CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rauen/Laumann/Weiß: Pakt für die arbeitenden Menschen - Arbeit für alle - Mehr Netto für alle
Berlin (ots)
Der Stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU/CSU, Peter Rauen MdB, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Karl-Josef Laumann MdB, und der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß MdB, rufen zu einem Pakt für die arbeitenden Menschen auf.
Die arbeitenden Menschen - egal ob Arbeitnehmer oder Selbständige - haben kein Verständnis dafür, dass als Lohn ihrer Arbeit nach Steuern und Abgaben netto oft nicht mehr übrig bleibt als bei denen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht arbeiten.
Mit unserer Reformpolitik waren wir in der letzten Legislaturperiode auf dem richtigen Weg. Seit der Umkehr von dieser Reformpolitik wächst die Verärgerung über eine Politik, die diese Ungerechtigkeit nicht beseitigt. Die Leistungsbereitschaft der arbeitenden Menschen geht zurück. Der überwiegenden Mehrheit der arbeitenden Menschen bleibt von einer Mark Mehrverdienst nur noch rund ein Drittel. Zwei Drittel werden abkassiert (siehe Anlage 1). Zunehmend und zu Recht wehren sich die Menschen gegen diese schreiende Ungerechtigkeit. Sie sind empört, wie der Staat mit höheren Steuern und Abgaben zuschlägt, die 630-Mark-Jobs vernichtet und mit dem Gesetz gegen die sog. Scheinselbständigkeit die Gründung neuer Existenzen erschwert. Der Staat kuriert an Symptomen, ohne die Wurzel des Übels anzugehen. Richtige Reformen wurden zurückgenommen, Umfinanzieren statt echtes Sparen ist die Politik dieser Regierung.
So werden Beschäftigung und die Zukunft auf dem Weg ins nächste Jahrtausend nicht gewonnen. Der Blick in die mikroökonomischen Zusammenhänge einer einfachen Lohnabrechnung zeigt, dass das Problem durch kräftige Lohnerhöhungen nicht zu lösen ist, im Gegenteil:
Die viel zu geringen Nettolohnzuwächse aus Lohnerhöhungen rechtfertigen in keiner Weise die daraus steigenden Bruttoarbeitskosten, durch deren Höhe Arbeit aus Deutschland vertrieben wird oder in die Schwarzarbeit abwandert. Arbeit wird immer unbezahlbarer (siehe Anlage 1).
Bei 4 Prozent Lohnerhöhung hat ein Facharbeiter, der vorher 2798,56 DM netto im Monat verdiente, gerade einmal 81,17 DM mehr, während die Kosten für den Arbeitgeber von 6330,40 um 252,78 auf 6538,18 DM steigen, oder anders ausgedrückt: Bei einer Gehaltserhöhung um 4 % von 5000 DM brutto auf 5200 DM verbleiben dem Arbeitnehmer lächerliche 81,17 DM mehr in der Tasche, während 171,61 DM in öffentlichen Kassen verschwinden und daraus 252,78 DM höhere Arbeitskosten entstehen (siehe Ablage 1).
Über vier Millionen Menschen sind ohne Arbeit - und es gibt keine Anzeichen für eine durchgreifende Besserung der Lage am Arbeitsmarkt. Im Gegenteil: Während im Sommer 1998 eine Trendwende erreicht worden war - die Zahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten stieg kräftig - stagniert diese Entwicklung seit 1999. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit bedingt durch einen erheblichen Rückgang des Erwerbspersonenpotentials wird bereits als Erfolg gefeiert. Die Aussichten, als Arbeitsloser eine neue Beschäftigung zu finden, haben sich eher verschlechtert. Das ist ebenso wenig gerecht wie die Tatsache, dass den arbeitenden Menschen - Arbeitnehmern wie Selbständigen - von ihrem Einkommen aufgrund der hohen Steuer- und Abgabenbelastung immer weniger bleibt. Es handelt sich um einen Teufelskreis: Hohe Lohnzusatzkosten und Steuern treiben die Arbeitskosten in die Höhe und verschlechtern damit die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung; eine große Steuer- und Abgabenbelastung macht große Bruttolohnzuwächse erforderlich, damit den Arbeitnehmern von Lohnerhöhungen überhaupt noch etwas verbleibt.
Im Interesse derer, die Arbeit haben, wie auch derjenigen, die einen Arbeitsplatz suchen, ist eine Umkehr erforderlich - hin zu niedrigeren Steuern und Abgaben.
