CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Schröder, Thierse, Müntefering und Clement zu Vermögensbeteiligungen der SPD vor dem 1. UA vernehmen
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die Mitglieder der CDU/CSU-Arbeitsgruppe haben gestern im Untersuchungsausschuss vier Beweisanträge eingebracht, mit denen das obskure Finanzgebahren der SPD bei ihren Vermögens-beteiligungen aufgehellt werden soll. Wir wollen Bundeskanzler Schröder, Bundestagspräsident Thierse, Bundesminister a.D. Müntefering und Ministerpräsident Clement als Zeugen im Untersuchungsausschuss dazu befragen, ob und inwieweit die SPD bei der Veröffentlichung ihrer Vermögensbeteiligungen diese über Jahre in ihren Rechenschaftsberichten systematisch verschleiert hat. Als langjährige Mitglieder des Parteivorstandes der SPD tragen die Zeugen Verantwortung für die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung der SPD-Parteifinanzen. Anerkannte Wirtschaftsfachleute sprechen inzwischen offen den Verdacht der Umgehung des Parteiengesetzes bei der Veröffentlichung der Vermögensbeteiligungen der SPD aus. Wir wollen aber auch wissen, für welche Zwecke die 14 Tage vor der Bundestagswahl an die SPD ausgeschütteten Gewinne in Höhe von 18,4 Mio. DM verwandt wurden, die im Rechenschaftsbericht der SPD für das Jahr 1998 nicht erscheinen. Bundeskanzler Schröder hat seine Bereitschaft erklärt, vor dem Ausschuss auszusagen. Er und die anderen Zeugen sollten unverzüglich vor dem Untersuchungsausschuss vernommen werden und Farbe bekennen. Die SPD darf nicht weiter die Öffentlichkeit über ihr wahren Vermögensverhältnisse in die Irre führen. Der Antrag betreffend die Vernehmung von Bundeskanzler Schröder ist als Anlage beigefügt.
ANTRAG der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss
Der Untersuchungsausschuss möge beschließen:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 14/2139, 14/2686), insbesondere zu IV., so auch zu der Frage, ob und inwieweit die SPD bei der Veröffentlichung ihrer Vermögensbeteiligungen in ihren Rechenschaftsberichten ihre wahren Vermögensverhältnisse verschleiert und hinsichtlich der aus ihren Vermögensbeteiligungen gezogenen Erträge unrichtige Angaben in ihren Rechenschaftsberichten gemacht und damit gegen die nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz bestehende Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen verstoßen hat und zur Klärung der Frage, welche Erträge die SPD aus ihren Vermögensbeteiligungen wann erzielt hat, wann diese ausgeschüttet worden sind und in welchem Umfang sie in den jeweiligen Rechenschaftsberichten entgegen den Bestimmungen des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes nicht veröffentlicht worden sind, durch Vernehmung von Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder, MdB, Bundesvorsitzender der SPD, als Zeuge.
Begründung:
Nach Medienberichten (vgl. Wirtschaftswoche vom 27.04.2000, DIE WELT vom 29.04.2000) soll die SPD Gewinne aus ihren Vermögensbeteiligungen systematisch in ihren Rechenschaftsberichten verschleiert haben.
In einem Interview mit der Zeitung DIE WELT vom 15.03. 2000 erklärte die Bundesschatzmeisterin der SPD, Frau Wettig-Danielmeier, die SPD erhalte aus ihren Vermögensbeteiligungen jährlich sieben bis zehn Millionen DM. Nach einem Bericht der Zeitung DIE WELT vom 22.04.2000 soll die SPD eigene Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) für das Jahr 1997 einen Bilanzgewinn von 36,5 Mio. DM ausgewiesen haben, von dem sie am 10. September 1998, zwei Wochen vor der Bundestagswahl, 18,4 Mio. DM an die SPD ausgeschüttet haben soll. Im SPD-Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 (BT-Drs. 14/2508) werden als Vermögenseinnahmen des Parteivorstandes nur 2,4 Mio. DM aufgeführt. Es bestehen daher konkrete tatsächliche Anhaltspunkte, dass die SPD in ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 hinsichtlich der aus ihren Vermögensbeteiligungen gezogenen Erträge unrichtige Angaben gemacht und damit gegen die nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz bestehenden Verpflichtungen zur öffentlichen Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen verstoßen hat. Es besteht der Verdacht, dass in den anderen Jahren entsprechend verfahren worden ist. Lt. DIE WELT vom 29.04.2000 hat die SPD eingeräumt, in den Jahren 1992 bis 1997 insgesamt 23,3 Mio. DM an Gewinnausschüttung vor Steuern erhalten zu haben.
Gerhard Schröder gehört seit 1986 dem SPD-Parteivorstand und seit November 1989 dem SPD-Präsidium an, das für die laufende politische und organisatorische Geschäftsführung der Partei zuständig ist. Seit dem 13. April 1999 ist Bundeskanzler Schröder Bundesvorsitzender der SPD Deutschlands. Zur Geschäftsführung des Parteivorstandes gehört die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung nach § 23 PartG. Angesichts seiner Mitgliedschaft in diesen Gremien kann die Aussage von Bundeskanzler Gerhard Schröder Aufschluss darüber geben, welche Erträge die SPD aus ihren Vermögensbeteiligungen wann erzielt hat, wann und inwieweit sie an die SPD ausgeschüttet worden sind und in welchem Umfang sie nicht in den Rechenschaftsberichten der SPD veröffentlicht worden sind. Der Zeuge kann darüber hinaus Auskunft zu der Frage geben, wer an der Nichtveröffentlichung der Erträge aus den Vermögensbeteiligungen in den Rechenschaftsberichten mitgewirkt hat bzw. davon Kenntnis hatte und welchem Zweck diese Einnahmen gedient haben bzw. wo diese verblieben sind. Der Zeuge kann daher mit seiner Aussage zur Erfüllung des Untersuchungsauftrages beitragen.
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