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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Marschewski: Organisierte Kriminalität durch intensivere Geldwäschebekämpfung an der Wurzel bekämpfen

Berlin (ots)

Im Anschluss an ein Expertengespräch zur
Problematik der Bekämpfung der Geldwäsche und der Gewinnabschöpfung
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Erwin Marschewski MdB:
Die Ermittlungen wegen Geldwäsche im Fürstentum Liechtenstein
dürfen nicht überdecken, dass auch in Deutschland die Vorschriften
zur Abschöpfung von Verbrechensgewinnen verbesserungsbedürftig sind.
Bereits 1998 belief sich der Wert der von der Organisierten
Kriminalität erzielten Gewinne auf über 1 Mrd. DM. Aber weniger als
10 % konnten sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden. Es ist nicht
erkennbar, dass sich an dieser unbefriedigenden Situation seitdem
Grundlegendes geändert hat.
Deshalb müssen wir unser gesetzliches Instrumentarium zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Abschöpfung von Verbrechensgewinnen
weiter verbessern.
Unabhängig von den Überlegungen innerhalb der EU, die europäische
Geldwäscherichtlinie von 1991 zu überarbeiten, müssen wir in
Deutschland erkannte Möglichkeiten zur Verbesserung des geltenden
Rechts unverzüglich verwirklichen. Hierzu zählen
  • Die Ergänzung des Katalogs von Taten, bei denen das Waschen der Gewinne als Geldwäsche verfolgt werden kann (sog. Vortaten), auf alle für Organisierte Kriminalität typische Taten unter Einschluss der Steuerhinterziehung.
  • Die Einbeziehung von weiteren Berufen in den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes (Identifizierungs- und Verdachtsmeldepflicht), bei denen die Gefahr der Mitwirkung an Geldwäsche besteht, z.B. Kasinobetreiber.
  • Die Schaffung klarer Regelungen für Beschlagnahme und Einziehung, insbesondere die Streichung der Bestimmung, dass ein Vermögenswert nicht dem Verfall unterliegt, wenn der Verletzte einen (Schadensersatz-) Anspruch gegen den Täter hat, auch wenn dieser nicht geltend gemacht wird.
  • Die Erleichterung des Nachweises, dass Vermögen aus Straftaten stammt.
Die Sicherheitsbehörden müssen wöchentlich Millionenbeträge, die
nach aller kriminalistischer Erfahrung aus Straftaten herrühren, nur
deshalb den Geldwäschern zurückgeben, weil die Personen, bei denen
die Gelder festgestellt wurden, jede Angabe über die Herkunft des
Geldes verweigern.
Die 1998 erfolgte Herabsetzung der Verdachtsschwelle für die
(vorläufige) Sicherstellung war hilfreich. Sie ist jedoch nicht
ausreichend. Personen, bei denen 'verdächtiges Geld' festgestellt
wird, müssen zumindest verpflichtet werden darzulegen, woher das Geld
stammt. Dies ist um so notwendiger, als die Staatskasse derzeit immer
wieder mit horrenden Schadensersatzforderungen für die vorübergehende
Sicherstellung von Vermögenswerten konfrontiert wird. Es kann aber
nicht richtig sein, dass sie so noch zur Finanzierung der
Organisierten Kriminalität einen Beitrag aus Steuermitteln leisten
muss.
Daneben sollte eine deutliche Verlängerung der
Sicherstellungsfristen geprüft werden.
- Die Möglichkeiten der polizeirechtlichen Sistierung von
Verbrechensgewinnen sind auszuschöpfen.
Neben die gesetzlichen Veränderungen müssen organisatorische und
institutionelle Neuerungen sowie die Verbesserung von Ausbildung und
Kommunikation der Strafverfolgungsorgane treten. Es ist zu begrüßen,
dass zwischenzeitlich in den Ländern Spezial-Stellen bei Polizei und
den Staats-anwaltschaften eingerichtet wurden, die sich
schwerpunktmäßig mit Geldwäsche befassen. Aber:
  • Beim Bundeskriminalamt fehlt bis heute eine zentrale Datei für Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz. Sie ist einzurichten, damit alle strafrechtlich relevanten Verdachtsanzeigen voll-ständig und zeitnah allen mit der Geldwäschebekämpfung betrauten Dienststellen zur Verfügung stehen.
  • Zur Minderung von Vollzugsdefiziten ist eine justitielle Berichts- und Begründungspflicht für die Ablehnung bzw. Unterlassung von Maßnahmen der Gewinnabschöpfung einzuführen.
Die letzte Bundesregierung hatte den Kampf gegen die Geldwäsche
aufgenommen, um so den Gewinn, das Hauptmotiv für Organisierte
Kriminalität, abzuschöpfen. Sie hatte 1992 den Straftatbestand der
Geldwäsche geschaffen. Ergänzt wurde der Straftatbestand durch das
Geldwäschegesetz, damit die Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte
gewinnen, wenn Schwarzgeld, z.B. aus dem Drogenhandel, in den legalen
Wirtschaftskreislauf verbracht werden soll.
Die rot-grüne Bundesregierung aber hat zu allen o.a. Forderungen
bisher keine Regelungsvorschläge vorgelegt. Wie auch sonst im Bereich
der Inneren Sicherheit beschränkt sie sich auf Ankündigungen, etwas
tun zu wollen.
Wir dürfen jedoch nicht zögern.
Kriminelle warten mit ihren Taten schließlich nicht, bis dieser
Bundesregierung eine Reaktionsmöglichkeit eingefallen ist.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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