Die einfache Lohnabrechnung zeigt nämlich auch den Weg, der gegangen werden muss, um den Teufelskreis zu geringer Nettolohnzuwächse und zu hoher Arbeitskosten zu durchbrechen. Bei einer vierprozentigen Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge und einem Verzicht auf die vierprozentige Lohnerhöhung hätte derselbe Arbeitnehmer 100 DM mehr in der Tasche, während die Kosten für den Arbeitgeber nun ebenfalls um 100 DM sinken würden. Anders ausgedrückt: Der Arbeitnehmer hat 18,83 DM im Monat mehr in der Tasche als bei einer Lohnerhöhung, während die Arbeitskosten um 352,78 DM geringer sind.
Die erste Stufe der Steuerreform, die zum 1. Januar 1999 wirksam wurde und durch eine Anhebung des Grundfreibetrages um etwa 700 DM und eine Absenkung des Eingangssteuersatzes von 25,9 auf 23,9 Prozent die unteren Einkommensgruppen entlasten sollte, zeigt, dass die verkündete Absicht für einen ledigen Facharbeiter mit 72.000 DM Jahreseinkommen wirkungslos bleibt (siehe Anlage 2). Seine Steuerentlastung von 4,10 DM / Monat reicht noch nicht einmal aus, um die Mehrkosten von 4,20 DM bei einer 70-Liter-Tankfüllung zu finanzieren.
An den Lohnbeispielen dieser Anlage kann man auch leicht erkennen, dass aus dem ehemaligen "Mittelstandsbauch" im Progressionsbereich, der in den achtziger Jahren unter dem CDU-Finanzminister Stoltenberg beseitigt und in einen linear-progressiven Tarif umgewandelt wurde, unter der neuen SPD-geführten Bundesregierung mehr und mehr ein "Facharbeiterbauch" wird. II.
Arbeitnehmer und Mittelständler der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages streben in der Wirtschafts- und Finanz-, in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik einen "Pakt für die arbeitenden Menschen" an. Wir wollen damit mehr Gerechtigkeit verwirklichen. Darunter verstehen wir vor allem
- Beteiligungsgerechtigkeit. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, allen - je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten - Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben, anstatt sie lediglich finanziell abzusichern.
- Leistungsgerechtigkeit. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Schere zwischen Brutto und Netto für Arbeitnehmer und Selbständige kleiner wird und dass denen, die arbeiten, deutlich mehr verbleibt als Transferempfängern.
- Beitragsgerechtigkeit. Deshalb wollen wir in der Sozial- und Finanzpolitik das Äquivalenzprinzip stärken, setzen wir uns für die Beitragsbezogenheit der Rente ein und wenden uns gegen gleichmacherische Tendenzen in der Rentenversicherung.
- Generationengerechtigkeit. Daher muss Nachhaltigkeit zum bestimmenden Prinzip in der Finanz- und Sozialpolitik werden.
Zur Verwirklichung einer solchen Politik sind umfassende strukturelle Reformen in der Sozial- und Finanzpolitik notwendig. Im Mittelpunkt muss dabei die Stärkung des Wachstums und die Ausweitung der Beschäftigung stehen. Denn die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist unser wichtigstes Ziel, und zugleich ermöglicht erst sie die dauerhafte Erreichung der anderen Ziele.
Die Bundesregierung hat kein schlüssiges Konzept für Deutschlands Zukunft. Angela Merkel und Friedrich Merz haben Recht: Das Land wird schlecht regiert, umso mehr braucht es eine gute Opposition.
III. Vor diesem Hintergrund legen Peter Rauen MdB, Karl Josef Laumann MdB und Gerald Weiß MdB einen Maßnahmenkatalog vor, mit dem wir die oben genannten Ziele erreichen wollen. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr wollen wir pointiert jene Maßnahmen herausstellen, die Arbeitslosen wie arbeitenden Menschen zugleich zugute kommen.
Runter mit der Staatsquote! Steuern und Abgaben senken!
Wir wollen Arbeitnehmer und Selbständige, die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital von Steuern und Abgaben entlasten, indem wir die Staatsquote abbauen und dadurch Spielräume für Steuer- und Beitragssenkungen schaffen.
So sinken die Kosten für die Betriebe; Investitionen werden attraktiver; Arbeitsplätze werden gesichert und neue können entstehen. Gleichzeitig verbleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie, und die Möglichkeiten zur privaten Vorsorge und Ersparnisbildung werden größer. Und nicht zuletzt eröffnet eine geringere Brutto-Netto-Spanne auch der Tarifpolitik neue Spielräume. Konkret wollen wir die Staatsquote auf 40 Prozent zurückführen. Das ist möglich, wenn die Ausgabenzuwächse von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Sozialversicherungen über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren jährlich etwa zwei Prozentpunkte unterhalb der Wachstumsrate des nominalen Bruttoinlandsproduktes liegen.
