CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Die große Steuerreform lässt auf sich warten - aber eine höhere Erbschaftsteuer steht schon vor der Tür!
Berlin (ots)
Zu der ablehnenden Haltung der Bundesregierung gegenüber einer entscheidenden Weichenstellung in der anstehenden Steuerreform zugunsten des Mittelstandes erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hansjürgen Doss MdB:
Die sich günstiger entwickelnden Rahmenbedingungen (zusätzliche Einnahmen für den Staatshaushalt und positive Konjunkturaussichten für die Wirtschaft) sollten für eine Steuerreform genutzt werden, die auch den Mittelstand entlastet. Die positiven Rahmenbedingungen ermöglichen kurzfristig Steuermindereinnahmen zu kompensieren, während eine niedrigere Steuerlast mittel- bis langfristig positive Wachstumseffekte auslösen und somit zu einem zusätzlichen Steueraufkommen führen wird.
Doch schreckt die Bundesregierung vor den entscheidenden Weichenstellungen zurück. Anstatt eindeutige Signale an die Wirtschaft und vor allem den Mittelstand zu senden, beharrt sie auf ihrem Steuermodell. Dabei ist offensichtlich, dass die jeweiligen Stufen der Steuerreform vorgezogen und die Einkommensteuersätze deutlich gesenkt werden müssen. Der Spitzensteuersatz muss bis spätestens 2003 auf 35 Prozent reduziert werden. Dadurch wird der Tarifverlauf abgeflacht und die Grenzbelastung für alle Einkommensgruppen gesenkt.
Insbesondere der Mittelstand, als größter Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland, wird von der Bundesregierung konsequent benachteiligt. Nur zu deutlich zeigte die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, dass die rot-grüne Koalition keine Kenntnisse von den Problemen des Mittelstands besitzt. Offenbar hat sie diesen Fehler durch die Einführung eines Freibetrages zumindest teilweise eingesehen. Eine Benachteiligung der mittelständischen Unternehmen, die zu 80 Prozent Personengesellschaften sind, ist auch das Optionsmodell, wonach sich Personengesellschaften steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen können. Diese unglückliche Konstruktion ist für die mittelständische Praxis untauglich. Die ablehnende Haltung des Mittelstands gründet unter anderem auf dem Aufwand für die Umstellung (die Formvorschriften für Kapitalgesellschaften kämen auf die mittelständischen Unternehmer zu) sowie auf den negativen erbschaftsteuerlichen Konsequenzen.
Während die rot-grüne Koalition im Bund eine wirkliche Steuerreform nicht zustande bringt, basteln SPD-Finanzpolitiker auf Länderebene offenbar an neuen Steuererhöhungsplänen. Wieder einmal ist es die Erbschaftsteuer, über die Mehreinnahmen in die Länderkassen geschaufelt werden sollen. In einer Zeit, in der die steuerpolitischen Signale dringend auf Entlastung gestellt werden müssten, zeichnet sich eine neuerliche Belastung ab.
Die Erhöhung der durchschnittlichen Bewertung des Immobilienvermögens von 53 auf 80 Prozent des Verkehrswertes sowie die veränderte Bemessung der Berechnungsgrundlagen stellen eine massive Steuererhöhung dar, mit der erneut der Kreis der fleißigen Menschen getroffen wird, die mit dem Ertrag ihrer Arbeit Eigentum schaffen und dieses Eigentum als Wohnimmobilie oder Betriebsgebäude an die Nachfolgegeneration übertragen. Nach der Öko-Steuer ein weiterer Anschlag auf die einst umworbene Mitte unserer Gesellschaft.
Wer kann es sich noch leisten, ein Haus zu erben, wenn die Immobilie direkt wieder verkauft werden muss, um die Erbschaftsteuer aufzubringen? Wer kann künftig noch einen Betrieb übernehmen, wenn der Fiskus über die Erbschaftsteuer das Kapital beansprucht, das dringend für Modernisierungsinvestitionen gebraucht würde?
Finanzminister Hans Eichel will die Steuererhöhung nicht verhindern. Zeigt auch Bundeskanzler Gerhard Schröder der neuen Mitte jetzt endgültig die kalte Schulter?
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