CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Kommunale Sparkassen als Garanten für die mittelständische Wirtschaft in der Breite der Fläche erhalten
Berlin (ots)
Zur Gefährdung der Stadt- und Kreissparkassen in Deutschland vor dem Hintergrund der Liberalisierungspolitik der Europäischen Kommission erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Auf dem Bankenmarkt vollzieht sich eine rapide Konzentration mit verschärftem Wettbewerbsdruck. Massiver Abbau von Filialen der privaten Kreditinstitute und immer größere Bedeutung des Finanzgeschäftes gegenüber dem Kreditgeschäft lassen das Interesse an der kreditwirtschaftlichen Versorgung der mittelständischen Wirtschaft sinken. Die Versorgung des ländlichen Raums mit Finanzdienstleistungen ist gefährdet.
In Deutschland übernehmen die kommunalen Sparkassen diese Aufgaben. Wir haben bei uns etwa 600 Sparkassen mit 19.000 Zweigstellen. Sie unterhalten ein engmaschiges Filialnetz, das insbesondere im ländlichen Raum die einzige kundennahe Finanzberatung und Versorgung sicherstellt. Rund 75 Prozent unserer mittelständischen Unternehmer und Handwerker unterhalten eine Kontoverbindung bei einer Sparkasse. Etwa die Hälfte aller Existenzgründungen werden mit Hilfe einer Sparkasse unternommen. Die Sparkassen finanzieren über 60 Prozent der Handwerkerkredite.
Wir erleben zur Zeit eine Diskussion in der Europäischen Kommission über die Zulässigkeit von Anstaltslast (die Verantwortung für angemessene Kapitalausstattung) und Gewährträgerhaftung (Haftung im theoretischen Fall einer Sparkassenpleite) durch die Kommunen. Brüssel prüft, ob Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eventuell unzulässige Beihilfen darstellen und den europäischen Bankenwettbewerb verzerren. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem Bestand der Sparkassen in ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform. Bei der Prüfung der Beihilfefrage muss die vitale Bedeutung des deutschen Sparkassenwesens für eine ausgewogene Unternehmensstruktur auch im ländlichen Raum voll berücksichtigt werden.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat die Gefährdung der deutschen kommunalen Sparkassen frühzeitig erkannt. Sie hat dafür gesorgt, dass im EG-Vertrag von Amsterdam (1997) eine Schutzklausel für die deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aufgenommen wurde (Erklärung Nr. 37). Die Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Westdeutsche Landesbank hat die Frage nach dem Bestand der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute erneut aufgeworfen.
Die deutschen kommunalen Sparkassen erfüllen eine wichtige Funktion bei der Wirtschaftsförderung auch da, wo es für private Kreditinstitute im verschärften europäischen und globalen Bankenwettbewerb nicht mehr profitabel ist. Diese Funktion muss erhalten bleiben, denn gerade die mittelständische Wirtschaft schafft die Arbeitsplätze, die wir unbedingt benötigen. Ich fordere die Bundesregierung auf, den Bestand der deutschen kommunalen Sparkassen in Brüssel wirksam zu sichern.
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