Dieses Ziel ist umso einfacher zu erreichen, je kräftiger die Wirtschaft wächst.
a.) Spielräume für Beitragssatzsenkungen schaffen
Für uns ist klar: Bezahlte nicht-selbständige Arbeit muss im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert werden. Wenn es mehr Beschäftigung und weniger legale und illegale Umgehung der Sozialversicherungspflicht gibt, können die Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden. Um die Beiträge zu stabilisieren oder möglichst sogar zurückzuführen, bedarf es darüber hinaus nicht einer Umfinanzierung (wie bei der Ökosteuer), sondern struktureller Reformen in den sozialen Sicherungssystemen. Konkret brauchen wir
- eine Reform der Alterssicherung, die - wie die Rentenreform 99 der alten Bundesregierung mit dem demographischen Faktor - der längeren Lebenserwartung und dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft sowie dem sich wandelnden Erwerbsverhalten insbesondere der Frauen durch eine Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung Rechnung trägt. Wir treten dafür ein, mittelfristig die Lebensarbeitszeit insbesondere durch einen im Durchschnitt früheren Eintritt ins Erwerbsleben zu verlängern, wobei die Zahl der Beitragsjahre - unabhängig vom Lebensalter - stärker berücksichtigt werden muss: Nach 45 Beitragsjahren muss eine abschlagsfreie Rente gewährt werden. Kinder, die späteren Beitragszahler, zu haben, muss im Rentenrecht stärker als bisher berücksichtigt werden. Wir wollen mehr Anreize zur privaten Vorsorge schaffen und hier insbesondere die Bezieher niedriger Einkommen fördern; arbeits- und steuerrechtliche Hemmnisse, die der betrieblichen Alterssicherung entgegenstehen, wollen wir beseitigen.
- eine Reform der Krankenversicherung, die - statt mit einem Globalbudget zu gängeln - die Eigenverantwortung stärkt, die großen Risiken weiterhin solidarisch absichert, die Absicherung kleinerer Risiken aber mehr als bisher dem Einzelnen überlässt, etwa durch private Zusatzversicherungen und durch Selbstbehalte; Sozial- und Überforderungsklauseln, die die wirklich Schwachen schützen, sind dabei für uns unabdingbar. Im ambulanten Bereich wollen wir das Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzen. An der paritätischen Finanzierung, der Beitragszahlung nach der Leistungsfähigkeit und der beitragsfreien Familienmitversicherung wollen wir festhalten, zugleich aber die Effektivität der sozial- und familienpolitisch motivierten Einkommensumverteilung im Rahmen der GKV erhöhen. So kann es nicht richtig sein, dass - aufgrund der Wirkung der Beitragsbemessungsgrenze - die Höhe der von einer Familie zu zahlenden GKV-Beiträge nicht nur von der Höhe des Familieneinkommens, sondern auch von seiner Zusammensetzung abhängt. Ein Beispiel: Die Beiträge einer Familie mit einem Verdiener und mit einem Monatseinkommen von 10.000 DM werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze, zur Zeit 6.375 DM, erhoben; arbeiten hingegen beide Ehepartner und verdienen sie jeweils 5.000 DM monatlich, werden die Gesamtbeiträge vom Gesamteinkommen in Höhe von insgesamt 10.000 DM berechnet. Das halten wir nicht für gerecht. Wir sind darüber hinaus der Ansicht, dass diejenigen, die sich freiwillig in der GKV versichern, um in den Genuss der beitragsfreien Familienmitversicherung zu kommen, nicht auch noch von der degressiven Wirkung der Beitragsbemessungsgrenze profitieren sollten. Indem wir sozialen Ausgleich und Familienleistungsausgleich wirksamer gestalten, entstehen zusätzliche Spielräume für Beitragsentlastungen.
b.) Spielräume für Steuersenkungen schaffen
Mehr denn je kommt es in der Haushalts- und Finanzpolitik auf einen effizienten Einsatz knapper Ressourcen an. Deshalb sind auch in diesem Bereich in erster Linie strukturelle Reformen notwendig und nicht bloße Einsparungen. Konkret treten wir dafür ein,
- die Finanzverfassung zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ländern und Gemeinden so zu ändern, dass auf der jeweiligen Ebene Bemühungen für eine gute Finanzausstattung nicht über Gebühr bestraft und fehlende Bemühungen durch Finanzzuweisungen belohnt werden; die Kommunen benötigen eine Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht. Die Gewerbeertragssteuer sollte mittelfristig durch eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Steuer ersetzt werden.
