CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Wir wollen keine flächen-deckende Videoüberwachung, sondern nur die Überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten
Berlin (ots)
Zu der Behauptung der Grünen, die Union wolle die flächendeckende Einführung der Videoüberwachung, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Die Behauptung der Grünen, die Union fordere die flächendeckende Einführung der Videoüberwachung, ist schlichtweg falsch. In der aktuellen Diskussion geht es ausdrücklich und ausschließlich um eine punktuelle Überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten. Das heißt solcher Plätze, die durch hohes Kriminalitätsaufkommen auffallen, um Orte, wo die Bürger sich nicht sicher fühlen, wo sie berechtigte Angst haben müssen vor Straftaten. Um Orte, wo Taschendiebstahl und Drogenkonsum, Vandalismus und aggressives Betteln an der Tagesordnung sind. Die Städte und Gemeinden und die örtlichen Polizeibehörden kennen solche Brennpunkte ganz genau. Die Erfahrungen, die mit Pilotprojekten, so z.B. auf dem Bahnhofsvorplatz in Leipzig, in der Zwischenzeit gesammelt werden konnten, sind außerordentlich positiv. Die Kriminalitätshäufigkeit (etwa bei Taschendiebstahl) wurde reduziert, die Aufklärung von Straftaten wurde gesteigert, das Sicherheitsgefühl wurde verbessert.
Die Überwachung von öffentlich zugänglichen Plätzen und Orten mittels Videotechnik dient dem Schutz der Bürger vor Kriminalität. Angstzonen sollen sicherer gemacht werden.
Wir wollen auch keine heimliche Videoüberwachung. Die Videokontrolle soll offen erfolgen, nur dann beugt sie Kriminalität vor, schreckt sie Täter ab. Die Aufnahmen sollen auch nicht auf Dauer aufbewahrt werden können, sondern nach kurzer Zeit gelöscht werden, falls keine Strafanzeige aus dem überwachten Raum eingeht.
Videoüberwachung kann auch nicht dazu dienen, die Polizei personell zu verschlanken. Im Gegenteil: Eine gezielte Videoüberwachung macht nur dann Sinn, wenn bei der Beobachtung von Straftaten ein Zugriff unverzüglich erfolgen kann. Auch kann die Videoüberwachung die notwendige sichtbare Polizeipräsenz nicht ersetzen. Sie kann aber im öffentlichen Raum eine wirksame Alternative zur Kriminalitätsbekämpfung sein. Unsere Bürger haben ein Recht auf Sicherheit. Der Staat ist in erster Linie dafür da, den Bürger zu schützen und nicht den Täter.
Deshalb hat jetzt auch die Innenministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 4. / 5. Mai den Bundesländern den offenen Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum als geeignetes Mittel empfohlen, um die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung wirksam zu unterstützen.
Auch die Bedenken des SPD Landesvorsitzenden von Brandenburg, Steffen Reiche, die Anbringung der Kameras erinnere an die alten Zeiten des Überwachungsstaates der DDR, sind nicht nachvollziehbar. Es geht doch nicht darum, dass ein totalitärer Staat seine Bürger bespitzeln will, sondern ausschließlich um die Verhinderung von Straftaten zum Nachteil dieser Bürger sowie um die Aufklärung bereits erfolgter Delikte und um die Überführung von Tätern. Die Videoüberwachung von Kriminalitätsbrennpunkten ist ein rechtsstaatliches Mittel der Polizeiarbeit, das mit der Überwachungspraxis vor der Wende nichts zu tun hat.
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