Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Europataugliche Lösungen für die Zeit nach Rabattgesetz und Zugabeverordnung

Berlin (ots)

Das Mitglied des Vorstandes der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB, warnt vor
Schnellschüssen bei der Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen
deutschen Rabatt- und Zugabebeschränkungen:
Die Wirtschaft befindet sich im Umbruch. Das zusammenwachsende
Europa und die sich globalisierende Weltwirtschaft fordern sowohl von
der Wirtschaft als auch von den Konsumenten neue Flexibilität und
Dynamik. Die Öffnung der Märkte hat zu veränderten Arbeits-, Lebens-
und Konsumgewohnheiten und neuen Formen der Konkurrenz geführt. Dies
erfordert auch eine Anpassung des deutschen Wettbewerbsrechts.
Faktischer Handlungsdruck besteht hier vor allem bei dem über siebzig
Jahre alten Rabattgesetz und der Zugabeverodnung.
Insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Richtlinie
zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) sind beide Gesetze
problematisch. Würden sie nicht abgeschafft, hätten sie eine
Diskriminierung deutscher Unternehmen zur Folge. In der
E-Commerce-Richtlinie ist nämlich das sogenannte Herkunftslandprinzip
verankert, wonach innerhalb der EU die rechtlichen Rahmenbedingungen
des Landes gelten, in dem der Händler seinen Sitz hat. Die deutschen
Gesetze in ihrer Ausformung als Totalverbot sind in ihrer Strenge
einmalig in Europa. Während sich deutsche Internethändler an
Rabattgesetz und Zugabeverordnung halten müssten, könnte die
Konkurrenz deutschen Verbrauchern Rabatte und Zugaben gewähren. Der
ausländischen Konkurrenz stünden außerdem Kundenbindungssysteme und
neue Marketinginstrumente wie Community Shopping zur Verfügung,
während sie deutschen Händlern versagt bleiben würden. Auch dem
stationären Händler, der mit preiswerteren Angeboten aus dem Internet
konfrontiert wird, bleibt keine Möglichkeit, auf diese Angebote zu
reagieren.
Die rasante Zunahme des grenzüberschreitenden Marketings und des
Internethandels in Europa machen ein harmonisiertes europäisches
Wettbewerbsrecht dringend erforderlich. Eine bloß ersatzlose
Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kann nicht die
Lösung sein. Sie würde ebenfalls mit einer Diskriminierung der
deutschen Wirtschaft einhergehen, für die im europäischen Vergleich
eine weit höhere Meßlatte an das Wettbewerbsverhalten als in einer
Reihe von EU-Mitgliedsländern gilt. Ohne Harmonisierung besteht die
Gefahr eines "race to the bottom", der dann die Bundesrepublik
zwingt, unser Wettbewerbsrecht auf dem niedrigst möglichen Level
einzupendeln. Dies kann aber nicht im Sinne einer mittelständisch
orientierten Politik liegen. Wirklich hilfreich für die gleichzeitige
Verwirklichung der Ziele Binnenmarkt, Verhinderung von
Inländerdiskriminierung und Schutz mittelständischer Interessen ist
nur ein integrierter Ansatz auf EU-Ebene mit dem Ziel der Schaffung
eines rechtlich einheitlichen Mindestniveaus für fairen Wettbewerb,
das sich an §1 des deutschen UWG orientiert.
Auch und gerade der deutsche Mittelstand kann davon nur
profitieren. Durch seine Flexibilität und Serviceorientierung könnte
er bei einem fairen einheitlichen europäischen Wettbewerbsrahmen nach
Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung die neuen
Marketingspielräume besonders gut nutzen. Gezielt eingesetzte Rabatte
und neue Kundenbindungssysteme können das Überleben im Wettbewerb
gegenüber Dauerniedrigpreisstrategien ermöglichen. Die neue
Vertriebsform des Internets kann mit neuen Werbekonzepten genutzt
werden.
Der Schutz des mittelständischen Einzelhandels kann durch die
Beibehaltung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht verbessert
werden. Mittelständische Interessen gilt es vielmehr bei der Reform
des UWG zu berücksichtigen, beispielsweise durch das jüngst
diskutierte Mengenverbot bei Sonderangeboten als Schutzinstrument vor
sogenannten Lockvogelangeboten.
Die EU-Kommission hat im Juli vergangenen Jahres beschlossen, die
deutsche Zugabeverordnung und das Rabattgesetz im Hinblick auf die
Vereinbarkeit mit dem EU-Vertrag vom Europäischen Gerichtshof prüfen
zu lassen. Schon bald könnte damit neben dem faktischen auch ein
rechtlicher Handlungsdruck entstehen. Daher sollte nun mit Bedacht
nach neuen, europatauglichen Lösungen gesucht werden. Ein
Schnellschuss hilft niemandem. Daher sollten alle beteiligten
Verbände angehört werden und ihre Standpunkte zur Sprache bringen,
bevor sich die Politik mit konkreten Vorschlägen äußert.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 20.04.2000 – 14:53

    Eichhorn: Kein Pflichtjahr für Frauen

    Berlin (ots) - Zur Diskussion um die Einführung eines Pflichtjahres für Frauen erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB: Die Einführung eines Pflichtjahres für Frauen ist derzeit sicher kein Gebot der Gleichberechtigung. Auch wenn zukünftig der freiwillige Dienst von Frauen in der Bundeswehr unbedingt erweitert werden ...

  • 20.04.2000 – 14:08

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Repnik: Schlechte Bilanz der rot-grünen Koalition

    Berlin (ots) - Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion, Hans-Peter Repnik MdB, erklärt zur heutigen Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion: Das Motto der Pressekonferenz des ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, hätte lauten müssen: "Versprochen, aber Wort gebrochen". ...