersteigen würde.
Auch die Frage nach der Verteilung der Beweislast bleibt in dem Gesetzentwurf ungeklärt. Insbesondere die Richter unter den Sachverständigen wiesen daraufhin, dass das unterhaltsberechtigte Kind nach dem geltenden Recht zumindest den Regelbetrag nicht zu beweisen hat, nach einer Gesetzesänderung diese Regel aber so nicht mehr anwendbar sei.
Auch die Rückgriffsverhältnisse nach dem UVG werden unübersichtlich. Vor allem jedoch wird die Titulierung von Unterhaltsansprüchen in familiengerichtlichen Urteilen unnötig verkompliziert und erschwert.
Wir fordern daher die rot-grüne Koalition auf, die beabsichtigte Neuregelung des § 1612 b Absatz 5 BGB zurückzuziehen und stattdessen eine umfassende Reform des Kindesunterhaltsrechts vorzubereiten.
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