CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Austermann: Steuerschätzung bestätigt spürbaren Anstieg der Steuerlast
Berlin (ots)
Zum heute bekannt gegebenen Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Nach der jetzt veröffentlichten Steuerschätzung ergibt sich allein für den Bund gegenüber 1998 ein Anstieg der jährlichen Steuereinnahmen von 341,5 Mrd DM bis 2004 um über 120 Mrd DM (bzw. mehr als 35 %) auf 464,4 Mrd DM. Während das Bruttoinlandsprodukt in diesem Zeitraum nur um 25 % (von 3758 Mrd DM auf 4700 Mrd DM) ansteigt, werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden zusammen von 833 Mrd DM um 237 Mrd DM (= 28,8 %) auf über 1070 Mrd DM hochschnellen. Die Steuerquote steigt damit selbst nach den eigenen Zahlen der rot-grünen Bundesregierung von 22,3 % auf 22,8 % an. Von Steuersenkung keine Spur; wir alle werden mehr Steuern zahlen müssen!
Dabei gibt die Steuerschätzung nicht einmal die vernünftigerweise zu erwartende Entwicklung wieder, sondern dient offenkundig der Untermauerung der rot-grünen Haushalts- und Steuerpläne. Weitere Ausgabewünsche und eine Ausweitung der Steuerreform sollen mit diesen manipulativen Zahlen unterbunden werden.
Denn in der Sache sind die Zahlen des Finanzministers nicht nachvollziehbar, weil sie, nach Herausrechnen der auf Steuerrechtsänderungen ( insbesondere: Ökosteuer, Familienförderung und Steuerbereinigungsgesetz 1999) beruhenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen, einen Zuwachs der Steuereinnahmen unterstellen, der weit unter der Rate des BIP-Wachstums liegt.
Diese Annahme widerspricht nicht nur den generellen Erfahrungen der Vergangenheit, in der die Steuerquote regelmäßig automatisch anstieg, wenn nicht mit Reformen gegengesteuert wurde - wie z.B. 1986/88/90 von Gerhard Stoltenberg; Hans Eichel widerspricht sich in seinem Vorschlag insoweit sogar selbst: Im Jahr 2004 unterstellt er nach Herausrechnen der Rechtsänderungen einen Anstieg der Steuereinnahmen um 4,2 %, also - und das ist realistisch - 0,2 %-Punkte über dem BIP-Wachstum. Dass er im Jahr 2001, bei einem BIP-Wachstum von 4,2 % nach Herausrechnen der Rechtsänderungen nur einen Anstieg der Steuereinnahmen um 2,8 % unterstellt (2002 nur 2,2 % bei einem BIP-Wachstum von 4,0 %) kann nur mit dem Versuch erklärt werden, sich "arm zu rechnen" und Forderungen besser abwehren zu können. Die Einzeldarstellung ergibt sich aus der nachfolgenden eigenen Berechnung.
Soweit es um die Abwehr weiterer konsumtiver Ausgaben geht, ist das durchaus hinnehmbar. Nicht hinnehmbar ist aber, das Unternehmen und Bürgern damit eine wirklich wachstums- und beschäftigungsfördernde Steuerreform vorenthalten werden soll. Die nachfolgende Berechnung (ausgehend vom Schätzvorschlag des Bundesfinanzministers, den der Arbeitskreis Steuerschätzung nur geringfügig verändert hat) zeigt deutlich, dass praktisch nur im Jahr 2001 zusätzliche, spürbare Sparanstrengungen bzw. zusätzliche Einnahmen (z.B. aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen) für die Anschubfinanzierung einer sinnvollen Steuerreform erforderlich sind. Die notwendige Korrektur des Schätzvorschlags zeigt vor allem (letzte Zeile der Tabelle), dass die absehbare Entwicklung der Steuereinnahmen die von der Union geforderte größere, gleichmäßigere und gerechtere Steuerentlastung von Unternehmen und Bürgern durchaus zulässt. Denn im Jahr 2004 werden die Steuereinnahmen tatsächlich um knapp 200 Mrd DM über denen des laufenden Jahres liegen - und nicht nur um rd. 160 Mrd DM, wie Hans Eichel unterstellen will. Ohne Steuerreform wird die Steuerquote 2004 über 23,2 % liegen - und auch mit dem rot-grünen Steuerreförmchen wird die Steuerquote uber der des Jahres 1998 verharren.
Denn insgesamt dürften die Mehreinnahmen der Gebietskörperschaften zwischen 2000 und 2004 um mehr als 120 Mrd DM über der pessimistischen Zweckschätzung des Finanzministers liegen. Das entspricht ziemlich genau den Gesamtkosten der rot-grünen Steuerreform in diesem Zeitraum. Hier muss und hier kann nachgebessert werden!
Das gilt auch für die Forderung, die Einkommensgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, nicht zu senken, sondern im Interesse der Leistungsträger dieser Gesellschaft auf der gegenwärtigen Höhe zu belassen. Die Politik der Bundesregierung läuft auf eine "flat tax" - und zwar eine "high flat tax" - hinaus, weil in den nächsten Jahren immer mehr mittlere Einkommensbezieher in den Bereich des Spitzensteuersatzes hineinwachsen würden. Ende der 50´er Jahre konnte man für den Betrag, ab welchem der Spitzensteuersatz fällig wurde, noch zwei Einfamilienhäuser in guter Lage erwerben - heute gibt´s dafür kaum noch den Baugrund für ein Häuschen in mittlerer Lage. Es ist also eher zu überlegen, ob diese Einkommensgrenze nicht regelmäßig nach oben verschoben werden muss, was wegen der sich daraus ergebenden Abflachung des Tarifs auch alle Geringverdiener kräftig und regelmäßig entlasten würde.
2000 2001 2002 2003 2004
Schätzung Eichel - Steuereinnahmen insgesamt in Mrd DM 911 939 967 1.018 1.074
Zuwachs ggü. Vorjahr in % (incl. Rechtsänderungen) 2,8 3,1 3,0 5,2 5,8
BIP (nominal) in Mrd DM 4006 4176 4344 4518 4700
Veränderung BIP ggü. Vorjahr in % 3,3 4,2 4,0 4,0 4,0
Schätzung Eichel - Steuereinnahmen Bund in Mrd DM 389 405 418 442 467
Steuermehreinnahmen insgesamt in Mrd DM ggü. Vorjahr 25,0 27,9 28,1 50,5 56,8
darin:
- Steuerrechts- änderungen - 0,3 2,0 7,3 14,0 (14,0)
- aufgrund BIP- Wachstum 25,3 25,9 20,8 36,5 (42,8)
- in % 2,8 2,8 2,2 3,8 4,2
Steuermehreinnahmen in Mrd DM ggü. Vorjahr bei Unter- stellung der BIP- Wachstumsrate 29,2 38,4 38,2 40,0 42,2
zuzügl Steuer- rechtsänderungen in Mrd DM - 0,3 + 2,0 + 7,3 + 14,0 (+ 14,0)
Zuwachs ggü Vorjahr in Mrd DM insgesamt bei BIP-gleicher Wachstumsrate 28,9 40,4 45,5 54,0 56,2
realistischer Schätzansatz 915 955 1.001 1.055 1.110
Differenz zur Schätzung Eichel 4 16 34 36 36
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