CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Naturschutzgebung darf nicht ein Diktat für die Waldbewirtschaftung werden
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Umsetzung der FFH-Richtlinie und die Naturschutzgesetzgebung erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Die FFH-Richtlinie enthält den unbestimmten Rechtsbegriff eines Verschlechterungsverbotes zu Lasten der Wald- und Landbesitzer. Nach allen bisherigen Erfahrungen kann es durch ideologisch gefärbte Festlegung des Begriffes zu sachlich nicht begründbaren Einschränkungen der Wald- und Landbewirtschaftung kommen. Wenn hier keine klare Auslegung im Sinne einer an den Fachgesetzen orientierten ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung geschaffen wird, ist zu befürchten, dass beispielsweise Waldbesitzer vorgeschrieben bekommen, welche und wie viel Baumarten sie zu pflanzen haben. Dabei würde man übersehen, dass das Wort "Nachhaltigkeit" aus der Forstwirtschaft stammt, und man dort durch entsprechende Wirtschaftsweise schon seit Jahrhunderten dem Naturschutzgedanken Rechnung trägt. Hier muss also Rechtsklarheit geschaffen werden.
Bei der angekündigten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sollte sich Minister Trittin davor hüten, die von CDU/CSU gesetzlich mit Mehrheit im Bundestag festgelegte finanzielle Ausgleichsregelung zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft zu ändern. Er sollte auch nicht versuchen, durch eine selbstherrliche Definition der guten fachlichen Praxis in Land- und Forstwirtschaft enteignungsgleiche Tatbestände zu schaffen. Dagegen wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit allen Mitteln wehren.
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