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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Lammert: Deutliche Verbesserungen für Stiftungen

Berlin (ots)

Zum Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zur
weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen erklärt der kultur-
und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Norbert Lammert MdB:
Der Vermittlungsausschuss schlägt Verbesserungen vor, die deutlich
über das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur weiteren steuerlichen
Förderung von Stiftungen hinausgehen. Über die Verbesserung der
Wirkungsmöglichkeiten bestehender Stiftungen und gemeinnütziger
Organisationen hinaus wird insbesondere die Neugründung von
Stiftungen ermutigt. Die unionsgeführten Länder hatten hierfür einen
gemeinsamen Antrag in den Bundesrat  eingebracht. Der Deutsche
Bundestag wird heute Nachmittag über die Ergebnisse des
Vermittlungsausschusses abstimmen. Damit wird in dem künftigen Gesetz
eine deutliche Handschrift der Union erkennbar.
Über den bisherigen Bundestagsbeschluss hinaus werden fünf
zusätzliche Regelungen vorgeschlagen:
  • Bei der Einkommens- und Gewerbesteuer wird ein weiterer Abzugsbetrag für die Neugründung von Stiftungen von höchstens 600 000 DM innerhalb von 10 Jahren für Zuwendungen in den Vermögensstock steuerbegünstigter Stiftungen gewährt. Dies ist eine deutliche Unterstützung des Stiftungsgedankens.
  • Der von der Koalition vorgenommene verbesserte Spendenabzug bei der Einkommenssteuer sowie bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von 40 000 DM, der bisher auf Stiftungen des privaten Rechts zur Förderung gemeinnütziger Zwecke beschränkt war, wird erweitert auf Stiftungen öffentlichen, und damit insbesondere kirchlichen Rechts. Diese Erweitung war notwendig, um die bestehenden Stiftungen kirchlichen Rechts an den Verbesserungen teilhaben zu lassen.
  • Bei der Neugründung von Stiftungen wird künftig eine unschädliche Ansparphase in den Vermögensstock für insgesamt drei Jahre vorgesehen. Diese Regelung dient der finanziellen Stärkung bzw. Konsolidierung von Stiftungen.
  • Rücklagemöglichkeiten steuerbegünstigter Körperschaften werden dadurch verbessert, dass jährlich ein Drittel (statt bisher ein Viertel) des Überschusses aus der Vermögensverwaltung in eine Rücklage eingestellt werden und zusätzlich höchstens 10 % ihrer anderen zeitnah zu verwendenden Mittel in diese Rücklage eingestellt werden können.
  • Die neuen bzw. verbesserten Regelungen der Abgabenordnung (Gemeinnützigkeitsrecht) zur Rücklagenbildung gelten für alle steuerbegünstigten Körperschaften. Damit ist das Gemeinnützigkeitsrecht bei Rücklagen rechtsformunabhängig.
Der Vermittlungsausschuss hat darauf verzichtet, Änderungen des
zivilen Stiftungsrecht (BGB und Stiftungsgesetze der Länder) zu
beraten, obwohl auch diese Gegenstand von Anträgen im Bundesrat
waren, weil Bundesregierung und die Länder die Einrichtung einer
Bund/Länder-Arbeitsgruppe hierzu verabredet haben.
Die Unionsfraktion hat immer die Auffassung vertreten, dass
Verbesserungen bei der steuerlichen Behandlung von Stiftungen nur ein
erster Schritt, allerdings ein wichtiger Schritt sind, der durch
Änderungen im zivilen Stiftungsrecht ergänzt werden muss. Mit dem
gestrigen Beschluss des Vermittlungsausschusses und der erwarteten
Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist ein Durchbruch erreicht
für ein modernes Stiftungsrecht und damit für eine neue Kultur
gemeinnützigen Engagements in einer aufgeklärten und
selbstverantwortlichen Bürgergesellschaft.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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