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Geis: Werden in Deutschland zu schnell Hausdurchsuchungen angeordnet?
Berlin (ots)
Zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 05. Mai 2000 zu den inhaltlichen Anforderungen eines Durchsuchungsbeschlusses, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG). Nicht selten geraten dabei die Betroffenen in höchste Aufregung oder verfallen in eine oft länger anhaltende Depression. Nach Paragraph 102 StPO ist eine Durchsuchung der Wohnung dann möglich, wenn sich der Wohnungsinhaber einer Straftat verdächtig gemacht hat. Sicher sind solche Maßnahmen erforderlich, wenn es um Beweissicherung geht und diese Beweissicherung anders nicht möglich ist, als durch diesen schwerwiegenden Eingriff in ein wichtiges Grundrecht. Der die Durchsuchung beantragende Staatsanwalt und der den Durchsuchungsbeschluss erlassende Richter sind gehalten, genau abzuwägen, ob ein solch schwerwiegender Eingriff notwendig ist, zumal von einer solchen Maßnahme nicht selten völlig unverdächtige Mitbewohner ebenfalls betroffen sind. Deshalb ist mit höchster Sorgfalt vorzugehen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 05. Mai 2000 beweist jedenfalls, dass diese notwendige Sorgfalt im konkreten Fall nicht eingehalten worden ist. Es stellt sich daher die Frage, ob die Rechtsvorschriften, welche eine Durchsuchung ermöglichen, nicht präzise verfasst werden müssen, um Unrecht besser ausschließen zu können.
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