CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy/Otto: Der Ermächtigungs-Bluff
Berlin (ots)
Die parlamentarischen Beratungen über eine Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes werden in dieser Woche abgeschlossen. Dazu erklären der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB, und der Berichterstatter Norbert Otto MdB:
Koalition und CDU/CSU haben sich heute im Schluss-Durchgang des parlamentarischen Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nicht darauf verständigen können, das Altschuldenhilfe-Gesetz um einen konkreten Entlastungsschritt für Wohnungsunternehmen zu ergänzen, die ihren hohen Wohnungs-Leerständen mit Abriss- und Rückbaumassnahmen begegnen müssen und insoweit von den Altverbindlichkeiten befreit werden sollten. Mit dem Vorschlag einer Verordnungs-Ermächtigung gibt Rot/Grün immerhin erstmals zu, dass konkreter Handlungsbedarf besteht, für dessen Umsetzung die CDU/CSU seit ihrem Antrag im November letzten Jahres konsequent eintritt. Und Rot/Grün muss auch eingestehen, dass das bis dahin von ihr vertretene Argument, es gelte die Ergebnisse einer Fachkommission zur Untersuchung des Strukturwandels in den neuen Ländern bis zum Herbst abzuwarten, nur ein taktisches Feigenblatt war. Dieses leichtfertige Spiel auf dem Rücken der teilweise existenzgefährdeten Wohnungswirtschaft und angesichts drängender städtebaulicher und sozialer Probleme in Ostdeutschland darf jetzt nicht durch eine "Ermächtigungs"-Klausel fortgesetzt werden, die die Bundesregierung terminlich in keiner Weise in die Pflicht nimmt - ganz abgesehen von dem offenkundigen Offenbarungseid einer Parlamentsmehrheit, den die Unionsfraktion grundsätzlich ablehnt.
Wir haben im Ausschuss diese Ermächtigungs-Klausel als "Luftnummer" zurück gewiesen. Die unverbindliche Absichts-Erklärung, die an Eichels bisherigem Veto nichts zu ändern vermag, nutzt niemandem und gibt niemandem in der Wohnungswirtschaft Rechtssicherheit.
Die Unionsfraktion wird deshalb in der zweiten Lesung der Novelle am kommenden Freitag noch einmal diese Anträge zur Abstimmung stellen:
Entlastung von den Altschulden für Wohnungsunternehmen, bei denen der Leerstand bei mindestens 15 % liegt und die ein Unternehmenskonzept vorlegen, aus dem die beabsichtigten Abriss-, Modernisierungs- und Wohnumfeldmaßnahmen ersichtlich sind Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Entlastung ist, dass sich das Land an der Bewältigung der weiteren leerstandsbedingten finanziellen Lasten angemessen beteiligt.
Vorziehung des Zeitpunkts, nachdem bestandskräftige Restitutionsentscheidungen keine Auswirkungen mehr auf die Altschulden-Teilentlastung haben sollen, von Ende 1999 auf Ende 1998. Nur so lassen sich spürbare Entlastungen für Wohnungsunternehmen herbeiführen, die auf Grund einer sehr hohen Zahl von sogenannten Negativrestitutionen besonders belastet werden.
Begrenzung des Ablösebetrages bei der vorgesehenen Freikaufsregelung auf 100 DM/qm (der Regierungsentwurf sieht hier 200 DM/qm vor).
Einführung einer gesetzlichen Bagatellgrenze (bei einem Bestand von mehr als 200 Wohnungen) zur Reduzierung des Prüfungsaufwands und damit zur beschleunigten Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Prüfverfahrens für das Nichtvertretenmüssen bei den Privatisierungsauflagen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell