CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Anrechnungsverfahren darf rot-grüner Steuerideologie nicht geopfert werden
Berlin (ots)
Zu dem Aufruf von 78 namhaften Wissenschaftlern, am Vollanrechnungsverfahren festzuhalten, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
78 Wissenschaftler können nicht irren. Mit ihrem Plädoyer für den Erhalt des Anrechnungsverfahrens wurde die Auffassung der Union eindeutig bestätigt.
Seit dem Beginn des Gesetzgebungsverfahrens hat sich immer klarer herausgestellt, dass es für den von Rot-Grün beabsichtigten Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren keine sachliche Rechtfertigung gibt. Im Gegenteil: durch den beabsichtigten Systemwechsel wird der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt, eine sachwidrige Unterscheidung zwischen Unternehmen und Unternehmern vorgenommen sowie Investitionen in neue Firmen verhindert. Durch die Bevorzugung einbehaltener Gewinne wird keineswegs eine erhöhte Investitionstätigkeit garantiert. Gerade letztere ist aber für Wachstum und Beschäftigung unabdingbar. Auch mit dem Vorwurf, das Anrechnungsverfahren sei nicht europatauglich und missbrauchsanfällig lässt sich der Systemwechsel nicht rechtfertigen. Weder ist das Halbeinkünfteverfahren hinsichtlich ausländischer Anteilseigner besser anwendbar noch ist es das in Europa überwiegend praktizierte System. Im übrigen hat sich mittlerweile herauskristallisiert, auch das Halbeinkünfteverfahren bietet keine Gewähr gegen steuerlichen Missbrauch.
Dagegen garantiert nur das seit über 20 Jahren bestehende und einwandfrei funktionierende Anrechnungsverfahren eine rechtsformneutrale Besteuerung, die jedwede Doppelbesteuerung von Anteilseignern ausschließt. Nur damit wird den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprochen.
Die Koalition sollte endlich ihre selbst verordnete Blockade gegen wissenschaftlichen Sachverstand, die sie in den bisherigen Beratungen gezeigt hat, aufgeben und auf den Boden einer auch wissenschaftlich fundierten Steuerpolitik zurückkehren.
Für die Union steht daher fest: auch im Vermittlungsverfahren darf das Anrechnungsverfahren nicht einer rot-grünen Ideologie zum Opfer fallen.
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