CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Absenkung der Mieten-Kappungsgrenze - Rot-Grün in Erklärungsnot
Berlin (ots)
Zur Absicht der Bundesregierung, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren von 30 Prozent auf 20 Prozent abzusenken, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
In ihrem Referentenentwurf eines Mietrechtsreformgesetzes rechtfertigt Justizministerin Däubler-Gmelin ihren umstrittenen Vorschlag, die Kappungsgrenze von derzeit 30 auf 20 Prozent abzusenken, einzig und allein mit aus der Mietpreisbindung gefallenen Sozialwohnungen. Bei diesen könne die derzeitige Kappungsgrenze für die Mieter zu Härten führen; ausdrücklich beruft man sich dabei auf ein Gutachten aus dem Jahre 1996, wonach die Kappungsgrenze außerhalb der ehemaligen Sozialwohnungen in der Praxis keine wesentliche Rolle spiele.
Die CDU/CSU hat diese Argumentation in einer Kleinen Anfrage auf ihre Stichhaltigkeit hin hinterfragt. Die jetzt von der Bundesregierung gelieferten Daten machen überdeutlich: die Bundesregierung gerät mit ihrem Vorhaben in Erklärungsnot.
Die Zahl der auslaufenden Mietpreisbindungen (im 1. Förderweg) bewegte sich in den letzten 3 Jahren im jährlichen Schnitt bei 60.000 Wohnungen. Angesichts eines Bestands von 20 Mio. Mietwohneinheiten (Mikrozensus 1998) macht dies einen Anteil von auslaufenden Bindungen, bei denen es beim Übergang in das Vergleichsmietensystem zu Mietsprüngen kommen könnte, von gerade einmal 0,3 Prozent aus.
Auch wenn man der Umfrage der Bundesregierung nach dem künftigen Auslaufen der Sozialbindungen folgt - bis zum Jahr 2004 insgesamt knapp 0,5 Mio. Wohnungen (aber einschließlich des hier nicht relevanten 3. Förderweges) -, wird sich dieser Anteil am gesamten Mietwohnungsbestand nur bei etwas über 2 Prozent bewegen.
Die Bundesregierung muss zudem einräumen, dass sie über keine konkreten Erkenntnisse verfügt, ob und in welchem Ausmaße es bei ehemaligen Sozialwohnungen tatsächlich zu Mietsprüngen kommt. Das Gutachten von 1996, so die Bundesregierung, "deute darauf hin, dass in der Mehrzahl der Fälle ein vorübergehender Anpassungsprozess an das allgemeine Mietenniveau" stattfinde.
Fällt dieser Fakten-Hintergrund schon mager aus, könnte man doch wenigstens erwarten, dass die Bundesregierung bei ihren eigenen im Rahmen der Fürsorgepflicht erstellten oder zur Veräußerung anstehenden Wohnungen beispielhaft voran geht und sich bereits mit einer 20-prozentigen Kappungsgrenze begnügt. Auf unsere entsprechende Frage lautet die Antwort der Bundesregierung lapidar: "Nein".
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