CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Lammert: Deutliche Verbesserungen für Stiftungen
Berlin (ots)
Zum Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Der Vermittlungsausschuss schlägt Verbesserungen vor, die deutlich über das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen hinausgehen. Über die Verbesserung der Wirkungsmöglichkeiten bestehender Stiftungen und gemeinnütziger Organisationen hinaus wird insbesondere die Neugründung von Stiftungen ermutigt. Die unionsgeführten Länder hatten hierfür einen gemeinsamen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Der Deutsche Bundestag wird heute Nachmittag über die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses abstimmen. Damit wird in dem künftigen Gesetz eine deutliche Handschrift der Union erkennbar.
Über den bisherigen Bundestagsbeschluss hinaus werden fünf zusätzliche Regelungen vorgeschlagen:
- Bei der Einkommens- und Gewerbesteuer wird ein weiterer Abzugsbetrag für die Neugründung von Stiftungen von höchstens 600 000 DM innerhalb von 10 Jahren für Zuwendungen in den Vermögensstock steuerbegünstigter Stiftungen gewährt. Dies ist eine deutliche Unterstützung des Stiftungsgedankens.
- Der von der Koalition vorgenommene verbesserte Spendenabzug bei der Einkommenssteuer sowie bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von 40 000 DM, der bisher auf Stiftungen des privaten Rechts zur Förderung gemeinnütziger Zwecke beschränkt war, wird erweitert auf Stiftungen öffentlichen, und damit insbesondere kirchlichen Rechts. Diese Erweitung war notwendig, um die bestehenden Stiftungen kirchlichen Rechts an den Verbesserungen teilhaben zu lassen.
- Bei der Neugründung von Stiftungen wird künftig eine unschädliche Ansparphase in den Vermögensstock für insgesamt drei Jahre vorgesehen. Diese Regelung dient der finanziellen Stärkung bzw. Konsolidierung von Stiftungen.
- Rücklagemöglichkeiten steuerbegünstigter Körperschaften werden dadurch verbessert, dass jährlich ein Drittel (statt bisher ein Viertel) des Überschusses aus der Vermögensverwaltung in eine Rücklage eingestellt werden und zusätzlich höchstens 10 % ihrer anderen zeitnah zu verwendenden Mittel in diese Rücklage eingestellt werden können.
- Die neuen bzw. verbesserten Regelungen der Abgabenordnung (Gemeinnützigkeitsrecht) zur Rücklagenbildung gelten für alle steuerbegünstigten Körperschaften. Damit ist das Gemeinnützigkeitsrecht bei Rücklagen rechtsformunabhängig.
Der Vermittlungsausschuss hat darauf verzichtet, Änderungen des zivilen Stiftungsrecht (BGB und Stiftungsgesetze der Länder) zu beraten, obwohl auch diese Gegenstand von Anträgen im Bundesrat waren, weil Bundesregierung und die Länder die Einrichtung einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe hierzu verabredet haben.
Die Unionsfraktion hat immer die Auffassung vertreten, dass Verbesserungen bei der steuerlichen Behandlung von Stiftungen nur ein erster Schritt, allerdings ein wichtiger Schritt sind, der durch Änderungen im zivilen Stiftungsrecht ergänzt werden muss. Mit dem gestrigen Beschluss des Vermittlungsausschusses und der erwarteten Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist ein Durchbruch erreicht für ein modernes Stiftungsrecht und damit für eine neue Kultur gemeinnützigen Engagements in einer aufgeklärten und selbstverantwortlichen Bürgergesellschaft.
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