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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Austermann: Steuerschätzung bestätigt spürbaren Anstieg der Steuerlast

Berlin (ots)

Zum heute bekannt gegebenen Ergebnis des
Arbeitskreises Steuerschätzung erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Nach der jetzt veröffentlichten Steuerschätzung ergibt sich allein
für den Bund gegenüber 1998 ein Anstieg der jährlichen
Steuereinnahmen von 341,5 Mrd DM bis 2004 um über 120 Mrd DM (bzw.
mehr als 35 %) auf 464,4 Mrd DM. Während das Bruttoinlandsprodukt in
diesem Zeitraum nur um 25 % (von 3758 Mrd DM auf 4700 Mrd DM)
ansteigt, werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden
zusammen von 833 Mrd DM um 237 Mrd DM (= 28,8 %) auf über 1070 Mrd DM
hochschnellen. Die Steuerquote steigt damit selbst nach den eigenen
Zahlen der rot-grünen Bundesregierung von 22,3 % auf 22,8 % an. Von
Steuersenkung keine Spur; wir alle werden mehr Steuern zahlen müssen!
Dabei gibt die Steuerschätzung nicht einmal die vernünftigerweise
zu erwartende Entwicklung wieder, sondern dient offenkundig der
Untermauerung der rot-grünen Haushalts- und Steuerpläne. Weitere
Ausgabewünsche und eine Ausweitung der Steuerreform sollen mit diesen
manipulativen Zahlen unterbunden werden.
Denn in der Sache sind die Zahlen des Finanzministers nicht
nachvollziehbar, weil sie, nach Herausrechnen der auf
Steuerrechtsänderungen ( insbesondere: Ökosteuer, Familienförderung
und Steuerbereinigungsgesetz 1999) beruhenden Mehr- bzw.
Mindereinnahmen, einen Zuwachs der Steuereinnahmen unterstellen, der
weit unter der Rate des BIP-Wachstums liegt.
Diese Annahme widerspricht nicht nur den generellen Erfahrungen
der Vergangenheit, in der die Steuerquote regelmäßig automatisch
anstieg, wenn nicht mit Reformen gegengesteuert wurde - wie z.B.
1986/88/90 von Gerhard Stoltenberg; Hans Eichel widerspricht sich in
seinem Vorschlag insoweit sogar selbst: Im Jahr 2004 unterstellt er
nach Herausrechnen der Rechtsänderungen einen Anstieg der
Steuereinnahmen um 4,2 %, also - und das ist realistisch - 0,2
%-Punkte über dem BIP-Wachstum. Dass er im Jahr 2001, bei einem
BIP-Wachstum von 4,2 % nach Herausrechnen der Rechtsänderungen nur
einen Anstieg der Steuereinnahmen um 2,8 % unterstellt (2002 nur 2,2
% bei einem BIP-Wachstum von 4,0 %) kann nur mit dem Versuch erklärt
werden, sich "arm zu rechnen" und Forderungen besser abwehren zu
können. Die Einzeldarstellung ergibt sich aus der nachfolgenden
eigenen Berechnung.
Soweit es um die Abwehr weiterer konsumtiver Ausgaben geht, ist
das durchaus hinnehmbar. Nicht hinnehmbar ist aber, das Unternehmen
und Bürgern damit eine wirklich wachstums- und
beschäftigungsfördernde Steuerreform vorenthalten werden soll. Die
nachfolgende Berechnung (ausgehend vom Schätzvorschlag des
Bundesfinanzministers, den der Arbeitskreis Steuerschätzung nur
geringfügig verändert hat) zeigt deutlich, dass praktisch nur im Jahr
2001 zusätzliche, spürbare Sparanstrengungen bzw. zusätzliche
Einnahmen (z.B. aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen) für die
Anschubfinanzierung einer sinnvollen Steuerreform erforderlich sind.
Die notwendige Korrektur des Schätzvorschlags zeigt vor allem (letzte
Zeile der Tabelle), dass die absehbare Entwicklung der
