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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Wieviel Millionen verheimlicht die SPD?

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt zu
Unklarheiten bei den SPD-Parteifinanzen:
Es verstärkt sich der Verdacht, dass die SPD ihren Konzern
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) als
millionenschwere schwarze Kasse benutzt. Zum einen scheinen entgegen
den handelsrechtlichen Publizitätsvorschriften über Jahre hinweg die
Jahresabschlüsse des Konzerns nicht veröffentlicht worden zu sein.
Dies wird seine Gründe gehabt haben und stellt möglicherweise die
Ausgangsbasis für eine weitere Verschleierung dar: Aus den
SPD-Rechenschaftsberichten sind z.B. die nach Zeitungsberichten im
Jahre 1998 an die SPD ausgeschütteten 18,4 Mio. DM nicht ersichtlich.
Zu klären ist, wie es um die Erträge aus den Vorjahren und ihre
Behandlung nach dem Parteiengesetz steht.
Die CDU/CSU-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss hat deshalb
heute beantragt, die vollständigen Handelsregisterakten betreffend
die DDVG beizuziehen (Anlage). Sie werden ein wichtiges Beweismittel
sein zur Aufklärung von Millionen-Einnahmen der SPD, die bisher im
Rechenschaftsbericht nicht als solche ausgewiesen sind.
Der im Februar 2000 erweiterte Untersuchungsauftrag hat zum
Gegenstand die Frage, ob gegen das Parteiengesetz verstoßen worden
ist. Bisher hat Rot-Grün die Aufklärung von Verstößen der SPD gegen
das Transparenzgebot des Parteiengesetzes verhindert. Die
Ausschussmehrheit hat deshalb am 6. April 2000 drei Beweisanträge der
CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Es ging um den auf 500 Mio. DM
geschätzten Medienkonzern der SPD und den Verdacht auf Verstöße gegen
das Parteiengesetz.
ANTRAG
   der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion
   im 1. Untersuchungsausschuss
Der Untersuchungsausschuss möge beschließen:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 14/2139,
14/2686), insbesondere zu IV., so auch zu der Frage, ob und inwieweit
die SPD bei der Veröffentlichung ihrer Beteiligungen ihre wahren
Vermögensverhältnisse verschleiert und hinsichtlich der aus den
Vermögensbeteiligungen gezogenen Erträge unrichtige Angaben in ihren
Rechenschaftsberichten gemacht hat und damit gegen die nach dem
Grundgesetz in dem Parteiengesetz bestehende Verpflichtung zur
öffentlichen Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung
ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen verstößt, durch Beiziehung der
vollständigen Handelsregisterakten betreffend Deutsche Druck- und
Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung (DDVG) mit Sitz in
Hamburg, HRB 14599 beim Handelsregister in Hamburg.
Begründung:
Nach einem Bericht in der FAZ vom 20.04.2000 hat der SPD-Konzern
DDVG einen Bilanzgewinn von 36,5 Mio. DM für das Jahr 1997 erzielt
und davon 18,4 Mio. DM 1998 ausgeschüttet. Dieser Betrag soll sich
nicht im
Rechenschaftsbericht der SPD für das Jahr 1998 finden. Die
Handelsregisterakten sind als Beweismittel geeignet, um zu klären,
welche Erträge wann erzielt, wann ausgeschüttet und in welchem Umfang
sie nicht veröffentlicht worden sind. Es besteht der Verdacht, dass
in anderen Jahren entsprechend verfahren wurde.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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