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Hasselfeldt: Hände weg von der Erbschaftsteuer!

Berlin (ots)

Zu Agenturberichten über eine mögliche Erhöhung der
Erbschaftsteuer auf Grundvermögen über eine Neubewertung des
Grundbesitzes erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Nicht erst seit der Einführung der unsäglichen Ökosteuer zeigt
sich, dass das Spiel der Koalition den Bürgerinnen und Bürgern mit
der linken Hand das zu nehmen, was sie scheinbar mit der rechten Hand
gibt, offenbar Methode hat. Die angeblich erforderliche Neubewertung
des Grundbesitzes im Rahmen der Erbschaftsteuer ist nichts anderes
als eine geplante massive Steuererhöhung, die den
Generationenübergang von Vermögen nicht nur für private Hausbesitzer,
sondern auch für Betriebsinhaber erheblich belastet.
Für eine Neubewertung von Grundvermögen gibt es keinen sachlichen
Grund. Bereits durch das Jahressteuergesetz 1997, mit dem das
Erbschaftsteuerrecht reformiert wurde, ist die Bewertung des
Grundvermögens auf eine verfassungsmäßig tragfähige Grundlage
gestellt worden. Bei dem damaligen Übergang auf das
Ertragswertverfahren gab es für die unterschiedliche Bewertung
zwischen Kapital- und Grundvermögen gute Gründe. Anders als
Grundvermögen ist Kapitalvermögen zum Nominalwert am Markt problemlos
zu verwerten und nicht mit besonderen wertmindernden Einschränkungen
im Verkaufsfall, die sich aus dem Steuerrecht (z.B.
Grunderwerbsteuer), dem bürgerlichen Recht (z.B. Mietrecht) und dem
öffentlichen Recht (z.B. Baurecht) ergeben, belastet. Die damals
geschaffene Differenzierung bei der Bewertung zwischen Kapital- und
Grundvermögen ist geboten und bleibt auch für die Zukunft sachlich
gerechtfertigt.
Die entsprechenden Äußerungen des Juso-Vorsitzenden zeigen zudem,
dass die Linken in der SPD damit binnen weniger Tage einen erneuten
Anschlag auf die vom Bundeskanzler so umworbene "neue Mitte" starten
und sich vor allem in der SPD-Linken zunehmend Widerstand gegen
seinen Regierungskurs formiert.
Es liegt nun am Bundeskanzler Klarheit zu schaffen, ob er eine
Erhöhung der Erbschaftsteuer will oder nicht.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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