CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kronzeugenregelung erneuern
Berlin (ots)
Zur Forderung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP), eine neue Kronzeugenregelung bei schweren Straftaten wieder einzuführen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die seitens des rheinland-pfälzischen Justizministers geforderte Neuauflage der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung ist lange überfällig. Die von der CDU/CSU-Fraktion bereits im vergangenen Dezember erhobene Forderung war von den Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. Wir treten weiterhin mit Nachdruck für die Kronzeugenregelung ein. Sie ist - erneuert und den rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung tragend - als effektives Mittel der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität unerlässlich. Die Sicherheit der Bürger vor den ausufernden Verbrechen Organisierter Kriminalität verlangt ein entschlossenes und umgehendes Handeln. Dabei erinnern wir erneut an die Zusage des Kanzlers in seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998, "die Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen entschlossen (zu) bekämpfen".
In der gebotenen Neuauflage der Kronzeugenregelung sollte klargestellt sein, dass keine Verurteilung allein aufgrund der Aussage eines Kronzeugen erfolgen darf, die Angaben des Kronzeugen also durch zusätzliche Beweismittel erhärtet werden müssen. Auch muss das Strafverfahren zu Ungunsten des Kronzeugen wieder aufgenommen und die von der Justiz gewährten Strafmilderungsvorteile beseitigt werden können, wenn sich herausstellt, dass ein Kronzeuge die Justiz "hereingelegt" hat.
Ohne die Gewinnung von Kronzeugen ist eine wirksame Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufgrund der vorhandenen Abschottung und der hierarchisch aufgebauten Organisationsformen oftmals nicht möglich. Je höher ein Beschuldigter in dem Gefüge eines kriminellen Netzwerkes steht, um so schwieriger ist es, unbeteiligte Zeugen zu finden, die belastende Beobachtungen bekunden könnten, zumal sich die führenden Leute selten unmittelbar "die Hände schmutzig" machen. Die Strafverfolgungsbehörden sind daher auch auf Aussagen von Mitgliedern der Organisation angewiesen, die aber die damit verbundenen erheblichen Risiken in aller Regel nur dann auf sich nehmen, wenn sie sich davon auch Vorteile im Rahmen des gegen sie einzuleitenden Strafverfahrens versprechen dürfen.
Die Verfolgung der Organisierten Kriminalität ist ein außerordentlich wichtiges Anliegen der Allgemeinheit. Es muss weiterhin zentrale Aufgabe sein, dieser Erscheinungsform der Kriminalität wirksam und mit Nachdruck zu begegnen.
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