CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Fink/Zöller: Union fordert bessere Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale Pflegeversicherung
Berlin (ots)
Anlässlich der Präsentation des Antrags zur Zukunft der sozialen Pflegeversicherung erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Lohmann MdB und die beiden Berichterstatter, Ulf Fink MdB und Wolfgang Zöller MdB:
Die von CDU und CSU maßgeblich gestaltete Pflegeversicherung hat seit ihrer Einführung zu einer Reihe von beachtlichen Erfolgen in der Versorgung pflegebedürftiger Personen beigetragen. So werden derzeit rd. 1,9 Millionen Pflegebedürftige unterstützt, davon 550.000 Personen in Heimen. In der Pflegeinfrastruktur stehen rd. 13.000 ambulante Dienste sowie ca. 8.600 vollstationäre Einrichtungen zur Verfügung. Für rd. 600.000 häusliche Pflegepersonen zahlt die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge von insgesamt 2,2 Mrd. DM. Die Sozialhilfe ist bei der Hilfe zur Pflege seit 1994 um rd. 10 Mrd. DM jährlich entlastet worden. Das gesamte Leistungsvolumen der Pflegeversicherung beläuft sich derzeit auf etwa 32 Mrd. DM pro Jahr.
Obwohl die soziale Pflegeversicherung äußerst erfolgreich seit ihrer Einführung vor 5 Jahren ist, gibt es auch kritische Stimmen. Beklagt werden vor allem Mängel bei der Qualität pflegerischer Leistungen und die unzureichende Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale Pflegeversicherung.
Berichte in den Medien über Vernachlässigungen, Misshandlungen und unterlassene Hilfeleistungen in der Pflege haben in den vergangenen Monaten die Öffentlichkeit aufgeschreckt und signalisieren Handlungsbedarf. Die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen ist eine ethisch und moralisch verantwortungsvolle gesellschaftliche Aufgabe, die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten von der sozialen Pflegeversicherung zu leisten ist. Die Altenpflege darf nicht durch finanzielle Interessen und Fehlverhalten einzelner Leistungserbringer in Misskredit gebracht werden. Der Gesetzgeber ist hier gehalten, solche Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind häufig nicht in der Lage, ihre Rechte geltend zu machen und durchzusetzen. Hier müssen sie durch geeignete Maßnahmen der Leistungsträger unterstützt werden. Aber auch Ärzte und Pflegekräfte sind häufig durch zu hohe bürokratische Anforderungen und durch die Belastung, welche die Pflege mit sich bringt, überfordert. Hier muss durch Verbesserung der Qualifikation und Zahl der Fachkräfte gegengesteuert werden.
Darüber hinaus müssen die Kontrollmöglichkeiten für Heimaufsicht und Medizinischen Dienst verbessert werden. Es reicht nicht aus, wie von der Bundesgesundheitsministerin im Referentenentwurf jetzt vorgeschlagen, Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst nur nach vorheriger Anmeldung durchzuführen. Vielmehr müssen Heimaufsicht und Medizinischer Dienst das uneingeschränkte Recht erhalten, gemeinsame Kontrollen jederzeit und ohne vorherige Anmeldung durchführen zu können.
Auf regionaler Ebene sind ferner Arbeitsgemeinschaften anzuregen oder zu fördern, in denen Pflegekassen, Medizinischer Dienst, Sozialhilfeträger, Heimaufsicht und Pflegeheime ihre Bemühungen zur Qualitätssicherung in Pflegeheimen koordinieren sollen.
Schließlich setzen Verbesserungen der Qualität pflegerischer Leistungen voraus, dass die insoweit einschlägigen Regelungen des Heimgesetzes, des SGB XI und des BSHG harmonisiert werden. Allerdings darf die notwendige Harmonisierung nicht zu einer Vermischung der rechtssystematisch zu trennenden Regelungskreise von Ordnungsrecht und Leistungsrecht führen. Deshalb müssen die Aufgabenkreise exakt definiert werden. Die Mindeststandards sind durch das Ordnungsrecht zu setzen, im Rahmen leistungsrechtlicher Vereinbarungen können weitergehende Festlegungen getroffen werden.
Auch die Versorgung von Demenzkranken ist nicht ausreichend. Als misslich wird von den betroffenen Angehörigen und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft vor allen Dingen empfunden, dass die allgemeine Betreuung der Demenzkranken noch immer nicht als Verrichtung im Begriffskatalog der Pflegeversicherung enthalten ist. Damit erhalten ca. 50.000 an Demenz erkrankte Personen keine Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Nach wissenschaftlichen Berechnungen leben derzeit etwa 1,2 bis 1,6 Millionen Demenzkranke in Deutschland. Davon werden über 80 % derzeit zu Hause betreut. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl an Demenz erkrankter Personen in den nächsten 30 Jahren auf bis zu 2,5 Millionen steigen wird. Dies wird eine erhebliche Herausforderung für die Pflegenden und für unsere Gesellschaft sein. Aus diesem Grunde ist es geboten, Demenzkranke, die in einem bestimmten Umfang der allgemeinen Betreuung bedürfen, in die soziale Pflegeversicherung einzubeziehen.
Die Bundesregierung wird mit ihren Vorschlägen den Bedürfnissen der Demenzkranken nicht gerecht. Ihr Ansatz, Angehörige von Pflegebedürftigen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Tagespflege einmal pro Woche zu entlasten, reißt die Demenzkranken aus dem gewohnten Umfeld heraus und wird damit zur Belastung für die Kranken und ihre Angehörigen.
Die Union schlägt daher vor, einen Hilfebedarf für die allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung in zeitlich begrenztem Umfang zu gewähren, zumindest jedoch eine individuell am Bedarf ausgerichtete Inanspruchnahme von ehrenamtlichen Helfern und häuslichen Diensten zur allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung von Demenzkranken zu ermöglichen. Damit kann auch eine Entlastung der physisch und psychisch oftmals sehr stark belasteten Angehörigen von Demenzkranken erreicht werden.
Entgegen den Behauptungen der Bundesregierung ist dieser Vorschlag nach Auffassung der Pflegekassen auch finanzierbar.
Hätte die Bundesregierung nicht in die Pflegekassen gegriffen, wäre die Finanzierung ohne weiteres zu bewerkstelligen. Denn mit der Absenkung der Beiträge der Arbeitslosenhilfeempfänger, die im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes 1999 erfolgte, gehen der Pflegekasse jährlich 400 Mio. DM verloren. Weitere Einnahmeverluste erleidet die soziale Pflegeversicherung durch die Aussetzung der nettolohnbezogenen Rentenanpassung. Durch diese Maßnahme fehlen 240 Mio. DM in den Pflegekassen.
Geht man davon aus, dass die Bundesregierung bei ihren Berechnungen für Leistungsverbesserungen zugunsten von Demenzkranken ein Finanzvolumen von 500 Mio. DM zugrunde legt, so könnte mit der Rückgängigmachung der Absenkung der Beiträge der Arbeitslosenhilfebezieher also insgesamt mindestens ein Betrag von 900 Mio. DM für Demenzkranke und ihre Angehörigen bereit gestellt werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch in Zukunft darauf achten, dass die rot/grüne Bundesregierung das Erfolgsmodell Pflegeversicherung nicht gefährdet. Wir werden uns an einer Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Pflege aktiv beteiligen, weil wir wollen, dass die Pflegeversicherung den künftigen Herausforderungen gewachsen ist.
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