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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU- Bundestagsfraktion
Fischer/Königshofen: Abkassieren geht weiter

Berlin (ots)

Der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB und der
Berichterstatter für den Luftverkehr, Norbert Königshofen MdB,
erklären zum Entwurf einer 5. Verordnung zur Änderung der
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) des
Bundesministers für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt:
Erst die Forderung der Koalitionsfraktionen, eine
Kerosinbesteuerung im innereuropäischen Luftverkehr einzuführen,
jetzt plant auch der Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, einen weiteren Affront gegen die
Luftfahrtunternehmen und ihre Kunden.
Mit seinem Entwurf einer 5. Verordnung zur Änderung der
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV), der noch vor
der Sommerpause dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden soll,
will er die durch den Einsatz des Bundesgrenzschutzes auf deutschen
Flughäfen entstehenden Kosten von 140 Millionen DM vollständig auf
die Luftfahrtgesellschaften und ihre Kunden abwälzen. Diese
übernehmen  über die Sicherheitsgebühr bisher schon die Gebühren für
die Personen- und Gepäckkontrollen vor dem Abflug.
Gegen den Entwurf sprechen erhebliche juristische Bedenken. Der
Nutzen der Grenzschutztätigkeit kommt nicht einzelnen Gesellschaften
oder Personen zugute, sondern der Allgemeinheit: Schutzbestreifung
der Sicherheitsbereiche, Standposten bei gefährdeten Flugzeugen, sind
Maßnahmen zur inneren und äußeren Sicherheit und somit allgemeine
Polizeiaufgaben, die sich aus dem Gewaltmonopol des Staates
herleiten. Eine spezielle Entgeltlichkeit, eine Art "Polizeisteuer",
kann es deshalb nicht geben. Die Kosten für die Tätigkeit des
Bundesgrenzschutzes sind durch die Entrichtung allgemeiner Steuern
bereits abgegolten. Schließlich werden Polizeistreifen in
Wohngebieten auch nicht auf die Hauseigentümer umgelegt.
Zudem ist diese Maßnahme für viele Fluggesellschaften nicht
kostenneutral, wie Klimmt es behauptet. Dies gilt vor allem für
Ferienfluggesellschaften, die zu 80 Prozent vom Veranstalterverkehr
leben. Der Flug ist hier Teil eines Pakets, auf dem weder ein Preis
vermerkt ist, noch Raum für Sicherheitsgebühren enthalten sind.
Zahlungspflichtiger ist die Fluggesellschaft, Leidtragender letztlich
der Kunde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher den Bundesminister
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf, den Entwurf im Interesse der
Bürger zurückzuziehen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU- Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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