CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Die Sicherung und Fortentwicklung bürgernaher Lokalpolitik und Verwaltung soll in der EU-Grundrechtecharta verankert werden
Berlin (ots)
Zur Diskussion über die europäische Charta der Grundrechte erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz MdB:
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundpfeiler christlich-demokratischen Politikverständnisses. Wir wollen eine Gesellschaft verantwortlicher Bürger, so wenig staatliche Gängelung wie möglich und leistungsfähige Kommunen, in denen wir Bürger uns an der Gestaltung der Politik aktiv beteiligen können. Unser Grundgesetz garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Es schreibt vor, dass alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze von den Gemeinden in eigener Verantwortung zu regeln sind. Dafür sind auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung zu legen.
Dieses Grundverständnis ist längst nicht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorhanden. Vor allem bei der bevorstehenden Erweiterung der Union nach Osten um Staaten, die lange Jahrzehnte des "demokratischen Zentralismus" hinter sich haben, ist zu bedenken, dass die Kommunen und die Traditionen Kommunaler Selbstverwaltung noch schwach ausgeprägt sind. Auch deshalb müssen wir für den Bestand und die Fortentwicklung der Kommunalen Selbstverwaltung im EU-Rahmen aktiv eintreten.
Die CDU/CSU-geführte Regierung hat in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam dafür gesorgt, dass das Subsidiaritätsprinzip aufgenommen wird. In der Präambel des EU-Vertrags steht der Entschluss, "...den Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas, in der die Entscheidungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst bürgernah getroffen werden, weiterzuführen." In Artikel 5 des EG-Vertrags wird festgelegt, dass "...die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig (wird), sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden können..."
Damit diese Formeln mit Leben erfüllt werden, ist in einem weiteren Schritt ein Recht auf Subsidiarität auch in der EU-Charta der Grundrechte zu verankern. Ich fordere die Bundesregierung auf, sich im Europarat und im Rahmen der Regierungsverhandlungen auf EU-Ebene für dieses Bürgerrecht einzusetzen.
Wir brauchen ein europäisch gesichertes bürgerschaftliches Selbstverwaltungsrecht auf effektive Gestaltung der lokalen Angelegenheiten durch demokratisch gewählte Vertretung vor Ort als praktische Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips.
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