CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Hände weg von der Erbschaftsteuer!
Berlin (ots)
Zu Agenturberichten über eine mögliche Erhöhung der Erbschaftsteuer auf Grundvermögen über eine Neubewertung des Grundbesitzes erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Nicht erst seit der Einführung der unsäglichen Ökosteuer zeigt sich, dass das Spiel der Koalition den Bürgerinnen und Bürgern mit der linken Hand das zu nehmen, was sie scheinbar mit der rechten Hand gibt, offenbar Methode hat. Die angeblich erforderliche Neubewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Erbschaftsteuer ist nichts anderes als eine geplante massive Steuererhöhung, die den Generationenübergang von Vermögen nicht nur für private Hausbesitzer, sondern auch für Betriebsinhaber erheblich belastet.
Für eine Neubewertung von Grundvermögen gibt es keinen sachlichen Grund. Bereits durch das Jahressteuergesetz 1997, mit dem das Erbschaftsteuerrecht reformiert wurde, ist die Bewertung des Grundvermögens auf eine verfassungsmäßig tragfähige Grundlage gestellt worden. Bei dem damaligen Übergang auf das Ertragswertverfahren gab es für die unterschiedliche Bewertung zwischen Kapital- und Grundvermögen gute Gründe. Anders als Grundvermögen ist Kapitalvermögen zum Nominalwert am Markt problemlos zu verwerten und nicht mit besonderen wertmindernden Einschränkungen im Verkaufsfall, die sich aus dem Steuerrecht (z.B. Grunderwerbsteuer), dem bürgerlichen Recht (z.B. Mietrecht) und dem öffentlichen Recht (z.B. Baurecht) ergeben, belastet. Die damals geschaffene Differenzierung bei der Bewertung zwischen Kapital- und Grundvermögen ist geboten und bleibt auch für die Zukunft sachlich gerechtfertigt.
Die entsprechenden Äußerungen des Juso-Vorsitzenden zeigen zudem, dass die Linken in der SPD damit binnen weniger Tage einen erneuten Anschlag auf die vom Bundeskanzler so umworbene "neue Mitte" starten und sich vor allem in der SPD-Linken zunehmend Widerstand gegen seinen Regierungskurs formiert.
Es liegt nun am Bundeskanzler Klarheit zu schaffen, ob er eine Erhöhung der Erbschaftsteuer will oder nicht.
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