CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Merz: Keine Herausgabe von Stasi-Abhörunterlagen an den Untersuchungsausschuss
Berlin (ots)- Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB, erklärt nach dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden:
1. Die Abhörprotokolle der Stasi dürfen nicht zu Lasten der Opfer, der rechtswidrig Abgehörten und Ausspionierten, verwendet werden - weder in der Öffentlichkeit noch in irgendeinem Verfahren, das den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit erheben will. Das schließt auch eine Verwertung im Untersuchungsausschuss zur Spendenaffäre ohne Wenn und Aber aus.
2. Die Spitzel- und Abhör-Aktionen der Stasi haben dazu gedient, Menschen in der DDR wie in der alten Bundesrepublik systematisch bis in ihre intimste Privatsphäre hinein zu verfolgen, zu diskreditieren und zu erpressen. Diese Machenschaften verletzen den Kern grundlegender Menschenrechte (Art. 1 Menschenwürde; Art. 2 Absatz 1 allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Art. 10 Fernmeldegeheimnis) in besonders verbrecherischer Weise.
3. Der Untersuchungsausschuss darf diese Verletzung nicht fortsetzen, indem er die Produkte der Abhöraktionen verwertet oder gar an die Öffentlichkeit bringt. Das vereinte Deutschland ist ein Rechtsstaat in allen seinen Teilen und für alle seine Bürger. Träger der öffentlichen Gewalt wie der Untersuchungsausschuss sind verpflichtet, die Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahren ohne Ansehen der Person und vor allem ohne jede politische Motivation zu achten.
4. Nichts anderes fordern auch die Strafprozessordnung und das Stasi-Unterlagengesetz, das als Gesetz zum Schutz der Opfer und nicht zur Fortwirkung der Machenschaften der Täter deutlich macht, dass bereits die Kenntnisnahme der Abhörunterlagen durch den Untersuchungsausschuss nicht erlaubt ist. Dies wird im übrigen auch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, bestätigt.
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