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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rauen/Laumann/Weiß: Pakt für die arbeitenden Menschen - Arbeit für alle - Mehr Netto für alle

Berlin (ots)

Der Stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von
CDU/CSU, Peter Rauen MdB, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Arbeit und Soziales, Karl-Josef Laumann MdB, und der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß MdB,
rufen zu einem Pakt für die arbeitenden Menschen auf.
Die arbeitenden Menschen - egal ob Arbeitnehmer oder Selbständige
- haben kein Verständnis dafür, dass als Lohn ihrer Arbeit nach
Steuern und Abgaben netto oft nicht mehr übrig bleibt als bei denen,
die - aus welchen Gründen auch immer - nicht arbeiten.
Mit unserer Reformpolitik waren wir in der letzten
Legislaturperiode auf dem richtigen Weg. Seit der Umkehr von dieser
Reformpolitik wächst die Verärgerung über eine Politik, die diese
Ungerechtigkeit nicht beseitigt. Die Leistungsbereitschaft der
arbeitenden Menschen geht zurück. Der überwiegenden Mehrheit der
arbeitenden Menschen bleibt von einer Mark Mehrverdienst nur noch
rund ein Drittel. Zwei Drittel werden abkassiert (siehe Anlage 1).
Zunehmend und zu Recht wehren sich die Menschen gegen diese
schreiende Ungerechtigkeit. Sie sind empört, wie der Staat mit
höheren Steuern und Abgaben zuschlägt, die 630-Mark-Jobs vernichtet
und mit dem Gesetz gegen die sog. Scheinselbständigkeit die Gründung
neuer Existenzen erschwert. Der Staat kuriert an Symptomen, ohne die
Wurzel des Übels anzugehen. Richtige Reformen wurden zurückgenommen,
Umfinanzieren statt echtes Sparen ist die Politik dieser Regierung.
So werden Beschäftigung und die Zukunft auf dem Weg ins nächste
Jahrtausend nicht gewonnen. Der Blick in die mikroökonomischen
Zusammenhänge einer einfachen Lohnabrechnung zeigt, dass das Problem
durch kräftige Lohnerhöhungen nicht zu lösen ist, im Gegenteil:
Die viel zu geringen Nettolohnzuwächse aus Lohnerhöhungen
rechtfertigen in keiner Weise die daraus steigenden
Bruttoarbeitskosten, durch deren Höhe Arbeit aus Deutschland
vertrieben wird oder in die Schwarzarbeit abwandert. Arbeit wird
immer unbezahlbarer (siehe Anlage 1).
Bei 4 Prozent Lohnerhöhung hat ein Facharbeiter, der vorher
2798,56 DM netto im Monat verdiente, gerade einmal 81,17 DM mehr,
während die Kosten für den Arbeitgeber von 6330,40 um 252,78 auf
6538,18 DM steigen, oder anders ausgedrückt: Bei einer
Gehaltserhöhung um 4 % von 5000 DM brutto auf 5200 DM verbleiben dem
Arbeitnehmer lächerliche 81,17 DM mehr in der Tasche, während 171,61
DM in öffentlichen Kassen verschwinden und daraus 252,78 DM höhere
Arbeitskosten entstehen (siehe Ablage 1).
Über vier Millionen Menschen sind ohne Arbeit - und es gibt keine
Anzeichen für eine durchgreifende Besserung der Lage am Arbeitsmarkt.
