CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Hauptstadtkulturförderung
Berlin (ots)
Der Kultur- und Medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB erklärt:
Der bisherige Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin zur Hauptstadtkulturförderung ist am 31. 12. 1999 ausgelaufen, eine neue Vereinbarung wurde noch nicht getroffen. Der Rücktritt von Christa Thoben sowie Erklärungen von Staatsminister Dr. Michael Naumann lassen erkennen, dass es im Verhältnis zwischen dem Bund und Berlin eine Reihe offener kulturpolitischer Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gibt. Die Unionsfraktion hat deshalb heute einen Antrag zur Hauptstadtkulturförderung beschlossen, um möglichst bald über dieses wichtige Thema im Plenum des Deutschen Bundestages eine Aussprache herbeizuführen.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu der besonderen Verantwortung des Bundes für Berlin. Dies gilt in besonderer Weise für die kulturelle Entwicklung. Der Kulturstaat Deutschland muss unter Wahrung der originären Verantwortlichkeiten der Länder und ihrer beispielhaften kulturellen Vielfalt ganz besonders in der Hauptstadt sichtbar sein. Das reiche kulturelle Erbe des preußischen Staates und die besonderen Bedingungen einer jahrzehntelang geteilten Stadt haben die Kulturszene Berlins in einzigartiger Weise geprägt und zugleich eine außergewöhnliche Vielfalt entstehen lassen, deren Wahrung und Weiterentwicklung die Leistungsfähigkeit der Stadt alleine überfordert. Auch deshalb muss der Bund neben dem Land Berlin eine besondere kulturpolitische Verantwortung in der Hauptstadt wahrnehmen, die seine bisherige Förderung der langjährigen Bundeshauptstadt Bonn angemessen und dauerhaft fortsetzt. Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Berliner Kultur/-szene kann die überfällige Lösung struktureller Probleme nicht ersetzen; beides sind notwendige Voraussetzungen der angestrebten Entwicklung von Kunst und Kultur in der deutschen Hauptstadt.
Der Bundestag erwartet von der Bundesregierung die baldige Vorlage eines Berichtes, der das künftige Konzept der Hauptstadtförderung verdeutlicht und Auskunft gibt über
- die Absichten der Bundesregierung zur künftigen Kulturförderung in Berlin und Bonn - die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Dotierung der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt - die Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass die Bundesmittel gezielt zur Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten und nicht zur allgemeinen Entlastung des städtischen Haushaltes verwandt werden - die Transparenz der Mittelverwendung - die Vorstellungen der Bundesregierung zur Übernahme institutioneller Verantwortung für einzelne Kultureinrichtungen sowie zur flexiblen Förderung konkreter Projekte - die künftige Förderung des Deutschen Historischen Museums in Berlin und des Hauses der Geschichte in Bonn - die Planungen zur "Museumsinsel" sowie zum Berliner Stadtschloss - den Stand der Verhandlungen mit Berlin und Bonn
Der Deutsche Bundestag lädt die Länder ein, sich an dieser Diskussion über Hauptstadtkulturförderung zu beteiligen und dazu einen eigenen Beitrag zu leisten.
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