CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach/Marschewski: Der Tarif-abschluss für den öffentlichen Dienst muss auch auf Beamte übertragen werden - alles andere wäre unfair und willkürlich
Berlin (ots)
Zur Absicht der Bundesregierung, Beamte vom Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst abzukoppeln, erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und deren innenpolitische Sprecher, Erwin Marschewski MdB:
Der Tarifabschluss für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst muss auch auf die Beamten übertragen werden. Die Absicht der Bundesregierung, sich bei der Entwicklung der Bezüge der Beamten und Pensionäre nicht, wie bisher üblich, am Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu orientieren, sondern nur an einem (teilweisen) Inflationsausgleich, ist unfair und ungerecht gegenüber den Beamten.
Es besteht zwar kein rechtlicher Automatismus zwischen Tariferhöhung und Anpassung der Beamtenbezüge. Eine entsprechende Koppelung wurde bisher aber immer praktiziert. Sie wurde lediglich durch zeitversetzte Anpassungen der Beamtenbezüge (einige Monate später als die Tariferhöhung für die Arbeiter und Angestellten) und durch den im Versorgungsgesetz vorgesehenen "Abschlag" von jährlich 0,2% im Verhältnis zur Tariferhöhung zur Bildung sogenannter Versorgungsrücklagen marginal variiert.
Jetzt will Rot-Grün auf einmal die Anpassung der Beamtenbezüge grundsätzlich von der Tariferhöhung für die Arbeiter und die Angestellten im öffentlichen Dienst abkoppeln - ohne jede Begründung oder gar sachliche Rechtfertigung.
Den Beamten wird im Gegensatz zu den anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes ein "Sonderopfer" auferlegt. Wenn in den öffentlichen Haushalten gespart werden muss, dann bei allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, also auch bei den Arbeitern und Angestellten. Aber die Bundesregierung hat dort nicht die Macht und nicht die Courage, dies gegenüber den Gewerkschaften durchzusetzen. Der Affront mit ÖTV und DAG wird bewusst gescheut. Bei den Beamten braucht man diese Rücksicht nicht zu nehmen, hier kann der Staat einseitig -durch bundesgesetzliche Regelung- die Anpassung der Besoldung festlegen.
Sachlich ist die Diskriminierung der Beamten gegenüber den Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht zu begründen. Die Begründung für die Differenzierung ist allein eine politische: Hier kann der Staat einseitig regeln, bei den Arbeitern und Angestellten hat er es mit Gewerkschaften zu tun. Ein Streik der Müllmänner und Krankenschwestern soll nicht provoziert werden; Beamte dürfen nicht streiken.
Gemäß § 14 BBesG wird die Besoldung "entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung" angepasst. Es mag ja sein, dass Schuldenabbau ein Argument ist, die Gehälter der "Staatsdiener" nicht wie die Gehälter in der freien Wirtschaft ansteigen zu lassen. Nur: Dann muss das für alle "Staatsdiener" gelten, nicht nur für eine Gruppe. Die Beamten dürfen nicht willkürlich schlechter gestellt werden als andere Bedienstete des öffentlichen Dienstes.
Die von Schily geplante Maßnahme ist langfristig auch ein Schlag gegen die Institution des Beamtentums, weil dadurch den Beamten verdeutlicht wird, dass sie ohne das für sie verfassungsrechtlich vorgegebene Streikverbot letztlich machtlos sind. Das kann eine innere Abkehr der Beamten von ihrem Rechtsstatus zur Folge haben. Verfolgt Rot-Grün vielleicht das Ziel einer Ent-Beamtung, einer schleichenden Auflösung des Beamtentums? Gute Leute werden es sich jedenfalls doppelt und dreifach überlegen, ob sie noch Beamter werden sollen.
Die Maßnahme ist auch unfair, weil nicht zu begründen ist, warum ein "Spitzenverdiener" im Bereich der Angestellten (I BAT) eine deutliche Gehaltsverbesserung erhält, während ein Beamter des einfachen oder mittleren Dienstes mit relativ bescheidenem Einkommen oder ein Pensionär mit A 5 nur den Inflationsausgleich erhalten soll. Der hohe gut verdienende Ministerialbeamte ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Die Abkopplung vom Tarifabschluss trifft gerade die kleinen Beamten, die bislang schon von Rot-Grün stiefmütterlich behandelt wurden: * Belastungen durch die sogenannte Ökosteuer hat Rot-Grün durch Senkung des Rentenbeitrags zwar für Arbeitnehmer kompensiert, nicht jedoch für Beamte und Pensionäre - sie zahlen voll, * den demografischen Faktor in der Rentenversicherung hat Rot-Grün ohne Aussicht auf eine Ersatzlösung ausgesetzt, während die entsprechende beamtenrechtliche Regelung (Gehaltsabzug bei Beamten / Pensionären sowie Zuführung zur Versorgungsrücklage) nach wie vor unverändert in Kraft ist, * schon im letzten Jahr wurden die Beamtenbezüge - unter Ausnutzung des Streikverbots der Beamten - erst mit mehrmonatiger Verzögerung angepasst, obwohl Politik und Fachleute einig waren, dass nach Einführung der Versorgungsrücklage für eine verzögerte oder geschmälerte Übernahme von Tarifabschlüssen kein Grund mehr besteht.
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