Im Gegenteil: Während im Sommer 1998 eine Trendwende erreicht worden
war - die Zahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten stieg
kräftig - stagniert diese Entwicklung seit 1999. Der Rückgang der
Arbeitslosigkeit bedingt durch einen erheblichen Rückgang des
Erwerbspersonenpotentials wird bereits als Erfolg gefeiert.  Die
Aussichten, als Arbeitsloser eine neue Beschäftigung zu finden, haben
sich eher verschlechtert. Das ist ebenso wenig gerecht wie die
Tatsache, dass den arbeitenden Menschen - Arbeitnehmern wie
Selbständigen - von ihrem Einkommen aufgrund der hohen Steuer- und
Abgabenbelastung immer weniger bleibt. Es handelt sich um einen
Teufelskreis: Hohe Lohnzusatzkosten und Steuern treiben die
Arbeitskosten in die Höhe und verschlechtern damit die
Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung; eine große Steuer- und
Abgabenbelastung macht große Bruttolohnzuwächse erforderlich, damit
den Arbeitnehmern von Lohnerhöhungen überhaupt noch etwas verbleibt.
Im Interesse derer, die Arbeit haben, wie auch derjenigen, die
einen Arbeitsplatz suchen, ist eine Umkehr erforderlich - hin zu
niedrigeren Steuern und Abgaben.
Die einfache Lohnabrechnung zeigt nämlich auch den Weg, der
gegangen werden muss, um den Teufelskreis zu geringer
Nettolohnzuwächse und zu hoher Arbeitskosten zu durchbrechen. Bei
einer vierprozentigen Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge und
einem Verzicht auf die vierprozentige Lohnerhöhung hätte derselbe
Arbeitnehmer 100 DM mehr in der Tasche, während die Kosten für den
Arbeitgeber nun ebenfalls um 100 DM sinken würden. Anders
ausgedrückt: Der Arbeitnehmer hat 18,83 DM im Monat mehr in der
Tasche als bei einer Lohnerhöhung, während die Arbeitskosten um
352,78 DM geringer sind.
Die erste Stufe der Steuerreform, die zum 1. Januar 1999 wirksam
wurde und durch eine Anhebung des Grundfreibetrages um etwa 700 DM
und eine Absenkung des Eingangssteuersatzes von 25,9 auf 23,9 Prozent
die unteren Einkommensgruppen entlasten sollte, zeigt, dass die
verkündete Absicht für einen ledigen Facharbeiter mit 72.000 DM
Jahreseinkommen wirkungslos bleibt (siehe Anlage 2).
Seine Steuerentlastung von 4,10 DM / Monat reicht noch nicht einmal
aus, um die Mehrkosten von 4,20 DM bei einer 70-Liter-Tankfüllung zu
finanzieren.
An den Lohnbeispielen dieser Anlage kann man auch leicht erkennen,
dass aus dem ehemaligen "Mittelstandsbauch" im Progressionsbereich,
der in den achtziger Jahren unter dem CDU-Finanzminister Stoltenberg
beseitigt und in einen linear-progressiven Tarif umgewandelt wurde,
unter der neuen SPD-geführten Bundesregierung mehr und mehr ein
"Facharbeiterbauch" wird.
II.
Arbeitnehmer und Mittelständler der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen
Bundestages streben in der Wirtschafts- und Finanz-, in der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik einen "Pakt für die arbeitenden
Menschen" an.  Wir wollen damit mehr Gerechtigkeit verwirklichen.
Darunter verstehen wir vor allem
  • Beteiligungsgerechtigkeit. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, allen - je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten - Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben, anstatt sie lediglich finanziell abzusichern.
  • Leistungsgerechtigkeit. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Schere zwischen Brutto und Netto für Arbeitnehmer und Selbständige kleiner wird und dass denen, die arbeiten, deutlich mehr verbleibt als Transferempfängern.
  • Beitragsgerechtigkeit. Deshalb wollen wir in der Sozial- und Finanzpolitik das Äquivalenzprinzip stärken, setzen wir uns für die Beitragsbezogenheit der Rente ein und wenden uns gegen gleichmacherische Tendenzen in der Rentenversicherung.
  • Generationengerechtigkeit. Daher muss Nachhaltigkeit zum bestimmenden Prinzip in der Finanz- und Sozialpolitik werden.
