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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Fink/Zöller: Union fordert bessere Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale Pflegeversicherung

Berlin (ots)

Anlässlich der Präsentation des Antrags zur Zukunft der sozialen
Pflegeversicherung erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Lohmann MdB und die beiden
Berichterstatter, Ulf Fink MdB und Wolfgang Zöller MdB:
Die von CDU und CSU maßgeblich gestaltete Pflegeversicherung hat
seit ihrer Einführung zu einer Reihe von beachtlichen Erfolgen in der
Versorgung pflegebedürftiger Personen beigetragen. So werden derzeit
rd. 1,9 Millionen Pflegebedürftige unterstützt, davon 550.000
Personen in Heimen. In der Pflegeinfrastruktur stehen rd. 13.000
ambulante Dienste sowie ca. 8.600 vollstationäre Einrichtungen zur
Verfügung. Für rd. 600.000 häusliche Pflegepersonen zahlt die
Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge von insgesamt 2,2 Mrd.
DM. Die Sozialhilfe ist bei der Hilfe zur Pflege seit 1994 um rd. 10
Mrd. DM jährlich entlastet worden. Das gesamte Leistungsvolumen der
Pflegeversicherung beläuft sich derzeit auf etwa 32 Mrd. DM pro Jahr.
Obwohl die soziale Pflegeversicherung äußerst erfolgreich seit
ihrer Einführung vor 5 Jahren ist, gibt es auch kritische Stimmen.
Beklagt werden vor allem Mängel bei der Qualität pflegerischer
Leistungen und die unzureichende Einbeziehung von Demenzkranken in
die soziale Pflegeversicherung.
Berichte in den Medien über Vernachlässigungen, Misshandlungen und
unterlassene Hilfeleistungen in der Pflege haben in den vergangenen
Monaten die Öffentlichkeit aufgeschreckt und signalisieren
Handlungsbedarf. Die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen ist eine
ethisch und moralisch verantwortungsvolle gesellschaftliche Aufgabe,
die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten von der sozialen
Pflegeversicherung zu leisten ist. Die Altenpflege darf nicht durch
finanzielle Interessen und Fehlverhalten einzelner Leistungserbringer
in Misskredit gebracht werden. Der Gesetzgeber ist hier gehalten,
solche Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind häufig nicht in der Lage,
ihre Rechte geltend zu machen und durchzusetzen. Hier müssen sie
durch geeignete Maßnahmen der Leistungsträger unterstützt werden.
Aber auch Ärzte und Pflegekräfte sind häufig durch zu hohe
bürokratische Anforderungen und durch die Belastung, welche die
Pflege mit sich bringt, überfordert. Hier muss durch Verbesserung der
Qualifikation und Zahl der Fachkräfte gegengesteuert werden.
Darüber hinaus müssen die Kontrollmöglichkeiten für Heimaufsicht
und Medizinischen Dienst verbessert werden. Es reicht nicht aus, wie
von der Bundesgesundheitsministerin im Referentenentwurf jetzt
vorgeschlagen, Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst nur
nach vorheriger Anmeldung durchzuführen. Vielmehr müssen Heimaufsicht
und Medizinischer Dienst das uneingeschränkte Recht erhalten,
gemeinsame Kontrollen jederzeit und ohne vorherige Anmeldung
durchführen zu können.
Auf regionaler Ebene sind ferner Arbeitsgemeinschaften anzuregen
oder zu fördern, in denen Pflegekassen, Medizinischer Dienst,
Sozialhilfeträger, Heimaufsicht und Pflegeheime ihre Bemühungen zur
Qualitätssicherung in Pflegeheimen koordinieren sollen.
