CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Lohmann: Union begrüßt Zustimmung des Bundesrates zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Berlin (ots)
Zu der heutigen Entscheidung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Ich begrüße es, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat. Damit haben diese beiden berufsständischen Krankenkassen die Chance, ihre Mitgliederzahlen zu stabilisieren.
Bundesknappschaft und See-Krankenkasse spüren als Krankenversicherungsträger die Folgen des Strukturwandels viel stärker als andere Kassenarten. In der Zeit von Dezember 1995 bis Mitte 1999 sank die Zahl der Versicherten wegen des Strukturwandels in der Bundesknappschaft um 27 % und in der See-Krankenkasse um 10 %. Da der Bundesknappschaft als Krankenversicherungsträger des Bergbaus ebenso wie der See-Krankenkasse die Versicherten kraft Gesetzes zugewiesen werden, können sie bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. Aufnahme einer anderen Beschäftigung nicht Mitglied der knappschaftlichen Krankenversicherung bzw. der See-Krankenkasse bleiben. Sie sind praktisch gezwungen, Mitglied einer Krankenkasse zu werden, bei der sie nie zuvor versichert waren.
Im Interesse der Versicherten von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse und weil eine Stabilisierung der Mitgliederbasis nicht aus eigener Kraft von den beiden Kassen bewältigt werden kann, hat sich die Union dafür ausgesprochen, diesen Versicherten die Möglichkeit zu eröffnen, in der Bundesknappschaft oder der See-Krankenkasse zu verbleiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist allerdings kein Vorgriff auf die von der Bundesregierung angekündigte Organisationsreform, sondern es ist lediglich eine Übergangsregelung. Im Rahmen der Organisationsreform muss die Abgrenzung des versicherten Personenkreises neu geprüft werden.
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