Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Lohmann/Widmann-Mauz: Neues Gesetz gegen Therapievielfalt und Mittelstand

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung des 10. Gesetzes zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes am Freitag, 12. Mai 2000, erklären der
gesundheitspolitische Sprecher, Wolfgang Lohmann MdB, und die
zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
Widmann-Mauz MdB:
Wer über die 10. AMG-Novelle reden will, darf über die
Gesundheitspolitik dieser Regierung nicht schweigen. Die
Gesundheitsreform 2000 ist schon jetzt wieder reformbedürftig. Die
Kollektivhaftung der Budgetüberschreitungen steht auf tönernen Füßen.
Die Pflegekasse wird zum Pflegefall. Und jetzt beschließen Rot/Grün
eine Novelle zum 10. Arzneimittelgesetz, die es wahrlich in sich hat.
In der Zielsetzung stimmen wir überein, allein der Weg, den die
Bundesregierung beschreiten will, ist so nicht gehbar. "Die
Moorhühner schießen zurück" und gefährden in letzter Konsequenz und
in dramatischer Weise eine ganze Reihe von mittelständischen
Unternehmen, von Arbeitsplätzen und nicht zuletzt die
Therapievielfalt in Deutschland.
Punkt Eins: Aus Beschleunigungszwecken sollen
Änderungsmöglichkeiten der arzneilich wirksamen Bestandteile
gestrichen werden. Derzeit dürfen zur Abhilfe von Mängeln Änderungen
der arzneilich wirksamen Bestandteile im Nachzulassungsverfahren
vorgenommen werden. Diese Änderungsmöglichkeiten sollen jetzt
abgeschafft werden. Wenn das BfArM bei einem Arzneimittel etwas
hinsichtlich der Zusammensetzung bemängelt und der Hersteller daran
nichts mehr ändern darf, dann wird die Zulassung automatisch versagt.
Das Arzneimittel verschwindet vom Markt. Betroffen sind etwa 1800
chemisch definierte und ein Großteil der 4500 Kombinationspräparate
der besonderen Therapierichtungen, vor allem pflanzliche und
anthroposophische Präparate.
Punkt Zwei: Verkürzung der Mängelbeseitigungsfrist bei der
Nachzulassung von Arzneimitteln. Um das Nachzulassungsverfahren zu
beschleunigen, wollte die Bundesregierung die Frist von 18 auf sechs
Monate verkürzen. CDU/CSU forderten von Anfang an eine Frist von 12
Monaten, die Gewähr für ein beschleunigtes Verfahren bietet und
dennoch die Hersteller nicht überfordert. Es kann nicht sein, dass
Rot-Grün bei jedem gesundheitspolitischem Schritt an dem Interesse
der Patienten vorbeigeht und gegen den Mittelstand auftritt. Das
haben wir im Ausschuss immer wieder deutlich gemacht. CDU/CSU hatten
in der Sache die besseren Argumente. Deshalb haben SPD und
Bündnis90/Die Grünen in diesem Punkt unsere Position übernommen.
Aber selbst 12 Monate sind noch knapp bemessen. Deshalb haben wir
gleichzeitig gefordert: Weg mit der Präklusion. Künftig soll ein
Nachreichen von Unterlagen im Rechtsmittelverfahren nicht mehr
zulässig sein. Das bedeutet, dass im Klageverfahren keine neuen
Unterlagen mehr vorgelegt werden dürfen. Wir haben hier nicht nur
verfassungsrechtliche Bedenken, auch in der Sache bringt das nichts.
Mit der Präklusion werden die Verfahren nicht beschleunigt. Vielmehr
wird es zu vollständig neuen Zulassungsverfahren kommen. Durch diese
Verzögerung entsteht nicht nur ein erheblicher wirtschaftlicher
Schaden bei den Unternehmern, sondern es werden auch den Patienten
möglicherweise wichtige Arzneimittel zunächst vorenthalten.
Punkt Drei: Einführung einer besonderen Kennzeichnung für bisher
nicht zugelassene Arzneimittel in der Packungsbeilage. Ursprünglich
sollte in die Packungsbeilage gedruckt werden: Dies ist ein
"Alt-Arzneimittel". Das war völlig inakzeptabel und ist, nach unserer
Intervention, vom Tisch. Jetzt soll es heißen: "Dieses Arzneimittel
ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften in Verkehr. Die
behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen." Das ist lediglich
eine oberflächliche Schönheitsreparatur. In der Substanz bleibt ein
fragwürdiger Hinweis. Er hat nichts mit Verbraucherinformation zu
tun, sondern stigmatisiert Arzneimittel, die noch im
Nachzulassungsverfahren und damit lediglich fiktiv zugelassen sind.
Die Reihenfolge der Bearbeitung von Anträgen liegt nicht im Ermessen
des Antragstellers. Durch den geplanten Hinweis wird nicht
Aufklärung, sondern Verunsicherung betrieben. Es wird der Eindruck
erweckt, dass das Arzneimittel aus Verschulden des Herstellers noch
nicht zugelassen ist. Es besteht die Gefahr, dass der flüchtige Leser
die Qualität des Präparats zu Unrecht bezweifelt. Die
wirtschaftlichen Konsequenzen für den Hersteller sind katastrophal.
Dieses Gesetz gefährdet eine Vielzahl mittelständischer Betriebe
und damit auch Arbeitsplätze, schränkt die Therapievielfalt in
Deutschland ein und nimmt kranken Menschen schonende, alternative
Behandlungsmöglichkeiten. Jetzt ist der Bundesrat gefordert,
konstruktive Kritik zu üben und seinen Einspruch gegen das
zustimmungsfreie Gesetz zu erheben.
Rückfragen bitte an:

Rückfragen bitte an:

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 12.05.2000 – 14:03

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Lamers: Kerneuropa wiederentdeckt

    Berlin (ots) - Zur heutigen Rede von Außenminister Joseph Fischer in der Hunboldt-Universität Berlin erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Lamers MdB: Eine Debatte über Europas künftigen Weg ist richtig und notwendig. Es ist deshalb gut, daß Außenminister Joseph Fischer in seiner heutigen Rede in der Humboldt-Universität in Berlin auf die beiden zentralen Fragen der ...