CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Regierungsentwurf zum Erziehungsgeld hat erheblichen Korrekturbedarf
Berlin (ots)
Zur Expertenanhörung zum Entwurf eines neuen Erziehungsgeldgesetzes erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Bei der gestrigen Anhörung zum Dritten Änderungsgesetz des Erziehungsgeldgesetzes wurde der Entwurf der Bundesregierung von allen Experten erheblich kritisiert. Von handwerklichen Mängeln über bürger- und verwaltungsunfreundliche Verfahrensvorschriften bis zu inhaltlicher Grundsatzkritik reichte die Palette der vorgetragenen Aspekte. Wenngleich die - geringe - Erhöhung der Einkommensgrenzen von allen mindestens als erster Schritt positiv gewertet wurde, so war jedoch auch die Kritik an der gleichbleibenden Leistungshöhe des Erziehungsgeldes unisono.
Die von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnte Grundidee der sogenannten Budgetregelung wurde unterschiedlich beurteilt. Sie sieht vor, dass Eltern, die nur ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch nehmen, 900 DM statt 600 DM im Monat erhalten. Massiv war die Kritik der Verwaltungsexpertin, deren komplexe Ausführungen zeigten, dass die Ausgestaltung nur sehr oberflächlich durchdacht wurde und nahezu undurchführbar ist. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Vorschlag eines "Budget" ab, da er für Eltern einen deutlichen Anreiz darstellt, das Kind schon im zweiten Lebensjahr nicht mehr selbst zu betreuen. Zudem ist für viele Eltern nicht erkennbar, wie viel Geld sie in welchem Falle erhalten, so dass die Wahlentscheidung nur nach erheblichem Beratungsaufwand getroffen werden kann. Die von Bürgern und Verbänden massiv beklagte Undurchschaubarkeit des Antrags- und Bewilligungsverfahrens wurde nicht vereinfacht, sondern würde durch die Budgetregelung zusätzlich verschärft. Sollte die Regierung aus ideologischen Gründen an der Regelung festhalten, dann muss zumindest die Ausgestaltung wesentlich überarbeitet werden.
Einhellig war auch die Kritik an dem nach wie vor verwendeten Begriff Erziehungsurlaub, da Kindererziehung zwar eine sehr schöne, aber sicher keine erholsame Aufgabe ist. Inhaltlich standen beim sogenannten Erziehungsurlaub zwei Aspekte im Vordergrund der Kritik: Einerseits wurde mehrfach eine Obergrenze für die gesamte Wochenarbeitszeit der Eltern angeregt. Dies deckt sich mit der Forderung der CDU/CSU-Fraktion, die maximal 60 Wochenstunden als gemeinsame Grenze für angemessen hält. Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass die Regelung des Erziehungsurlaubes nicht im Einklang mit geltendem EU-Recht steht. Danach müsste ein mindestens dreimonatiger Anspruch für jeden Elternteil bestehen, der nicht auf den Partner übertragen werden kann. CDU und CSU haben in ihren familienpolitischen Grundsatzpapieren jeweils eine Verlängerung des Erziehungsurlaubes um drei bzw. sechs Monate vorgesehen, sofern beide Eltern einen Teil des Erziehungsurlaubes übernehmen. Damit wäre - im Gegensatz zum vorliegenden Regierungsentwurf - nicht nur dem EU-Recht entsprochen, sondern auch ein Schritt mehr getan für die Ermutigung von Vätern, sich maßgeblich an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Diese Regelung würde bei den Experten offensichtlich auf Zustimmung stoßen.
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