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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Die große Steuerreform lässt auf sich warten - aber eine höhere Erbschaftsteuer steht schon vor der Tür!

Berlin (ots)

Zu der ablehnenden Haltung der Bundesregierung
gegenüber einer entscheidenden Weichenstellung in der anstehenden
Steuerreform zugunsten des Mittelstandes erklärt der
mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hansjürgen Doss MdB:
Die sich günstiger entwickelnden Rahmenbedingungen (zusätzliche
Einnahmen für den Staatshaushalt und positive Konjunkturaussichten
für die Wirtschaft) sollten für eine Steuerreform genutzt werden, die
auch den Mittelstand entlastet. Die positiven Rahmenbedingungen
ermöglichen kurzfristig Steuermindereinnahmen zu kompensieren,
während eine niedrigere Steuerlast mittel- bis langfristig positive
Wachstumseffekte auslösen und somit zu einem zusätzlichen
Steueraufkommen führen wird.
Doch schreckt die Bundesregierung vor den entscheidenden
Weichenstellungen zurück. Anstatt eindeutige Signale an die
Wirtschaft und vor allem den Mittelstand zu senden, beharrt sie auf
ihrem Steuermodell. Dabei ist offensichtlich, dass die jeweiligen
Stufen der Steuerreform vorgezogen und die Einkommensteuersätze
deutlich gesenkt werden müssen. Der Spitzensteuersatz muss bis
spätestens 2003 auf 35 Prozent reduziert werden. Dadurch wird der
Tarifverlauf abgeflacht und die Grenzbelastung für alle
Einkommensgruppen gesenkt.
Insbesondere der Mittelstand, als größter Arbeitgeber und
Ausbilder in Deutschland, wird von der Bundesregierung konsequent
benachteiligt. Nur zu deutlich zeigte die geplante Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen, dass  die rot-grüne Koalition keine Kenntnisse
von den Problemen des Mittelstands besitzt. Offenbar hat sie diesen
Fehler durch die Einführung eines Freibetrages zumindest teilweise
eingesehen. Eine Benachteiligung der mittelständischen Unternehmen,
die zu 80 Prozent Personengesellschaften sind, ist auch das
Optionsmodell, wonach sich Personengesellschaften steuerlich wie
Kapitalgesellschaften behandeln lassen können. Diese unglückliche
Konstruktion ist für die mittelständische Praxis untauglich. Die
ablehnende Haltung des Mittelstands gründet unter anderem auf dem
Aufwand für die Umstellung (die Formvorschriften für
Kapitalgesellschaften kämen auf die mittelständischen Unternehmer zu)
sowie auf den negativen erbschaftsteuerlichen Konsequenzen.
Während die rot-grüne Koalition im Bund eine wirkliche
Steuerreform nicht zustande bringt, basteln SPD-Finanzpolitiker auf
Länderebene offenbar an neuen Steuererhöhungsplänen. Wieder einmal
ist es die Erbschaftsteuer, über die Mehreinnahmen in die
Länderkassen geschaufelt werden sollen. In einer Zeit, in der die
steuerpolitischen Signale dringend auf Entlastung gestellt werden
müssten, zeichnet sich eine neuerliche Belastung ab.
Die Erhöhung der durchschnittlichen Bewertung des
Immobilienvermögens von 53 auf 80 Prozent des Verkehrswertes sowie
die veränderte Bemessung der Berechnungsgrundlagen stellen eine
massive Steuererhöhung dar, mit der erneut der Kreis der fleißigen
Menschen getroffen wird, die mit dem Ertrag ihrer Arbeit Eigentum
schaffen und dieses Eigentum als Wohnimmobilie oder Betriebsgebäude
an die Nachfolgegeneration übertragen. Nach der Öko-Steuer ein
weiterer Anschlag auf die einst umworbene Mitte unserer Gesellschaft.
Wer kann es sich noch leisten, ein Haus zu erben, wenn die
Immobilie direkt wieder verkauft werden muss, um die Erbschaftsteuer
aufzubringen? Wer kann künftig noch einen Betrieb übernehmen, wenn
der Fiskus über die Erbschaftsteuer das Kapital beansprucht, das
dringend für Modernisierungsinvestitionen gebraucht würde?
Finanzminister Hans Eichel will die Steuererhöhung nicht
verhindern. Zeigt auch Bundeskanzler Gerhard Schröder der neuen Mitte
jetzt endgültig die kalte Schulter?

Rückfragen bitte an:

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