- die Treffgenauigkeit staatlicher Leistungen durch eine Bündelung verschiedener Transfers und, wo immer möglich, durch einen Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung (z.B. in der Wohnungspolitik, Familienpolitik, Bildungspolitik) zu erhöhen;
- den Einsatz von Subventionen dadurch wirksamer auszugestalten, dass sie vollständig erfasst und ausgewiesen werden müssen, dass sie grundsätzlich zeitlich befristet, degressiv ausgestaltet und vorrangig als rückzahlbare Hilfen gewährt werden. Dauersubventionen in nicht mehr zukunftsfähige Strukturen sind zu beenden.
Eine spürbare Senkung aller Steuersätze ist zwingend erforderlich. Eine Steuerstrukturreform muss Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen gleichzeitig entlasten. Sie muss rechtsformneutral sein. Je mehr Steuervergünstigungen abgebaut werden, desto stärker können die Steuersätze sinken. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU mit einer durchgreifenden Senkung der Einkommenssteuer zeigt den richtigen Weg.
Das durch eine solche Reform induzierte Wirtschaftswachstum erhöht mittel- und langfristig das Steueraufkommen, führt zu mehr Steuerehrlichkeit und rechtfertigt auch vor dem Hintergrund langfristig gesunder Staatsfinanzen eine Netto-Entlastung von 50 bis 60 Mrd. DM.
Die von der Regierung vorgelegte Steuerreform wird den Anforderungen für Wachstum und Beschäftigung nicht gerecht, da die arbeitenden Menschen im Vergleich zum Oppositionsantrag völlig unzureichend entlastet werden. Das gilt für Unternehmer und Arbeitnehmer (siehe Anlage 3).
Die von der Regierung vorgelegte Steuertarifreform 2005 ist für den größten Teil der Steuerzahler keine Ent-, sondern eine zusätzliche Steuerbelastung. Sie reicht nicht einmal aus, um die heimliche Steuererhöhung zu kompensieren (s. Anlage 4).
Und darüber hinaus gilt: Die Steuerentlastung für die arbeitenden Menschen kann um so deutlicher ausfallen, je weniger Geld der Staat ausgibt. Sparpotentiale sehen wir unter anderem in folgenden Bereichen:
- Personalausgaben: Ein Großteil der Ausgaben der öffentlichen Hände sind Personalausgaben. Einsparungen sind etwa durch einen allmählichen, sozial vertretbaren Personalabbau und durch eine Durchforstung des "Zulagenunwesens" möglich; zudem ist in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf eine Reform des BAT hinzuwirken. Dem Trend zu Frühpensionierungen ist entgegenzuwirken; es ist zum Beispiel auch ein stärkerer Einsatz dienstunfähiger Lehrer in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu erwägen. Wir wollen am Alimentationsprinzip für Beamte festhalten, jedoch den Tätigkeitsbereich für Beamte nach und nach auf wirklich hoheitliche Aufgaben beschränken. Zudem muss auch die Altersversorgung der Beamten der demographischen Entwicklung Rechnung tragen. Zur Entlastung der staatlichen Haushalte ist zudem darauf hinzuwirken, dass - soweit mit dem verfassungsmäßig Gebotenen vereinbar - die Beihilfe bei ärztlicher Versorgung und bei Krankenhausaufenthalten nicht für höhere Kosten aufkommt als die GKV. Veränderungen im Leistungsrecht von GRV und GKV müssen künftig auch zu entsprechenden Veränderungen im Beamtenrecht führen.
- Sozial- und Arbeitslosenhilfe: Verwaltung und Finanzierung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe sind unter einem organisatorischen Dach zusammenzufassen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in die Zweige "aktive Sozialhilfe" (für grundsätzliche Arbeitsfähige) und "passive Sozialhilfe" (für Hilfsbedürftige, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können) getrennt. Im Vordergrund der Leistungen aus Arbeitslosen- und den Ansprüchen auf aktive Sozialhilfe steht die Re-Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Hilfen zur Arbeit sind so auszugestalten, dass diejenigen, die angebotene Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen ablehnen, die Leistungsansprüche verlieren.
- Bildung: Wir wollen nicht auf Kosten der Qualität der Bildung sparen, aber auch auf diesem Feld die Mittel wirksamer einsetzen - etwa durch eine Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen, eine Neustrukturierung der Studiengänge und kürzere Studienzeiten.
Allgemein: Mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ist wichtiger als Arbeitszeitverkürzungen oder ein Mehr an Regulierung. Der Abbau von Überstunden ist nur vertretbar, wenn die Tarifparteien sich auf Langzeitarbeitskonten für die Arbeitnehmer verständigen. Arbeitsfördernde Maßnahmen, die schließlich nur einen Drehtüreffekt auslösen, sind zu unterlassen. Zu fordern ist vom Staat, dass er bei allen Leistungsgesetzen eine Generationenrechnung vorlegt; dies wirkt disziplinierend, und übertriebene Forderungen können mit einer solchen Rechnung abgewehrt werden.
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