CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Entwurf der Bundesregierung zum Bundeserziehungsgeldgesetz erfüllt nicht die Erwartungen
Berlin (ots)
Zum Ergebnis der Anhörung von Fachleuten zum Novellierungsentwurf der Bundesregierung zum Bundeserziehungsgeldgesetz erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Am Internationalen Tag der Familie wurde die Anhörung von Fachleuten durchgeführt, die zu ihrer Meinung hinsichtlich der Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes befragt werden sollten.
Eins wurde dabei gleich zu Anfang deutlich: Der große familien-politische Durchbruch wird mit diesem Gesetzentwurf kaum zu erzielen sein.
Einig waren sich die Fachleute gleich in mehreren Punkten:
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen ist ein herausragendes familienpolitisches Ziel, für dessen Verwirklichung die Weiterentwicklung von Erziehungsgeld und -urlaub ein wichtiges Instrument darstellt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dafür jedoch unzureichend.
Die Höhe des Erziehungsgeldes ist weit von einer Lohnersatzleistung entfernt und ermöglicht damit keine echte Wahlfreiheit der Eltern. Ohne eine bedarfsgerechte Anhebung sowie eine Dynamisierung für die Zukunft kann von einer Verbesserung für die Familien keine Rede sein. Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist viel zu gering ausgefallen und wird durch die höhere Anrechnung jeder darüber liegenden Mark zusätzlich nivelliert.
Gleichzeitig bringt die Budgetierung nur eine kurzfristige Erhöhung des Familieneinkommens, unter dem Strich aber spart der Staat auf Kosten der Familien. Die unwiderrufliche Entscheidung der Eltern über den Bezugszeitraum für das Familiengeld setzt nahezu hellseherische Fähigkeiten voraus und ignoriert jede Möglichkeit einer sich verändernden Lebenssituation.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird verkompliziert und auf eine höchst unsichere Datenbasis gestellt. Eine Härtefallregelung soll es nicht geben.
Die geplante Regelung für den Erziehungsurlaub wird ebenfalls kritisch beurteilt.
Den einen geht sie nicht weit genug, da der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erst für Betriebe ab 15 Beschäftigten gelten soll. Damit ist aber ein Großteil der eigentlich Anspruchsberechtigten von vornherein ausgenommen.
Die anderen reklamieren für sich, daß es auch bisher schon auf freiwilliger Basis eine Fülle tragfähiger Konzepte der Teilzeitarbeit zugunsten beider Seiten gab. Ein Rechtsanspruch darauf verkenne aber die Probleme in der Praxis.
Überdies sei das vorgeschlagene Modell keineswegs in der Lage, einen Anreiz für Männer zu schaffen, ihren Anteil an der Familienarbeit zu übernehmen. Hier bedürfe es entweder mehr Anreize oder aber gesetzlicher Regelungen, die das "Vaterschaftsrisiko" für die Betriebe verringerten.
In der vorgelegten Form jedenfalls könne das Modell auch dazu führen, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt als noch höheres "Risiko" als bisher bewertet und damit ihre Chancen eher schlechter würden.
Wieder einmal haben Fachleute in einer Anhörung die Bundesregierung auf zahlreiche Ungereimtheiten in ihren Vorschlägen aufmerksam gemacht. Es wäre besser, nicht alle Gesetzesvorhaben mit der heißen Nadel zu stricken, sondern sich vorher gründlich mit den Problemen und ihren Lösungen zu beschäftigen, bevor sie der Öffentlichkeit als großer Wurf der Bundesregierung präsentiert werden.
Fazit der Anhörung: Guter Wille allein reicht nicht! Der Gesetzentwurf bedarf dringend einer gründlichen Überarbeitung, um für die Familien einen wirklichen Fortschritt zu bringen.
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