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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Regierungsentwurf zum Erziehungsgeld hat erheblichen Korrekturbedarf

Berlin (ots)

Zur Expertenanhörung zum Entwurf eines neuen
Erziehungsgeldgesetzes erklärt die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Bei der gestrigen Anhörung zum Dritten Änderungsgesetz des
Erziehungsgeldgesetzes wurde der Entwurf der Bundesregierung von
allen Experten erheblich kritisiert. Von handwerklichen Mängeln über
bürger- und verwaltungsunfreundliche Verfahrensvorschriften bis zu
inhaltlicher Grundsatzkritik reichte die Palette der vorgetragenen
Aspekte. Wenngleich die - geringe - Erhöhung der Einkommensgrenzen
von allen mindestens als erster Schritt positiv gewertet wurde, so
war jedoch auch die Kritik an der gleichbleibenden Leistungshöhe des
Erziehungsgeldes unisono.
Die von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnte Grundidee der sogenannten
Budgetregelung wurde unterschiedlich beurteilt. Sie sieht vor, dass
Eltern, die nur ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch nehmen, 900 DM
statt 600 DM im Monat erhalten. Massiv war die Kritik der
Verwaltungsexpertin, deren komplexe Ausführungen zeigten, dass die
Ausgestaltung nur sehr oberflächlich durchdacht wurde und nahezu
undurchführbar ist. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Vorschlag eines
"Budget" ab, da er für Eltern einen deutlichen Anreiz darstellt, das
Kind schon im zweiten Lebensjahr nicht mehr selbst zu betreuen. Zudem
ist für viele Eltern nicht erkennbar, wie viel Geld sie in welchem
Falle erhalten, so dass die Wahlentscheidung nur nach erheblichem
Beratungsaufwand getroffen werden kann. Die von Bürgern und Verbänden
massiv beklagte Undurchschaubarkeit des Antrags- und
Bewilligungsverfahrens wurde nicht vereinfacht, sondern würde durch
die Budgetregelung zusätzlich verschärft. Sollte die Regierung aus
ideologischen Gründen an der Regelung festhalten, dann muss zumindest
die Ausgestaltung wesentlich überarbeitet werden.
Einhellig war auch die Kritik an dem nach wie vor verwendeten
Begriff Erziehungsurlaub, da Kindererziehung zwar eine sehr schöne,
aber sicher keine erholsame Aufgabe ist. Inhaltlich standen beim
sogenannten Erziehungsurlaub zwei Aspekte im Vordergrund der Kritik:
Einerseits wurde mehrfach eine Obergrenze für die gesamte
Wochenarbeitszeit der Eltern angeregt. Dies deckt sich mit der
Forderung der CDU/CSU-Fraktion, die maximal 60 Wochenstunden als
gemeinsame Grenze für angemessen hält. Andererseits wurde darauf
hingewiesen, dass die Regelung des Erziehungsurlaubes nicht im
Einklang mit geltendem EU-Recht steht. Danach müsste ein mindestens
dreimonatiger Anspruch für jeden Elternteil bestehen, der nicht auf
den Partner übertragen werden kann. CDU und CSU haben in ihren
familienpolitischen Grundsatzpapieren jeweils eine Verlängerung des
Erziehungsurlaubes um drei bzw. sechs Monate vorgesehen, sofern beide
Eltern einen Teil des Erziehungsurlaubes übernehmen. Damit wäre - im
Gegensatz zum vorliegenden Regierungsentwurf - nicht nur dem EU-Recht
entsprochen, sondern auch ein Schritt mehr getan für die Ermutigung
von Vätern, sich maßgeblich an der Erziehung ihrer Kinder zu
beteiligen. Diese Regelung würde bei den Experten offensichtlich auf
Zustimmung stoßen.

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Fax: (030) 227-56660
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