Zur Verwirklichung einer solchen Politik sind umfassende
strukturelle Reformen in der Sozial- und Finanzpolitik notwendig. Im
Mittelpunkt muss dabei die Stärkung des Wachstums und die Ausweitung
der Beschäftigung stehen. Denn die Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen ist unser wichtigstes Ziel, und zugleich ermöglicht
erst sie die dauerhafte Erreichung der anderen Ziele.
Die Bundesregierung hat kein schlüssiges Konzept für Deutschlands
Zukunft. Angela Merkel und Friedrich Merz haben Recht: Das Land wird
schlecht regiert, umso mehr braucht es eine gute Opposition.
III.
   Vor diesem Hintergrund legen Peter Rauen MdB, Karl Josef Laumann
MdB und Gerald Weiß MdB einen Maßnahmenkatalog vor, mit dem wir die
oben genannten Ziele erreichen wollen. Dabei erheben wir keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr wollen wir pointiert jene
Maßnahmen herausstellen, die Arbeitslosen wie arbeitenden Menschen
zugleich zugute kommen.
Runter mit der Staatsquote! Steuern und Abgaben senken!
Wir wollen Arbeitnehmer und Selbständige, die Produktionsfaktoren
Arbeit und Kapital von Steuern und Abgaben entlasten, indem wir die
Staatsquote abbauen und dadurch Spielräume für Steuer- und
Beitragssenkungen schaffen.
So sinken die Kosten für die Betriebe; Investitionen werden
attraktiver; Arbeitsplätze werden gesichert und neue können
entstehen. Gleichzeitig verbleibt den Bürgern mehr Geld im
Portemonnaie, und die Möglichkeiten zur privaten Vorsorge und
Ersparnisbildung werden größer. Und nicht zuletzt eröffnet eine
geringere Brutto-Netto-Spanne auch der Tarifpolitik neue Spielräume.
Konkret wollen wir die Staatsquote auf 40 Prozent zurückführen. Das
ist möglich, wenn die Ausgabenzuwächse von Bund, Ländern und
Gemeinden sowie Sozialversicherungen über einen Zeitraum von fünf bis
sieben Jahren jährlich etwa zwei Prozentpunkte unterhalb der
Wachstumsrate des nominalen Bruttoinlandsproduktes liegen.
Dieses Ziel ist umso einfacher zu erreichen, je kräftiger die
Wirtschaft wächst.
a.) Spielräume für Beitragssatzsenkungen schaffen
Für uns ist klar: Bezahlte nicht-selbständige Arbeit muss im
Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert werden. Wenn
es mehr Beschäftigung und weniger legale und illegale Umgehung der
Sozialversicherungspflicht gibt, können die
Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden. Um die Beiträge zu
stabilisieren oder möglichst sogar zurückzuführen, bedarf es darüber
hinaus nicht einer Umfinanzierung (wie bei der Ökosteuer), sondern
struktureller Reformen in den sozialen Sicherungssystemen. Konkret
brauchen wir
  • eine Reform der Alterssicherung, die - wie die Rentenreform 99 der alten Bundesregierung mit dem demographischen Faktor - der längeren Lebenserwartung und dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft sowie dem sich wandelnden Erwerbsverhalten insbesondere der Frauen durch eine Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung Rechnung trägt. Wir treten dafür ein, mittelfristig die Lebensarbeitszeit insbesondere durch einen im Durchschnitt früheren Eintritt ins Erwerbsleben zu verlängern, wobei die Zahl der Beitragsjahre - unabhängig vom Lebensalter - stärker berücksichtigt werden muss: Nach 45 Beitragsjahren muss eine abschlagsfreie Rente gewährt werden. Kinder, die späteren Beitragszahler, zu haben, muss im Rentenrecht stärker als bisher berücksichtigt werden. Wir wollen mehr Anreize zur privaten Vorsorge schaffen und hier insbesondere die Bezieher niedriger Einkommen fördern; arbeits- und steuerrechtliche Hemmnisse, die der betrieblichen Alterssicherung entgegenstehen, wollen wir beseitigen.
