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Fischer/Heise: CDU/CSU-Fraktion setzt auf umweltschützende Neuentwicklung in der Kfz-Technik
Berlin (ots)
2002 wird der Bericht der EU-Kommission für neue Abgasrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft abgegeben. Hierzu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dirk Fischer MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Heise MdB:
Wenn ab 2005 auf der Grundlage einer 2002 zu treffenden Entscheidung wohl alle Neufahrzeuge mit einer permanenten Katalysatorüberwachung "On-Board" ausgerüstet werden sollen, muss Deutschland als führende Automobilbaunation fit für den Wettbewerb sein. Hierin steckt für unsere Automobilindustrie eine gewaltige Chance, den erarbeiteten Technologievorsprung zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Umweltschützende Neuentwicklungen in der Kfz-Technik sind sowohl umweltpolitisch als auch industriepolitisch von besonderem Interesse und fördern die gesellschaftliche Akzeptanz des Autoverkehrs.
Die Entwicklung eines On-Board-Messsystems (OBM) einer Technologie-Firma in Zusammenarbeit mit Deutschlands größtem Automobilbauer findet daher unsere volle Unterstützung. Hier offenbart sich, dass zielorientierte Politik in Kooperation mit Ingenieurleistung der Industrie wirtschafts- und umwelttechnisch Maßstäbe für die Zukunft setzen kann, ohne das Auto einfach nur zu verteufeln. Gerade die Automobilindustrie wirkt durch ihre freiwillige Selbstverpflichtung maßgeblich an der weiteren Absenkung der Kfz-Abgase mit. Diesen Prozess gilt es durch politische Maßnahmen seitens des Gesetzgebers zu unterstützen.
Grundlage der zu erwartenden neuen Technologie ist eine permanente Überwachung der Arbeitstauglichkeit des Katalysators. Nicht mehr die jährliche ASU würde dann als punktuelle Stichprobe über die Umwelttauglichkeit eines Kfz entscheiden, sondern ständige seriöse Emissionsmessdaten. Dies wäre dann auch für den Fahrer am Armaturenbrett ablesbar.
Langfristig könnte nach erfolgreicher Einführung einer derartigen On-Board-Messmethode sogar die jährliche ASU entbehrlich werden. Hier wird der Gesetzgeber allerdings aufgefordert sein, auch in der Zukunft über Stichproben die Funktionsfähigkeit des Systems sicherzustellen.
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