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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Entwurf der Bundesregierung zum Bundeserziehungsgeldgesetz erfüllt nicht die Erwartungen

Berlin (ots)

Zum Ergebnis der Anhörung von Fachleuten zum Novellierungsentwurf
der Bundesregierung zum Bundeserziehungsgeldgesetz erklärt die
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB:
Am Internationalen Tag der Familie wurde die Anhörung von
Fachleuten durchgeführt, die zu ihrer Meinung hinsichtlich der
Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes befragt werden sollten.
Eins wurde dabei gleich zu Anfang deutlich: Der große
familien-politische Durchbruch wird mit diesem Gesetzentwurf kaum zu
erzielen sein.
Einig waren sich die Fachleute gleich in mehreren Punkten:
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für
Männer und Frauen ist ein herausragendes familienpolitisches Ziel,
für dessen Verwirklichung die Weiterentwicklung von Erziehungsgeld
und -urlaub ein wichtiges Instrument darstellt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dafür jedoch unzureichend.
Die Höhe des Erziehungsgeldes ist weit von einer
Lohnersatzleistung entfernt und ermöglicht damit keine echte
Wahlfreiheit der Eltern. Ohne eine bedarfsgerechte Anhebung sowie
eine Dynamisierung für die Zukunft kann von einer Verbesserung für
die Familien keine Rede sein. Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist
viel zu gering ausgefallen und wird durch die höhere Anrechnung jeder
darüber liegenden Mark zusätzlich nivelliert.
Gleichzeitig bringt die Budgetierung nur eine kurzfristige
Erhöhung des Familieneinkommens, unter dem Strich aber spart der
Staat auf Kosten der Familien. Die unwiderrufliche Entscheidung der
Eltern über den Bezugszeitraum für das Familiengeld setzt nahezu
hellseherische Fähigkeiten voraus und ignoriert jede Möglichkeit
einer sich verändernden Lebenssituation.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird verkompliziert und auf
eine höchst unsichere Datenbasis gestellt. Eine Härtefallregelung
soll es nicht geben.
Die geplante Regelung für den Erziehungsurlaub wird ebenfalls
kritisch beurteilt.
Den einen geht sie nicht weit genug, da der Rechtsanspruch auf
Teilzeitarbeit erst für Betriebe ab 15 Beschäftigten gelten soll.
Damit ist aber ein Großteil der eigentlich Anspruchsberechtigten von
vornherein ausgenommen.
Die anderen reklamieren für sich, daß es auch bisher schon auf
freiwilliger Basis eine Fülle tragfähiger Konzepte der Teilzeitarbeit
zugunsten beider Seiten gab. Ein Rechtsanspruch darauf verkenne aber
die Probleme in der Praxis.
Überdies sei das vorgeschlagene Modell keineswegs in der Lage,
einen Anreiz für Männer zu schaffen, ihren Anteil an der
Familienarbeit zu übernehmen. Hier bedürfe es entweder mehr Anreize
oder aber gesetzlicher Regelungen, die das "Vaterschaftsrisiko" für
die Betriebe verringerten.
In der vorgelegten Form jedenfalls könne das Modell auch dazu
führen, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt als noch höheres "Risiko"
als bisher bewertet und damit ihre Chancen eher schlechter würden.
Wieder einmal haben Fachleute in einer Anhörung die
Bundesregierung auf zahlreiche Ungereimtheiten in ihren Vorschlägen
aufmerksam gemacht. Es wäre besser, nicht alle Gesetzesvorhaben mit
der heißen Nadel zu stricken, sondern sich vorher gründlich mit den
Problemen und ihren Lösungen zu beschäftigen, bevor sie der
Öffentlichkeit als großer Wurf der Bundesregierung präsentiert
werden.
Fazit der Anhörung: Guter Wille allein reicht nicht! Der
Gesetzentwurf bedarf dringend einer gründlichen Überarbeitung, um für
die Familien einen wirklichen Fortschritt zu bringen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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