  • eine Reform der Krankenversicherung, die - statt mit einem Globalbudget zu gängeln - die Eigenverantwortung stärkt, die großen Risiken weiterhin solidarisch absichert, die Absicherung kleinerer Risiken aber mehr als bisher dem Einzelnen überlässt, etwa durch private Zusatzversicherungen und durch Selbstbehalte; Sozial- und Überforderungsklauseln, die die wirklich Schwachen schützen, sind dabei für uns unabdingbar. Im ambulanten Bereich wollen wir das Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzen. An der paritätischen Finanzierung, der Beitragszahlung nach der Leistungsfähigkeit und der beitragsfreien Familienmitversicherung wollen wir festhalten, zugleich aber die Effektivität der sozial- und familienpolitisch motivierten Einkommensumverteilung im Rahmen der GKV erhöhen. So kann es nicht richtig sein, dass - aufgrund der Wirkung der Beitragsbemessungsgrenze - die Höhe der von einer Familie zu zahlenden GKV-Beiträge nicht nur von der Höhe des Familieneinkommens, sondern auch von seiner Zusammensetzung abhängt. Ein Beispiel: Die Beiträge einer Familie mit einem Verdiener und mit einem Monatseinkommen von 10.000 DM werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze, zur Zeit 6.375 DM, erhoben; arbeiten hingegen beide Ehepartner und verdienen sie jeweils 5.000 DM monatlich, werden die Gesamtbeiträge vom Gesamteinkommen in Höhe von insgesamt 10.000 DM berechnet. Das halten wir nicht für gerecht. Wir sind darüber hinaus der Ansicht, dass diejenigen, die sich freiwillig in der GKV versichern, um in den Genuss der beitragsfreien Familienmitversicherung zu kommen, nicht auch noch von der degressiven Wirkung der Beitragsbemessungsgrenze profitieren sollten. Indem wir sozialen Ausgleich und Familienleistungsausgleich wirksamer gestalten, entstehen zusätzliche Spielräume für Beitragsentlastungen.
b.) Spielräume für Steuersenkungen schaffen
Mehr denn je kommt es in der Haushalts- und Finanzpolitik auf
einen effizienten Einsatz knapper Ressourcen an. Deshalb sind auch in
diesem Bereich in erster Linie strukturelle Reformen notwendig und
nicht bloße Einsparungen. Konkret treten wir dafür ein,
  • die Finanzverfassung zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ländern und Gemeinden so zu ändern, dass auf der jeweiligen Ebene Bemühungen für eine gute Finanzausstattung nicht über Gebühr bestraft und fehlende Bemühungen durch Finanzzuweisungen belohnt werden; die Kommunen benötigen eine Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht. Die Gewerbeertragssteuer sollte mittelfristig durch eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Steuer ersetzt werden.
  • die Treffgenauigkeit staatlicher Leistungen durch eine Bündelung verschiedener Transfers und, wo immer möglich, durch einen Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung (z.B. in der Wohnungspolitik, Familienpolitik, Bildungspolitik) zu erhöhen;
  • den Einsatz von Subventionen dadurch wirksamer auszugestalten, dass sie vollständig erfasst und ausgewiesen werden müssen, dass sie grundsätzlich zeitlich befristet, degressiv ausgestaltet und vorrangig als rückzahlbare Hilfen gewährt werden. Dauersubventionen in nicht mehr zukunftsfähige Strukturen sind zu beenden.
Eine spürbare Senkung aller Steuersätze ist zwingend erforderlich.
Eine Steuerstrukturreform muss Arbeitnehmer, Unternehmer und
Unternehmen gleichzeitig entlasten. Sie muss rechtsformneutral sein.
Je mehr Steuervergünstigungen abgebaut werden, desto stärker können
die Steuersätze sinken. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU mit einer
durchgreifenden Senkung der Einkommenssteuer zeigt den richtigen Weg.
