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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Altmaier/Koschyk: Recht auf die Heimat und Schutzbestimmung für ethnische Minderheiten in die EU-Grundrechte-Charta aufnehmen

Berlin (ots)

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
für die EU-Grundrechte-Charta, Peter Altmaier MdB, und der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB, erklären:
In die Überlegungen zu einer Grundrechte-Charta der Europäischen
Union müssen auch die berechtigten Anliegen der Vertriebenen,
Flüchtlinge und angestammten ethnischen Minderheiten einbezogen
werden. Diese Forderung ist nicht nur angesichts der Vertreibung der
Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach, sondern gerade
aufgrund der Vertreibungsereignisse auf dem Balkan in den letzten
Jahren notwendig und drängend. Deshalb schlagen die Arbeitsgruppe
"Vertriebene und Flüchtlinge" und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die EU-Grundrechte-Charta zwei Artikel
vor, die die Einfügung sowohl des Rechtes auf die Heimat als auch
einer Schutzbestimmung für ethnische, nationale und sprachliche
Minderheiten in die EU-Grundrechte-Charta vorsehen. Die Vorschläge
haben folgenden Wortlaut:
"Jeder Mensch hat das Recht, in Frieden, Sicherheit und Würde in
seiner Wohnstätte, seiner Heimat und in seinem Land zu verbleiben.
Niemand darf durch Gewalt oder Zwang aus seiner Heimat vertrieben
oder zur Flucht genötigt werden. Vertriebene und Flüchtlinge haben
das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat."
"Die Identität und die Rechte von Minderheiten und ihren
Angehörigen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der
Europäischen Union werden geachtet und geschützt."
Derzeit erstellt ein Grundrechte-Konvent unter Vorsitz von
Bundespräsident a.D. Prof. Roman Herzog den Entwurf einer
Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Der Konvent wurde vom
Europäischen Rat von Köln im Juni 1999 eingesetzt und soll bis Ende
des laufenden Jahres einen Entwurf vorlegen.
Die geplante Grundrechte-Charta soll die gemeinsamen Werte- und
Rechtsüberzeugungen innerhalb der Europäischen Union ausdrücken.
Diese werden zur Zeit durch den Artikel 6 des Vertrages über die
Europäische Union umrissen. Danach beruht die Union "auf den
Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit".
Von den Beitrittskandidaten erwartet die Europäische Union laut
Beschluss des Europäischen Rates von Kopenhagen vom Juni 1993, dass
sie "eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische
und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte
sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht
haben." Vor diesem Hintergrund fügen sich die Vorschläge für die
Einführung eines Rechtes auf die Heimat und einer
Minderheitenschutzbestimmung in die geplante Grundrechte-Charta
trefflich ein.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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