CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy/Otto: Unsere Vorschläge für eine wirksame Altschulden-Entlastung
Berlin (ots)
Der Regierungsentwurf zur Entlastung des Altschuldenhilfegesetzes geht Anfang Juni in die parlamentarische Schlussberatung. Dazu erklären der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB, und der Berichterstatter Norbert Otto MdB:
Für die CDU/CSU-Fraktion haben wir gestern im zuständigen Fachausschuss deutlich gemacht, dass nur durch eine Reihe von wichtigen Nachbesserungen der Novellierungsentwurf der Bundesregierung zur Altschuldenhilfe noch die Chance bekommen könnte, über das richtige Ziel der Schaffung größerer Rechtssicherheit hinaus den Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland bei der Lösung ihrer wirtschaftlichen Probleme wirksam zu helfen, von deren rechtzeitigen Bewältigung auch städtebauliche und soziale Entwicklungen der Zukunft ganz wesentlich abhängen werden.
Die Sachverständigen und Verbände hatten uns bei der öffentlichen Anhörung in der letzten Woche ausnahmslos darin bestärkt, dass akuter Handlungsbedarf besteht und dass Hilfestellungen, die jetzt über das Altschuldenhilfegesetz angeboten werden können, dringend erforderlich sind, auch wenn sich damit allein noch nicht die mittel- und langfristigen Fragen im Zusammenhang mit der Leerstandsproblematik in den neuen Ländern lösen lassen. Deshalb stellt die von der rot/grünen Koalition beabsichtigte Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung, die die Bundesregierung auf die Leerstands-Hilfestellung weder inhaltlich noch terminlich festlegt, nicht nur einen weiteren Schritt auf dem Verschleierungsweg, nach der kürzlichen Einsetzung einer Kommission, dar, sondern auch ein Armutszeugnis für das parlamentarische Selbstverständnis von Rot/Grün. Außerdem sollen durch die VO-Ermächtigung offenkundige Meinungsdifferenzen zwischen SPD und den Grünen kaschiert werden.
Wir haben deshalb im Ausschuss angekündigt, dass die CDU/CSU vier Nachbesserungs-Anträge zum Regierungsentwurf stellen wird:
- Eine Härtefallregelung für vom hohen Leerstand betroffene Wohnungsunternehmen, die diese bei abgerissenen oder rückgebauten Wohnungen von den Altschulden entlastet. Länder und Kommunen bleiben aufgefordert, eigene Förderprogramme zu entwickeln beziehungsweise auf diese Aufgabenstellung stärker auszurichten.
- Vorziehung des Stichtermins für die Fälle der sogenannten Negativ-Restitution.
- Absenkung des Ablösebetrages, mit dem sich Wohnungsunternehmen von der Privatisierungsauflage, soweit sie deren Nichterfüllung zu vertreten haben, noch freikaufen können.
- Eine den Verwaltungsaufwand deutlich absenkende Bagatellgrenze für Wohnungsunternehmen, die der Kreditanstalt für Wiederaufbau den Prüfungsaufwand für das Nichtvertreten- müssen bei der Privatisierungsauflage erspart.
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