CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fink: Ostdeutsche Arzneimittelhersteller müssen geschützt werde
Berlin (ots)
Zur geplanten Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch die Bundesregierung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Ulf Fink MdB:
Die SPD-geführte Bundesregierung plant im Rahmen einer Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) die Einführung einer besonderen Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, die sich seit dem 01. Januar 1978 im Verkehr befinden.
Es ist davon auszugehen, dass die hierfür vorgeschlagene Verwendung des Begriffes "Altarzneimittel" Irritationen bei den Patienten auslöst.
Zum einen wird der Begriff "Altarzneimittel" seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 zur Bezeichnung von Arzneimitteln benutzt, die nicht weiter verwendet, sondern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Zum anderen ist die Bezeichnung eines Arzneimittels als "alt" dazu geeignet, mit der Vorstellung assoziiert zu werden, es handele sich um ein wissenschaftlich überholtes Therapeutikum, was keineswegs für alle betroffenen Arzneimittel gilt.
Von dieser Regelung wären alle Arzneimittel aus den neuen Bundesländern betroffen.
Dieses Ergebnis wäre untragbar.
Die CDU/CSU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses fordern daher mit Nachdruck, von einer derartig missverständlichen Bezeichnung abzusehen. Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat dahingehend bereits einen Änderungsantrag eingebracht. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung diesen Änderungsvorschlägen aufgeschlossen gegenüber steht.
Am kommenden Mittwoch wird hierüber im Gesundheitsausschuss abgestimmt.
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