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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy/Otto: Unsere Vorschläge für eine wirksame Altschulden-Entlastung

Berlin (ots)

Der Regierungsentwurf zur Entlastung des
Altschuldenhilfegesetzes geht Anfang Juni in die parlamentarische
Schlussberatung. Dazu erklären der wohnungspolitische Sprecher der
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB, und der
Berichterstatter Norbert Otto MdB:
Für die CDU/CSU-Fraktion haben wir gestern im zuständigen
Fachausschuss deutlich gemacht, dass nur durch eine Reihe von
wichtigen Nachbesserungen der Novellierungsentwurf der
Bundesregierung zur Altschuldenhilfe noch die Chance bekommen könnte,
über das richtige Ziel der Schaffung größerer Rechtssicherheit hinaus
den Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland bei der Lösung ihrer
wirtschaftlichen Probleme wirksam zu helfen, von deren rechtzeitigen
Bewältigung auch städtebauliche und soziale Entwicklungen der Zukunft
ganz wesentlich abhängen werden.
Die Sachverständigen und Verbände hatten uns bei der öffentlichen
Anhörung in der letzten Woche ausnahmslos darin bestärkt, dass akuter
Handlungsbedarf besteht und dass Hilfestellungen, die jetzt über das
Altschuldenhilfegesetz angeboten werden können, dringend erforderlich
sind, auch wenn sich damit allein noch nicht die mittel- und
langfristigen Fragen im Zusammenhang mit der Leerstandsproblematik in
den neuen Ländern lösen lassen. Deshalb stellt die von der rot/grünen
Koalition beabsichtigte Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung, die
die Bundesregierung auf die Leerstands-Hilfestellung weder inhaltlich
noch terminlich festlegt, nicht nur einen weiteren Schritt auf dem
Verschleierungsweg, nach der kürzlichen Einsetzung einer Kommission,
dar, sondern auch ein Armutszeugnis für das parlamentarische
Selbstverständnis von Rot/Grün. Außerdem sollen durch die
VO-Ermächtigung offenkundige Meinungsdifferenzen zwischen SPD und den
Grünen kaschiert werden.
Wir haben deshalb im Ausschuss angekündigt, dass die CDU/CSU vier
Nachbesserungs-Anträge zum Regierungsentwurf stellen wird:
  • Eine Härtefallregelung für vom hohen Leerstand betroffene Wohnungsunternehmen, die diese bei abgerissenen oder rückgebauten Wohnungen von den Altschulden entlastet. Länder und Kommunen bleiben aufgefordert, eigene Förderprogramme zu entwickeln beziehungsweise auf diese Aufgabenstellung stärker auszurichten.
  • Vorziehung des Stichtermins für die Fälle der sogenannten Negativ-Restitution.
  • Absenkung des Ablösebetrages, mit dem sich Wohnungsunternehmen von der Privatisierungsauflage, soweit sie deren Nichterfüllung zu vertreten haben, noch freikaufen können.
  • Eine den Verwaltungsaufwand deutlich absenkende Bagatellgrenze für Wohnungsunternehmen, die der Kreditanstalt für Wiederaufbau den Prüfungsaufwand für das Nichtvertreten- müssen bei der Privatisierungsauflage erspart.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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