CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Altmaier/Koschyk: Recht auf die Heimat und Schutzbestimmung für ethnische Minderheiten in die EU-Grundrechte-Charta aufnehmen
Berlin (ots)
Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die EU-Grundrechte-Charta, Peter Altmaier MdB, und der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, erklären:
In die Überlegungen zu einer Grundrechte-Charta der Europäischen Union müssen auch die berechtigten Anliegen der Vertriebenen, Flüchtlinge und angestammten ethnischen Minderheiten einbezogen werden. Diese Forderung ist nicht nur angesichts der Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach, sondern gerade aufgrund der Vertreibungsereignisse auf dem Balkan in den letzten Jahren notwendig und drängend. Deshalb schlagen die Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die EU-Grundrechte-Charta zwei Artikel vor, die die Einfügung sowohl des Rechtes auf die Heimat als auch einer Schutzbestimmung für ethnische, nationale und sprachliche Minderheiten in die EU-Grundrechte-Charta vorsehen. Die Vorschläge haben folgenden Wortlaut:
"Jeder Mensch hat das Recht, in Frieden, Sicherheit und Würde in seiner Wohnstätte, seiner Heimat und in seinem Land zu verbleiben. Niemand darf durch Gewalt oder Zwang aus seiner Heimat vertrieben oder zur Flucht genötigt werden. Vertriebene und Flüchtlinge haben das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat."
"Die Identität und die Rechte von Minderheiten und ihren Angehörigen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Europäischen Union werden geachtet und geschützt."
Derzeit erstellt ein Grundrechte-Konvent unter Vorsitz von Bundespräsident a.D. Prof. Roman Herzog den Entwurf einer Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Der Konvent wurde vom Europäischen Rat von Köln im Juni 1999 eingesetzt und soll bis Ende des laufenden Jahres einen Entwurf vorlegen.
Die geplante Grundrechte-Charta soll die gemeinsamen Werte- und Rechtsüberzeugungen innerhalb der Europäischen Union ausdrücken. Diese werden zur Zeit durch den Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union umrissen. Danach beruht die Union "auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit". Von den Beitrittskandidaten erwartet die Europäische Union laut Beschluss des Europäischen Rates von Kopenhagen vom Juni 1993, dass sie "eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben." Vor diesem Hintergrund fügen sich die Vorschläge für die Einführung eines Rechtes auf die Heimat und einer Minderheitenschutzbestimmung in die geplante Grundrechte-Charta trefflich ein.
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