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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz/Süssmuth: Annerkennung von Kindererziehung und Pflege als Essentials einer Reform der Alterssicherung der Frauen

Berlin (ots)

Zu den heutigen Rentenkonsensgesprächen erklären
die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB, und die Bundesvorsitzende der Frauen Union
Deutschland, Prof. Dr. Rita Süssmuth MdB:
Ein zukunftsfähiges Rentenreformkonzept muss die veränderten
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die
Lebenssituation von Frauen in unserer Gesellschaft hat sich in den
letzten Jahrzehnten stark verändert und wird sich weiter verändern.
Die Lebensentwürfe und Rollenbilder von Frauen sind neben der
demographischen Entwicklung im Wandel begriffen. Die zunehmende
Frauenerwerbstätigkeit, neue Familienstrukturen und eine an
Gleichstellung orientierte Frauenrolle signalisieren einen
gesellschaftlichen Wertewandel, der auch die sozialen
Sicherungssysteme erfasst. Eine Reform der Alterssicherung, die
langfristig tragfähig sein soll, muss auch diese Entwicklung
berücksichtigen. Gefragt sind dabei vor allem Lösungen, die zu einer
eigenständigen Alterssicherung der Frauen beitragen.
Die Reformierung der Alterssicherung der Frauen muss sechs
Kernbestandteile umfassen, damit strukturell die Benachteiligung von
Familien verringert, die Zeiten von Kindererziehung und Pflege bei
der Rentenbemessung verbessert und die eigenständigen
Rentenanwartschaften von Frauen ausgebaut werden können. Beim Ausbau
von eigenständigen Alterssicherungsansprüchen der Frauen muss der
Kindererziehung ein besonderes Gewicht zukommen. Kindererziehung
stellt einen wesentlichen und notwendigen Beitrag für unser
umlagefinanziertes Rentensystem dar. Dennoch haben Frauen, die Kinder
erziehen und ihre Berufstätigkeit unterbrechen und einschränken, in
der Regel eine geringere Rente als erwerbstätige. Deshalb muss die
Familienarbeit stärker als bisher honoriert und verstärkt zum Aufbau
eigenständiger Rentenanwartschaften von Frauen führen. Darüber hinaus
muss beim Ausbau der kapitalgedeckten Alterssicherung hinsichtlich
der Höhe der staatlichen Zuschüsse zum Aufbau einer privaten
Altersversorgung eine Familienkomponente berücksichtigt werden. Die
Höhe der Zuschüsse muss sich an der Kinderzahl orientieren. Grundlage
der Reform der Alterssicherung der Frauen sind sechs Essentials.
In der Hinterbliebenensicherung müssen Erziehungsleistungen
künftig besser anerkannt werden. Hinterbliebene, die Kinder erziehen,
sollen eine höhere Rente beziehen. Dabei müssen die aktuelle
Erziehung und zurückliegende Erziehungsleistungen rechtlich besser
gestellt werden. Rentenartfaktor und die Höhe der
Einkommensanrechnung müssen künftig stärker nach der Kinderzahl
differenziert werden.
Die Erziehungszeiten müssen in der Rentenversicherung ausgebaut
werden. Dabei ist eine Staffelung in Abhängigkeit von der Kinderzahl
denkbar. Unabhängig von der eigenen beruflichen und familiären
Lebensplanung der Erziehenden muss Familienarbeit in der
Rentenversicherung stärker berücksichtigt werden.
Beim Aufbau einer ergänzenden privaten Alterssicherung muss der
Staat pro Kind besondere Fördermaßnahmen zur Finanzierung der
Beiträge gewähren, um zur weiteren Entlastung der Familien während
der Erziehungsphasen beizutragen.
Bei der Witwenrente muss der Personenkreis erweitert werden auf
Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Mit der Aufwertung der Kindererziehungszeiten in der Rente muss
eine Aufwertung von Pflegezeiten bei der Rentenbemessung einhergehen.
Neben der selbst erworbenen Rente muss ein angemessener Teil der
Rentenanwartschaften aus der Hinterbliebenenrente in eine neue Ehe
mitgenommen werden können.
Eine nachhaltige Rentenpolitik setzt voraus, dass wir die Probleme
von morgen klar beim Namen nennen. Die politischen Herausforderungen
der Rentenreform dürfen nicht zu Lasten der Frauen gelöst werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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