Steuereinnahmen die von der Union geforderte größere, gleichmäßigere
und gerechtere Steuerentlastung von Unternehmen und Bürgern durchaus
zulässt. Denn im Jahr 2004 werden die Steuereinnahmen tatsächlich um
knapp 200 Mrd DM über denen des laufenden Jahres liegen - und nicht
nur um rd. 160 Mrd DM, wie Hans Eichel unterstellen will. Ohne
Steuerreform wird die Steuerquote 2004 über 23,2 % liegen - und auch
mit dem rot-grünen Steuerreförmchen wird die Steuerquote uber der des
Jahres 1998 verharren.
Denn insgesamt dürften die Mehreinnahmen der Gebietskörperschaften
zwischen 2000 und 2004 um mehr als 120 Mrd DM über der
pessimistischen Zweckschätzung des Finanzministers liegen. Das
entspricht ziemlich genau den Gesamtkosten der rot-grünen
Steuerreform in diesem Zeitraum. Hier muss und hier kann
nachgebessert werden!
Das gilt auch für die Forderung, die Einkommensgrenze, ab welcher
der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, nicht zu senken, sondern im
Interesse der Leistungsträger dieser Gesellschaft auf der
gegenwärtigen Höhe zu belassen. Die Politik der Bundesregierung läuft
auf eine "flat tax" - und zwar eine "high flat tax" - hinaus, weil in
den nächsten Jahren immer mehr mittlere Einkommensbezieher in den
Bereich des Spitzensteuersatzes hineinwachsen würden.
Ende der 50´er Jahre konnte man für den Betrag, ab welchem der
Spitzensteuersatz fällig wurde, noch zwei Einfamilienhäuser in guter
Lage erwerben - heute gibt´s dafür kaum noch den Baugrund für ein
Häuschen in mittlerer Lage.  Es ist also eher zu überlegen, ob diese
Einkommensgrenze nicht regelmäßig nach oben verschoben werden muss,
was wegen der sich daraus ergebenden Abflachung des Tarifs auch alle
Geringverdiener kräftig und regelmäßig entlasten würde.
2000     2001     2002     2003     2004
Schätzung Eichel 
   - Steuereinnahmen 
   insgesamt in Mrd DM   911      939      967     1.018    1.074
Zuwachs ggü. 
   Vorjahr in % (incl. 
   Rechtsänderungen)     2,8      3,1      3,0      5,2       5,8
BIP (nominal) 
   in  Mrd DM           4006     4176     4344     4518      4700
Veränderung BIP 
   ggü. Vorjahr in %     3,3      4,2      4,0      4,0       4,0
Schätzung Eichel - 
   Steuereinnahmen Bund
   in Mrd DM             389      405      418      442       467
Steuermehreinnahmen
   insgesamt in Mrd DM 
   ggü. Vorjahr         25,0     27,9     28,1     50,5      56,8
darin:
  • Steuerrechts- änderungen - 0,3 2,0 7,3 14,0 (14,0)
  • aufgrund BIP- Wachstum 25,3 25,9 20,8 36,5 (42,8)
  • in % 2,8 2,8 2,2 3,8 4,2
Steuermehreinnahmen 
   in Mrd DM ggü. 
   Vorjahr bei Unter-
   stellung der BIP- 
   Wachstumsrate       29,2      38,4    38,2      40,0       42,2
zuzügl Steuer-
   rechtsänderungen
    in Mrd DM         - 0,3     + 2,0   + 7,3    + 14,0    (+ 14,0)
Zuwachs ggü 
   Vorjahr in Mrd DM 
   insgesamt bei 
   BIP-gleicher 
   Wachstumsrate      28,9      40,4     45,5      54,0       56,2
realistischer 
   Schätzansatz        915       955    1.001     1.055      1.110
Differenz zur 
   Schätzung Eichel     4         16      34         36         36

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Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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