CDU/CSU- Bundestagsfraktion
Fischer/Königshofen: Abkassieren geht weiter
Berlin (ots)
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB und der Berichterstatter für den Luftverkehr, Norbert Königshofen MdB, erklären zum Entwurf einer 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) des Bundesministers für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt:
Erst die Forderung der Koalitionsfraktionen, eine Kerosinbesteuerung im innereuropäischen Luftverkehr einzuführen, jetzt plant auch der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, einen weiteren Affront gegen die Luftfahrtunternehmen und ihre Kunden.
Mit seinem Entwurf einer 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV), der noch vor der Sommerpause dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden soll, will er die durch den Einsatz des Bundesgrenzschutzes auf deutschen Flughäfen entstehenden Kosten von 140 Millionen DM vollständig auf die Luftfahrtgesellschaften und ihre Kunden abwälzen. Diese übernehmen über die Sicherheitsgebühr bisher schon die Gebühren für die Personen- und Gepäckkontrollen vor dem Abflug.
Gegen den Entwurf sprechen erhebliche juristische Bedenken. Der Nutzen der Grenzschutztätigkeit kommt nicht einzelnen Gesellschaften oder Personen zugute, sondern der Allgemeinheit: Schutzbestreifung der Sicherheitsbereiche, Standposten bei gefährdeten Flugzeugen, sind Maßnahmen zur inneren und äußeren Sicherheit und somit allgemeine Polizeiaufgaben, die sich aus dem Gewaltmonopol des Staates herleiten. Eine spezielle Entgeltlichkeit, eine Art "Polizeisteuer", kann es deshalb nicht geben. Die Kosten für die Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes sind durch die Entrichtung allgemeiner Steuern bereits abgegolten. Schließlich werden Polizeistreifen in Wohngebieten auch nicht auf die Hauseigentümer umgelegt.
Zudem ist diese Maßnahme für viele Fluggesellschaften nicht kostenneutral, wie Klimmt es behauptet. Dies gilt vor allem für Ferienfluggesellschaften, die zu 80 Prozent vom Veranstalterverkehr leben. Der Flug ist hier Teil eines Pakets, auf dem weder ein Preis vermerkt ist, noch Raum für Sicherheitsgebühren enthalten sind. Zahlungspflichtiger ist die Fluggesellschaft, Leidtragender letztlich der Kunde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf, den Entwurf im Interesse der Bürger zurückzuziehen.
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