CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Marschewski: Organisierte Kriminalität durch intensivere Geldwäschebekämpfung an der Wurzel bekämpfen
Berlin (ots)
Im Anschluss an ein Expertengespräch zur Problematik der Bekämpfung der Geldwäsche und der Gewinnabschöpfung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Die Ermittlungen wegen Geldwäsche im Fürstentum Liechtenstein dürfen nicht überdecken, dass auch in Deutschland die Vorschriften zur Abschöpfung von Verbrechensgewinnen verbesserungsbedürftig sind.
Bereits 1998 belief sich der Wert der von der Organisierten Kriminalität erzielten Gewinne auf über 1 Mrd. DM. Aber weniger als 10 % konnten sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden. Es ist nicht erkennbar, dass sich an dieser unbefriedigenden Situation seitdem Grundlegendes geändert hat.
Deshalb müssen wir unser gesetzliches Instrumentarium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Abschöpfung von Verbrechensgewinnen weiter verbessern.
Unabhängig von den Überlegungen innerhalb der EU, die europäische Geldwäscherichtlinie von 1991 zu überarbeiten, müssen wir in Deutschland erkannte Möglichkeiten zur Verbesserung des geltenden Rechts unverzüglich verwirklichen. Hierzu zählen
- Die Ergänzung des Katalogs von Taten, bei denen das Waschen der Gewinne als Geldwäsche verfolgt werden kann (sog. Vortaten), auf alle für Organisierte Kriminalität typische Taten unter Einschluss der Steuerhinterziehung.
- Die Einbeziehung von weiteren Berufen in den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes (Identifizierungs- und Verdachtsmeldepflicht), bei denen die Gefahr der Mitwirkung an Geldwäsche besteht, z.B. Kasinobetreiber.
- Die Schaffung klarer Regelungen für Beschlagnahme und Einziehung, insbesondere die Streichung der Bestimmung, dass ein Vermögenswert nicht dem Verfall unterliegt, wenn der Verletzte einen (Schadensersatz-) Anspruch gegen den Täter hat, auch wenn dieser nicht geltend gemacht wird.
- Die Erleichterung des Nachweises, dass Vermögen aus Straftaten stammt.
Die Sicherheitsbehörden müssen wöchentlich Millionenbeträge, die nach aller kriminalistischer Erfahrung aus Straftaten herrühren, nur deshalb den Geldwäschern zurückgeben, weil die Personen, bei denen die Gelder festgestellt wurden, jede Angabe über die Herkunft des Geldes verweigern.
Die 1998 erfolgte Herabsetzung der Verdachtsschwelle für die (vorläufige) Sicherstellung war hilfreich. Sie ist jedoch nicht ausreichend. Personen, bei denen 'verdächtiges Geld' festgestellt wird, müssen zumindest verpflichtet werden darzulegen, woher das Geld stammt. Dies ist um so notwendiger, als die Staatskasse derzeit immer wieder mit horrenden Schadensersatzforderungen für die vorübergehende Sicherstellung von Vermögenswerten konfrontiert wird. Es kann aber nicht richtig sein, dass sie so noch zur Finanzierung der Organisierten Kriminalität einen Beitrag aus Steuermitteln leisten muss.
Daneben sollte eine deutliche Verlängerung der Sicherstellungsfristen geprüft werden.
- Die Möglichkeiten der polizeirechtlichen Sistierung von Verbrechensgewinnen sind auszuschöpfen.
Neben die gesetzlichen Veränderungen müssen organisatorische und institutionelle Neuerungen sowie die Verbesserung von Ausbildung und Kommunikation der Strafverfolgungsorgane treten. Es ist zu begrüßen, dass zwischenzeitlich in den Ländern Spezial-Stellen bei Polizei und den Staats-anwaltschaften eingerichtet wurden, die sich schwerpunktmäßig mit Geldwäsche befassen. Aber:
- Beim Bundeskriminalamt fehlt bis heute eine zentrale Datei für Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz. Sie ist einzurichten, damit alle strafrechtlich relevanten Verdachtsanzeigen voll-ständig und zeitnah allen mit der Geldwäschebekämpfung betrauten Dienststellen zur Verfügung stehen.
- Zur Minderung von Vollzugsdefiziten ist eine justitielle Berichts- und Begründungspflicht für die Ablehnung bzw. Unterlassung von Maßnahmen der Gewinnabschöpfung einzuführen.
Die letzte Bundesregierung hatte den Kampf gegen die Geldwäsche aufgenommen, um so den Gewinn, das Hauptmotiv für Organisierte Kriminalität, abzuschöpfen. Sie hatte 1992 den Straftatbestand der Geldwäsche geschaffen. Ergänzt wurde der Straftatbestand durch das Geldwäschegesetz, damit die Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte gewinnen, wenn Schwarzgeld, z.B. aus dem Drogenhandel, in den legalen Wirtschaftskreislauf verbracht werden soll.
Die rot-grüne Bundesregierung aber hat zu allen o.a. Forderungen bisher keine Regelungsvorschläge vorgelegt. Wie auch sonst im Bereich der Inneren Sicherheit beschränkt sie sich auf Ankündigungen, etwas tun zu wollen.
Wir dürfen jedoch nicht zögern.
Kriminelle warten mit ihren Taten schließlich nicht, bis dieser Bundesregierung eine Reaktionsmöglichkeit eingefallen ist.
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