Schließlich setzen Verbesserungen der Qualität pflegerischer
Leistungen voraus, dass die insoweit einschlägigen Regelungen des
Heimgesetzes, des SGB XI und des BSHG harmonisiert werden. Allerdings
darf die notwendige Harmonisierung nicht zu einer Vermischung der
rechtssystematisch zu trennenden Regelungskreise von Ordnungsrecht
und Leistungsrecht führen. Deshalb müssen die Aufgabenkreise exakt
definiert werden. Die Mindeststandards sind durch das Ordnungsrecht
zu setzen, im Rahmen leistungsrechtlicher Vereinbarungen können
weitergehende Festlegungen getroffen werden.
Auch die Versorgung von Demenzkranken ist nicht ausreichend. Als
misslich wird von den betroffenen Angehörigen und der Deutschen
Alzheimer Gesellschaft vor allen Dingen empfunden, dass die
allgemeine Betreuung der Demenzkranken noch immer nicht als
Verrichtung im Begriffskatalog der Pflegeversicherung enthalten ist.
Damit erhalten ca. 50.000 an Demenz erkrankte Personen keine
Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Nach
wissenschaftlichen Berechnungen leben derzeit etwa 1,2 bis 1,6
Millionen Demenzkranke in Deutschland. Davon werden über 80 % derzeit
zu Hause betreut. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl an Demenz
erkrankter Personen in den nächsten 30 Jahren auf bis zu 2,5
Millionen steigen wird. Dies wird eine erhebliche Herausforderung für
die Pflegenden und für unsere Gesellschaft sein. Aus diesem Grunde
ist es geboten, Demenzkranke, die in einem bestimmten Umfang der
allgemeinen Betreuung bedürfen, in die soziale Pflegeversicherung
einzubeziehen.
Die Bundesregierung wird mit ihren Vorschlägen den Bedürfnissen
der Demenzkranken nicht gerecht. Ihr Ansatz, Angehörige von
Pflegebedürftigen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Tagespflege einmal pro Woche zu entlasten, reißt die Demenzkranken
aus dem gewohnten  Umfeld heraus und wird damit zur Belastung für die
Kranken und ihre Angehörigen.
Die Union schlägt daher vor, einen Hilfebedarf für die allgemeine
Beaufsichtigung und Betreuung in zeitlich begrenztem Umfang zu
gewähren, zumindest jedoch eine individuell am Bedarf ausgerichtete
Inanspruchnahme von ehrenamtlichen Helfern und häuslichen Diensten
zur allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung von Demenzkranken zu
ermöglichen. Damit kann auch eine Entlastung der physisch und
psychisch oftmals sehr stark belasteten Angehörigen von Demenzkranken
erreicht werden.
Entgegen den Behauptungen der Bundesregierung ist dieser Vorschlag
nach Auffassung der Pflegekassen auch finanzierbar.
Hätte die Bundesregierung nicht in die Pflegekassen gegriffen,
wäre die Finanzierung ohne weiteres zu bewerkstelligen. Denn mit der
Absenkung der Beiträge der Arbeitslosenhilfeempfänger, die im Rahmen
des Haushaltssanierungsgesetzes 1999 erfolgte, gehen der Pflegekasse
jährlich 400 Mio. DM verloren. Weitere Einnahmeverluste erleidet die
soziale Pflegeversicherung durch die Aussetzung der
nettolohnbezogenen Rentenanpassung. Durch diese Maßnahme fehlen 240
Mio. DM in den Pflegekassen.
Geht man davon aus, dass die Bundesregierung bei ihren
Berechnungen für Leistungsverbesserungen zugunsten von Demenzkranken
ein Finanzvolumen von 500 Mio. DM zugrunde legt, so könnte mit der
Rückgängigmachung der Absenkung der Beiträge der
Arbeitslosenhilfebezieher also insgesamt mindestens ein Betrag von
900 Mio. DM für Demenzkranke und ihre Angehörigen bereit gestellt
werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch in Zukunft darauf achten,
dass die rot/grüne Bundesregierung das Erfolgsmodell
Pflegeversicherung nicht gefährdet. Wir werden uns an einer
Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Pflege aktiv beteiligen,
weil wir wollen, dass die Pflegeversicherung den künftigen
Herausforderungen gewachsen ist.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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