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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy/Otto: Der Ermächtigungs-Bluff

Berlin (ots)

Die parlamentarischen Beratungen über eine
Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes werden in dieser Woche
abgeschlossen. Dazu erklären der wohnungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB, und der
Berichterstatter Norbert Otto MdB:
Koalition und CDU/CSU haben sich heute im Schluss-Durchgang des
parlamentarischen Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
nicht darauf verständigen können, das Altschuldenhilfe-Gesetz um
einen konkreten Entlastungsschritt für Wohnungsunternehmen zu
ergänzen, die ihren hohen Wohnungs-Leerständen mit Abriss- und
Rückbaumassnahmen begegnen müssen und insoweit von den
Altverbindlichkeiten befreit werden sollten. Mit dem Vorschlag einer
Verordnungs-Ermächtigung gibt Rot/Grün immerhin erstmals zu, dass
konkreter Handlungsbedarf besteht, für dessen Umsetzung die CDU/CSU
seit ihrem Antrag im November letzten Jahres konsequent eintritt. Und
Rot/Grün muss auch eingestehen, dass das bis dahin von ihr vertretene
Argument, es gelte die Ergebnisse einer Fachkommission zur
Untersuchung des Strukturwandels in den neuen Ländern bis zum Herbst
abzuwarten, nur ein taktisches Feigenblatt war. Dieses leichtfertige
Spiel auf dem Rücken der teilweise existenzgefährdeten
Wohnungswirtschaft und angesichts drängender städtebaulicher und
sozialer Probleme in Ostdeutschland darf jetzt nicht durch eine
"Ermächtigungs"-Klausel fortgesetzt werden, die die Bundesregierung
terminlich in keiner Weise in die Pflicht nimmt - ganz abgesehen von
dem offenkundigen Offenbarungseid einer Parlamentsmehrheit, den die
Unionsfraktion grundsätzlich ablehnt.
Wir haben im Ausschuss diese Ermächtigungs-Klausel als
"Luftnummer" zurück gewiesen. Die unverbindliche Absichts-Erklärung,
die an Eichels bisherigem Veto nichts zu ändern vermag, nutzt
niemandem und gibt niemandem in der Wohnungswirtschaft
Rechtssicherheit.
Die Unionsfraktion wird deshalb in der zweiten Lesung der Novelle
am kommenden Freitag noch einmal diese Anträge zur Abstimmung
stellen:
Entlastung von den Altschulden für Wohnungsunternehmen, bei denen
der Leerstand bei mindestens 15 % liegt und die ein
Unternehmenskonzept vorlegen, aus dem die beabsichtigten Abriss-,
Modernisierungs- und Wohnumfeldmaßnahmen ersichtlich sind Weitere
Voraussetzung für die Gewährung der Entlastung ist, dass sich das
Land an der Bewältigung der weiteren leerstandsbedingten finanziellen
Lasten angemessen beteiligt.
Vorziehung des Zeitpunkts, nachdem bestandskräftige
Restitutionsentscheidungen keine Auswirkungen mehr auf die
Altschulden-Teilentlastung haben sollen, von Ende 1999 auf Ende 1998.
Nur so lassen sich spürbare Entlastungen für Wohnungsunternehmen
herbeiführen, die auf Grund einer sehr hohen Zahl von sogenannten
Negativrestitutionen besonders belastet werden.
Begrenzung des Ablösebetrages bei der vorgesehenen
Freikaufsregelung auf 100 DM/qm (der Regierungsentwurf sieht hier 200
DM/qm vor).
Einführung einer gesetzlichen Bagatellgrenze (bei einem Bestand
von mehr als 200 Wohnungen) zur Reduzierung des Prüfungsaufwands und
damit zur beschleunigten Durchführung des gesetzlich vorgegebenen
Prüfverfahrens für das Nichtvertretenmüssen bei den
Privatisierungsauflagen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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