CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lamers: Antrag der Bundesregierung zur KFOR-Verlängerung - keine klare Entscheidungsgrundlage
Berlin (ots)
Zu dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (BT-Drs. 14/3454) und dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen parlamentarischen Verfahren erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Lamers MdB:
Die Bundesregierung geht leichtfertig und oberflächlich mit der Frage der Verlängerung des KFOR-Mandates für die Bundeswehr um. Mit dem von ihr vorgeschlagenen parlamentarischen Verfahren und dem von ihr vorgelegten Antragstext wird sie der Tragweite dieses Beschlusses nicht gerecht. Sie geht nicht nur unangemessen mit dem Parlament um, sondern auch mit der Bundeswehr, die einen Anspruch darauf hat, dass diese Fragen von Bundesregierung und Parlament mit größter Sorgfalt vorbereitet werden.
Aufgrund selbst verschuldeter Terminschwierigkeiten der Bundesregierung soll der Bundestag innerhalb 1 1/21/2 Tagen unter Umgehung der parlamentarischen Fristen den Antrag der Bundesregierung in die Ausschüsse überweisen, dort beraten und abschließend im Plenum beschließen. Aufgrund der deutsch-französischen Regierungskonsultationen am Freitag den 9. Juni in Mainz könnten der Bundeskanzler, der Außen- und Verteidigungsminister an einer Plenardebatte an diesem Tag in Berlin nicht teilnehmen, weshalb diese noch am Donnerstag zuvor stattfinden soll.
Die Bundesregierung weiß seit einem Jahr, dass der Bundestag in diesen Tagen die Verlängerung des KFOR-Mandates, dass ansonsten am 11. Juni ausläuft, beschließen muss. Sie selbst hat den Termin der deutsch-französischen Regierungskonsultationen festgelegt. Der Bundestag soll nun die Schlamperei in der Terminkoordination der Bundesregierung ausbaden und im Hauruck-Verfahren die Verlängerung des Mandats beschließen. Die Bundesregierung macht es dem Parlament damit nicht leicht, nicht nur der Opposition.
Über diese terminliche Panne könnte man hinwegsehen, wenn der Antrag der Bundesregierung klar und präzise formuliert wäre. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Antragstext enthält drei scherwiegende Unklarheiten, die Klarstellungen von Seiten der Bundesregierung erfordern:
1. So steht die Frage im Raum, ob Ziff. 6 des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 11. Juni 1999 (BT-Drs 14/1133) zur deutschen Beteiligung an KFOR, dessen Regelungen laut neuem Antragstext fortgelten sollen, auch weiterhin Gültigkeit hat. Diese Ziff. 6 besagt: "Nach Ablauf von 12 Monaten wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der Frage der Fortdauer der Operation befassen." Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass diese Regelung als einzige des alten Antrages durch den neuen Antrag außer Kraft gesetzt wird. Aber der Wortlaut von Ziff. 6 (Fortdauer) lässt eher die umgekehrte Interpretation zu. Dies bestätigt die Bundesregierung, indem sie nun den Bundestag mit der Fortdauer der Operation in Form eines Antrages auf Verlängerung des Mandats befasst. Die Formulierung im neuen Antrag: "Die Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat.....sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen", lässt sehr wohl die Interpretation zu, dass der Bundestag jeweils nach 12 Monaten mit der Fortdauer zu befassen ist.
Diese Frage muss vor der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag geklärt werden.
2. Die Finanzierung des KFOR-Engagements will die Bundesregierung laut Antragstext aus den in der Finanzplanung des Bundes unter "Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa" etatisierten Ausgaben in Höhe von 2 Mrd. DM decken, wozu auch das SFOR Engagement der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina zählt. Der Antrag vermittelt nun den Eindruck, dass insgesamt 2 Mrd. DM für den Zeitraum der geltenden Finanzplanung dafür zur Verfügung ständen. Die Formulierung müsste jedoch lauten, dass in der geltenden Finanzplanung bis 2003 für diese Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätspaktes 2 Mrd. DM jährlich, d.h. 8 Mrd. DM insgesamt vorgesehen sind. Für die zivilen Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätspaktes stellt die Bundesregierung zusätzlich 300 Mio. DM jährlich zur Verfügung, so dass sich eine Gesamtsumme von 9,2 Mrd. DM für den Stabilitätspakt bis 2003 ergibt.
3. Unklar ist auch die Frage der Etatisierung im Bundeshaushalt. Die Bundesregierung gibt für den geltenden Finanzplan die Etatisierung in Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung), Kapitel 6004 Titel 547 03 an. Dies aber ist die Etatisierung für das Haushaltsjahr 2000. Schon für das Haushaltsjahr 2001 gibt die Bundesregierung auf Nachfrage keine Antwort, wie die Etatisierung erfolgen soll.
So unklar, wie die Angaben zur Finanzierung formuliert sind, drängt sich der Eindruck auf, die Bundesregierung wolle die tatsächlichen Kosten und ihre Etatisierung nicht präzise darlegen.
Der Bundestag aber benötigt eine klare Entscheidungsbasis. Der vorgelegte Antrag besteht aus elf Zeilen. Man kann sich nicht vorstellen, dass zwei Ministerien nicht in der Lage sind, diese so zu formulieren, dass für den Deutschen Bundestag eine klare Entscheidungsbasis gegeben ist. Die Bundesregierung ist aufgefordert, entsprechende Klarstellungen umgehend vorzunehmen.
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