Das durch eine solche Reform induzierte Wirtschaftswachstum erhöht
mittel- und langfristig das Steueraufkommen, führt zu mehr
Steuerehrlichkeit und rechtfertigt auch vor dem Hintergrund
langfristig gesunder Staatsfinanzen eine Netto-Entlastung von 50 bis
60 Mrd. DM.
Die von der Regierung vorgelegte Steuerreform wird den
Anforderungen für Wachstum und Beschäftigung nicht gerecht, da die
arbeitenden Menschen im Vergleich zum Oppositionsantrag völlig
unzureichend entlastet werden. Das gilt für Unternehmer und
Arbeitnehmer (siehe Anlage 3).
Die von der Regierung vorgelegte Steuertarifreform 2005 ist für
den größten Teil der Steuerzahler keine Ent-, sondern eine
zusätzliche Steuerbelastung. Sie reicht nicht einmal aus, um die
heimliche Steuererhöhung zu kompensieren (s. Anlage 4).
Und darüber hinaus gilt: Die Steuerentlastung für die arbeitenden
Menschen kann um so deutlicher ausfallen, je weniger Geld der Staat
ausgibt. Sparpotentiale sehen wir unter anderem in folgenden
Bereichen:
  • Personalausgaben: Ein Großteil der Ausgaben der öffentlichen Hände sind Personalausgaben. Einsparungen sind etwa durch einen allmählichen, sozial vertretbaren Personalabbau und durch eine Durchforstung des "Zulagenunwesens" möglich; zudem ist in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf eine Reform des BAT hinzuwirken. Dem Trend zu Frühpensionierungen ist entgegenzuwirken; es ist zum Beispiel auch ein stärkerer Einsatz dienstunfähiger Lehrer in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu erwägen. Wir wollen am Alimentationsprinzip für Beamte festhalten, jedoch den Tätigkeitsbereich für Beamte nach und nach auf wirklich hoheitliche Aufgaben beschränken. Zudem muss auch die Altersversorgung der Beamten der demographischen Entwicklung Rechnung tragen. Zur Entlastung der staatlichen Haushalte ist zudem darauf hinzuwirken, dass - soweit mit dem verfassungsmäßig Gebotenen vereinbar - die Beihilfe bei ärztlicher Versorgung und bei Krankenhausaufenthalten nicht für höhere Kosten aufkommt als die GKV. Veränderungen im Leistungsrecht von GRV und GKV müssen künftig auch zu entsprechenden Veränderungen im Beamtenrecht führen.
  • Sozial- und Arbeitslosenhilfe: Verwaltung und Finanzierung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe sind unter einem organisatorischen Dach zusammenzufassen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in die Zweige "aktive Sozialhilfe" (für grundsätzliche Arbeitsfähige) und "passive Sozialhilfe" (für Hilfsbedürftige, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können) getrennt. Im Vordergrund der Leistungen aus Arbeitslosen- und den Ansprüchen auf aktive Sozialhilfe steht die Re-Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Hilfen zur Arbeit sind so auszugestalten, dass diejenigen, die angebotene Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen ablehnen, die Leistungsansprüche verlieren.
  • Bildung: Wir wollen nicht auf Kosten der Qualität der Bildung sparen, aber auch auf diesem Feld die Mittel wirksamer einsetzen - etwa durch eine Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen, eine Neustrukturierung der Studiengänge und kürzere Studienzeiten.
Allgemein: Mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ist wichtiger
als Arbeitszeitverkürzungen oder ein Mehr an Regulierung. Der Abbau
von Überstunden ist nur vertretbar, wenn die Tarifparteien sich auf
Langzeitarbeitskonten für die Arbeitnehmer verständigen.
Arbeitsfördernde Maßnahmen, die schließlich nur einen Drehtüreffekt
auslösen, sind zu unterlassen. Zu fordern ist vom Staat, dass er bei
allen Leistungsgesetzen eine Generationenrechnung vorlegt; dies wirkt
disziplinierend, und übertriebene Forderungen können mit einer
solchen Rechnung abgewehrt werden.

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Tel.: (030) 227-52360
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