CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz/Süssmuth: Annerkennung von Kindererziehung und Pflege als Essentials einer Reform der Alterssicherung der Frauen
Berlin (ots)
Zu den heutigen Rentenkonsensgesprächen erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die Bundesvorsitzende der Frauen Union Deutschland, Prof. Dr. Rita Süssmuth MdB:
Ein zukunftsfähiges Rentenreformkonzept muss die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die Lebenssituation von Frauen in unserer Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert und wird sich weiter verändern. Die Lebensentwürfe und Rollenbilder von Frauen sind neben der demographischen Entwicklung im Wandel begriffen. Die zunehmende Frauenerwerbstätigkeit, neue Familienstrukturen und eine an Gleichstellung orientierte Frauenrolle signalisieren einen gesellschaftlichen Wertewandel, der auch die sozialen Sicherungssysteme erfasst. Eine Reform der Alterssicherung, die langfristig tragfähig sein soll, muss auch diese Entwicklung berücksichtigen. Gefragt sind dabei vor allem Lösungen, die zu einer eigenständigen Alterssicherung der Frauen beitragen.
Die Reformierung der Alterssicherung der Frauen muss sechs Kernbestandteile umfassen, damit strukturell die Benachteiligung von Familien verringert, die Zeiten von Kindererziehung und Pflege bei der Rentenbemessung verbessert und die eigenständigen Rentenanwartschaften von Frauen ausgebaut werden können. Beim Ausbau von eigenständigen Alterssicherungsansprüchen der Frauen muss der Kindererziehung ein besonderes Gewicht zukommen. Kindererziehung stellt einen wesentlichen und notwendigen Beitrag für unser umlagefinanziertes Rentensystem dar. Dennoch haben Frauen, die Kinder erziehen und ihre Berufstätigkeit unterbrechen und einschränken, in der Regel eine geringere Rente als erwerbstätige. Deshalb muss die Familienarbeit stärker als bisher honoriert und verstärkt zum Aufbau eigenständiger Rentenanwartschaften von Frauen führen. Darüber hinaus muss beim Ausbau der kapitalgedeckten Alterssicherung hinsichtlich der Höhe der staatlichen Zuschüsse zum Aufbau einer privaten Altersversorgung eine Familienkomponente berücksichtigt werden. Die Höhe der Zuschüsse muss sich an der Kinderzahl orientieren. Grundlage der Reform der Alterssicherung der Frauen sind sechs Essentials.
In der Hinterbliebenensicherung müssen Erziehungsleistungen künftig besser anerkannt werden. Hinterbliebene, die Kinder erziehen, sollen eine höhere Rente beziehen. Dabei müssen die aktuelle Erziehung und zurückliegende Erziehungsleistungen rechtlich besser gestellt werden. Rentenartfaktor und die Höhe der Einkommensanrechnung müssen künftig stärker nach der Kinderzahl differenziert werden.
Die Erziehungszeiten müssen in der Rentenversicherung ausgebaut werden. Dabei ist eine Staffelung in Abhängigkeit von der Kinderzahl denkbar. Unabhängig von der eigenen beruflichen und familiären Lebensplanung der Erziehenden muss Familienarbeit in der Rentenversicherung stärker berücksichtigt werden.
Beim Aufbau einer ergänzenden privaten Alterssicherung muss der Staat pro Kind besondere Fördermaßnahmen zur Finanzierung der Beiträge gewähren, um zur weiteren Entlastung der Familien während der Erziehungsphasen beizutragen.
Bei der Witwenrente muss der Personenkreis erweitert werden auf Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Mit der Aufwertung der Kindererziehungszeiten in der Rente muss eine Aufwertung von Pflegezeiten bei der Rentenbemessung einhergehen.
Neben der selbst erworbenen Rente muss ein angemessener Teil der Rentenanwartschaften aus der Hinterbliebenenrente in eine neue Ehe mitgenommen werden können.
Eine nachhaltige Rentenpolitik setzt voraus, dass wir die Probleme von morgen klar beim Namen nennen. Die politischen Herausforderungen der Rentenreform dürfen nicht zu Lasten der Frauen gelöst werden.
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